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Guido Henke zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung des staatlichen Hochbaus mit den immobilienbezogenen Aktivitäten des Landes

Eine parlamentarische Beratung kann wie ein Reset- Befehl wirken: zurück auf Anfang! Dieser Eindruck soll zumindest vermittelt werden.

Zur Erinnerung: Schon vor genau einem Jahr bestand im Ergebnis der Evaluierungen Konsens, die Hochbau- und Immobilienverwaltung als LHO-Betrieb (Betrieb der Landeshaushaltsordnung) zusammenzuführen und den Straßenbau als Landesbehörde zu verwalten. So soll es heute wieder beschlossen werden.

Zuvor gab es jenes vom Finanzministerium und vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr über die Investitionsbank im Januar veranlasste teure Gutachten, mit dem uns hier im Oktober noch eine Anstaltslösung begründet wurde. Die ist nun vom Tisch – prima!

Aber weiter auf dem Tisch ist der Wunsch des Finanzministeriums. Jene Bau- und Immobilienverwaltung soll sich gemäß Art. 2 des Gesetzentwurfes selbst aus dem Immobilienvermögen  finanzieren, d.h. es sind keine Erlöse an den Landeshaushalt abzuführen. Sie soll sich weiterhin in Form und Zielrichtung zumindest teilweise – dafür aber uneingeschränkt - privatrechtlich betätigen, also sich möglichst verselbständigen.

Als Feigenblatt wird herausgestellt, dass die tariflichen Arbeitsbedingungen in den Ausgründungen fortgelten sollen, es soll ein machtloser Beirat etabliert werden und es sollen natürlich nicht nur ein neues, sondern zwei Gutachten überhaupt erst einmal die Aufgaben feststellen.

Mehr als peinlich ist - die Landesregierung überträgt Kernaufgaben exekutiven Handelns auf private Gutachter.

Wo lassen Sie sonst noch denken?

Auffallend war, dass alle Vergaben immer unterhalb der rechtlich streng geregelten Grenze von 193.000 Euro erfolgten und Favorisierungen ermöglichten. Für diese Summen hätten auch gut qualifizierte Fachleute eingestellt werden können. Ging es hier wirklich nur um Personalkosteneinsparungen, egal wie hoch die Sachkosten für Dienstleistungen Dritter ausfallen?

Und das Ergebnis lautet nun so: Nach der Entscheidung über den heutigen Entwurf beschränkt sich der parlamentarische Einfluss auf die Kenntnisnahme von Wirtschaftsplänen. Denn aus dem Vorwort zum Einzelplan 20 geht hervor, dass 2013 eine weitere Evaluierung zur Vorbereitung des Haushaltsplans  2014/2015 des künftigen Landesbetriebes erfolgt, und dort sollen dann die Optimierungspotentiale untersucht werden. Untersucht werden dann auch Rechtsformänderungen, die ja gerade vom Tisch sind. Das wäre alter Wein in neuen Schläuchen.

Das wichtigste  Anstaltsziel (das waren nicht die TarifVerträge)  wäre über GmbH erreicht.
Und 2013 soll es dann lt. Vorwort endlich eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geben, über die der Finanzausschuss zu unterrichten ist.


Lustig war die Begründung des Finanzministeriums im Finanzausschuss, warum zur Beratung des Einzelplans 20 vergangene Woche  keine Vorlage der noch im Vormonat zugesagten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgte: Jene sei doch nur für die nun obsolete Anstaltslösung vorbereitet gewesen, aber der Finanzausschuss solle nun bitte der viel besseren LHO-Variante zustimmen. Nachgerechnet wird extern in den nächsten zwei Jahren.

Dieser seltsame Beirat soll übrigens auch diese Begutachtung sicherstellen.
Warum und wie er das leisten soll, wurde noch nicht verraten,  denn er mixt exekutive und legislative Aufgaben

Das wird dann die offiziell dritte private – teure – Begutachtung innerhalb von nur zwei Jahren, obwohl davor schon 2008 die Evaluation des Landesbaubetriebes erfolgte. Danach gab es u.a. das berühmte Deubel-Gutachten vom November 2010, das im Januar beauftragte und im  April vorgelegte Investitionsbank-Gutachten, die vergangene Woche beschlossene und im nächsten Frühjahr vorzulegende Potentialanalyse und die im Einzelplan 20 enthaltene und ab 2013 vorzunehmende Evaluierung.

Hier jagt nicht ein Gutachten das nächste, sondern – frei nach Heinz Erhardt - ein Gutachten dasselbe. Denn die genauen Gegenstände, also die Leistungsbeschreibungen, die detaillierten und umzusetzenden Ergebnisse liegen uns nur unvollständig, verspätet oder gar nicht vor.

Ist dieses teure Chaos nun Zeichen von Genialität, von Unfähigkeit, Bekehrung oder ist es absichtliches Stiften von Verwirrung? Der Vorgang käme auch im politischen Kabarett gut an – leider.

Im Finanzausschuss wurde nicht darauf hingewiesen, dass die im Januar von der Investitionsbank beauftragte Firma für das Gutachten vom April 2011 zu jenem Konsortium gehört, welches nun neu  zum März 2012 das Immobilienpotential des Landes aufzeigen soll. Also im Frühjahr empfahlen diese Gutachter noch die Anstaltslösung und forcierte Privatisierungsanstrengungen. Nunmehr sollen die gleichen Leute im nächsten Jahr Strategieempfehlungen für den neuen Landesbetrieb erstellen, also das Gegenteil.

Zu Klarstellung: Hier rede ich vom 2. Gutachten, welches dann 2013 durch ein drittes Gutachten ergänzt/ ausgetauscht / ersetzt / erweitert / geändert / gedoppelt / wiederholt … wird.

Bemerkenswert bleibt: Es besteht teilweise eine Personenidentität der Gesellschafter dieser - nun als Mitglied eines Konsortiums beauftragten - selben Consultingfirma mit hiesigen Immobilienunternehmern. Darauf gab es keinen Hinweis im Finanzausschuss, man sprach von einer Potsdamer Beratungsfirma.

Das ist ein klassischer Fall von Interessenüberschneidung, von Informationsvorsprung und damit wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Ich will nichts skandalisieren und daher über mögliche Beweggründe nicht spekulieren.

Aber wussten die Abgeordneten der Koalition wirklich, warum sie was und für wen in diesem Falle beschlossen haben? DIE LINKE wird dieser Frage im Finanzausschuss nachgehen, versprochen.
All dies sind wohl mehr als genug Gründe für unsere erneute Ablehnung.