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Guido Henke zu TOP 08: Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2014

Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, hat die Fraktion DIE LINKE für die Überweisung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes an das Plenum gestimmt. Sie trägt die Einigung nach wie vor mit.

Sie wissen, es gibt die offene Frage der Höhe der künftigen zusammengelegten allgemeinen Erstattung der Aufwandspauschalen ab der 7.  Wahlperiode. Der Berichterstatter hat Ihnen unsere Argumentation erläutert, aber weder im Finanzausschuss noch im Ältestenrat hat es dafür - außer bei unserer Fraktion - eine Zustimmung gegeben.

Aus der Sicht unserer Fraktion ist es nach nochmaliger Prüfung der Erörterungen im Innenausschuss dennoch notwendig, dass es im Ausschuss für Inneres und Sport noch einmal eine Befassung mit dem Gesetzentwurf gibt. Namentlich geht es uns um die Notwendigkeit einer nochmaligen Beratung der Anlage zum Landeswahlgesetz. Nach nochmaliger Prüfung und Recherchen sieht unsere Fraktion hierbei einen nochmaligen Erörterungsbedarf. Ich beantrage daher für unsere Fraktion neben der Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur federführenden Beratung in den Ältestenrat, auch noch einmal den Innenausschuss mit der Befassung zu beauftragen.