Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Guido Henke zu TOP 08: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus

Um es vorab zu sagen: Die Fraktion DIE LINKE wird diesem Gesetzgebungsvorhaben, also auch der Überweisung, zustimmen. Da wir uns auch mit Finanzen befassen, werden wir nicht umhinkommen, auch den Finanzausschuss damit zu behelligen. Aber das sollte kein Hindernis in der Entscheidungsfindung sein und es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass sich die Fachausschüsse am Ende des vergangenen Jahres während der Haushaltsberatungen hierzu positioniert hatten und dazu eigentlich Einverständnis bestand.

Die Streichung, die wir jetzt mit heilender Wirkung vornehmen wollen, bedeutet in der Konsequenz, dass den Kommunen dann mehr Geld für Investitionen zur Verfügung stehen soll. Jetzt bin ich jedoch beim Aber: Herr Minister, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung des Entflechtungsgesetzes die zeitnahe Verwendung der Mittel sicherzustellen ist. Gerade aus den Haushaltsberatungen heraus wissen wir aber, dass genau diese Position zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus regelmäßig einen der größten Mittelabflussreste bildet und die Mittel eben nicht so aus dem Haushalt abfließen, wie es sich gehören würde und wie es in den Kommunen auch notwendig wäre und dem Zweck des Entflechtungsgesetzes entspräche - mehrfacher Konjunktiv.

Und wie heilen wir das? Genau das heilen wir mit diesem kleinen Gesetz gerade nicht. Dann müssten wir nämlich etwas ganz anderes anfassen: die Finanzausstattung der Kommunen, die personelle Ausstattung der Kommunen und die Sachausstattung der Kommunen.
So sehr wir uns alle auch bei diesem Gesetz einig sind: Das Grundproblem der unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen lösen wir mit diesem, sicherlich von allen befürworteten Gesetz leider nicht. Unsere Fraktion stimmt dem zu.