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Guido Henke zu TOP 07: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes

Der Volksmund sagt, was lange währt wird gut. Immerhin bewegt sich die Landesregierung irgendwie, das ist ein vernünftiger Schritt - und nun ist es aber auch gut mit dem Lob.

Schon vor mehr als zwei Jahren kündigte der Ministerpräsident eine Prüfung der bestehenden Regelungen an, allerdings nicht aus eigenem Entschluss, sondern eher getrieben durch eine Kritik von Verfassungsrechtlern. Während diese akademische Kritik wohl für ihn noch erträglich war, griffen auch überregionale Medien diese Veröffentlichung auf, so dass auch bei uns im Lande kritische Nach-fragen auftraten – öffentlich vernehmbar.

Pensionsansprüche wurden in Sachsen-Anhalt besonders komfortabel ausgestaltet. Diese Üppigkeit ergibt sich für unsere Fraktion weniger aus dem Vergleich mit anderen und wohlhabenderen Bundesländern. Angesichts der Kürzungspolitik dieser Landesregierung bei kulturellen und sozialen Leistungen einerseits und dem als landestypisch anzusehenden Niedrig-lohn bei vielen Einkommensbeziehern andererseits stand der Ministerpräsident tatsächlich unter Zugzwang.

Ein Vergleich der letzten verfügbaren Zahlen zeigt:

  • Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen betrug in Deutschland schon 2011 fast 3.000 € (2.988 €),
  • bei uns in Sachsen-Anhalt zwei (lt. Regierung wirtschaftlich erfolgreiche) Jahre später, also 2013, gerade einmal 2.137 €, mithin 751 € weniger.

Vielen Landeskindern mag daher die gewählte Formulierung in der Überschrift zur PM der Staatskanzlei wie Hohn erklingen, denn sogen.  „Einschnitte“ erlebten Erna und Otto Normal-verbraucher bisher mit anderer Dramatik.

Nun soll nicht verschwiegen sein, dass die Aufgaben eines Kabinettsmitglieds nicht in regelmäßigen 40 Wochenarbeitsstunden zu leisten sind und dass jene auch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz genießen. Richtig ist auch, über die Ausgestaltung der Altersbezüge für Amtsträger entscheiden jene nicht selbst, das erfolgt hier im Hause.

Bemerkenswert ist für uns Abgeordnete (nicht ohne eine Spur von Neid) die sachliche Reflexion des Kabinettsbeschlusses am Folgetage in vielen Landesmedien mit dem Tenor: Gute Regierung, böser Landtag.

Hoffentlich haben das die Koalitionsfraktionen auch erfasst, denn die Landtagsdebatte zur Parlamentsreform sollte sich auch endlich einmal unter Zugzwang empfinden.
Hier haben wir alle eine Bringe-Schuld  und - ganz ehrlich - sollten wir uns als Abgeordnete durch eigenes Unterlassen nicht selbst in diesen Berichtstenor ohne Not einordnen.

Nochmals zum Wort „Einschnitte“: Auch nach der nun vorgeschlagenen Novelle werden künftige Kabinettsmitglieder nicht verhungern müssen. Im Vergleich zur Lage der Wählerinnen und Wähler, auch diese Worte sind mit Bedacht ausgesucht, wird es ehemaligen Ministern auch künftig finanziell viel besser gehen. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf die Altersregelungen für Pensionsansprüche. Denn die aktuelle Korrektur ist fast provokant für die Lebenswirklichkeit der meisten Menschen.

Darum einmal Gegenvorschläge:

Warum soll es keine beitragsfinanzierte Minister-Rente geben? Ein Pensionsfonds ist keine akzeptable Lösung. (Das sollte auch für Abgeordnete gelten.)

oder:

Warum erfolgt keine Anhebung des Eintrittsalters analog zur gesetzlichen Rente?

Vor allem aber vermisst DIE LINKE in der regierungsoffiziellen Rechtfertigung zur Änderung Hinweise auf Maßnahmen zur Verbesserung der Lage im Lande, mithin eine Verringerung der Distanz in der Altersversorgungen der Regierung zu den Regierten. Nicht ein wenig von oben nach unten, sondern etwas mehr von unten nach oben durch Verbesserung der Einkommenssituation. Vorschläge gibt es dazu von der LINKEN zur Genüge.

Fazit: Nicht alles, was lange währt, wird schlussendlich wirklich gut!