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Guido Henke zu TOP 02: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesvergabegesetzes / Unbürokratische Vergabeverfahren bei der Schaffung von Kapazitäten zur Erstaufnahme und zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Zunächst zum Gesetzentwurf: DIE LINKE sieht keine Notwendigkeit für Änderungen, denn das Vergabegesetz - erinnert sei an Grundsatzkritik meiner Fraktion im Gesetzgebungsverfahren - hat  ohnehin wenig Wirkungen gezeitigt.

Die Fraktion sieht hier auch die Gefahr, dass das Unterbringungsthema genau wie die Hochwasserbekämpfung vor zwei Jahren als Argument der Gegner von fairen Wettbewerbsregelungen mit sozialpolitisch gerechter Orientierung als Vorwand zu deren Abbau missbraucht werden kann. Und es droht auch die Gefahr, dass der Mindestlohn unterlaufen wird.

Beispielhaft genannt seien heutige Formulierungen in den Nachrichten: Es klingt, als ob das Vergabegesetz das Grundproblem bei der Unterbringung der Neuankömmlingen wäre. Das ist es nicht, wie wir alle es besser aus unseren Kommunen wissen.

Vor zwei Jahren wurde nicht ohne Grund die Ausnahmeregelung befristet. Eine qualifizierte Auswertung der Wirkungen dieser Ausnahme liegt bis heute nicht vor, es gibt keine Grundlage für eine pauschale Argumentation zu so genannten „Behinderungen“ bei Auftragsvergaben. Auf den gestrigen ARD-Beitrag zu gewinnsüchtigen Abzockereien bei der Unterbringung von Menschen in Not sei ergänzend verwiesen, denn hier zeigte sich, was durch korrekte Angebotsprüfungen vor der Vergaben von Versorgungsleistungen und Unterbringungsverträgen an zusätzlichen Entwürdigungen vermeidbar ist.

Zum Antrag der Koalition: Erinnert sei hier an den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft vom Juni 2013  (VL 2 zur Drs. 6/2165), das Hochwasser betreffend. Schon dort wurde die Notwendigkeit von Änderungen im Vergabegesetz abgelehnt und die Maßnahmen wurden befristet. Die damaligen Kernforderungen finden sich wörtlich genau  im heutigen Antragstext unter Pkt. 1 - 3 wieder.

Und hier genau ergibt sich die mehr als rhetorische Frage:

Warum muss die Landesregierung vom Landtag (pikanterweise auch noch initiiert von SPD-Fraktion) aufgefordert oder gebeten werden, wenn Erfahrungen vorliegen, über die die Landesregierung selbst berichtet hat, in Umsetzung des
von allen Fraktionen eingebrachten und unterstützten Beschlusses 6/ 2303 vom 12.07.2013?

DIE LINKE wird einer Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen und Antrag befürworten, sie schaden nicht, auch wenn dies mit leichtem Stirnrunzeln gegenüber den Einbringern verbunden ist, denn es klingt etwas nach hilflosem Aktionismus.

Und noch einmal zur Klarstellung: Die wirklichen Herausforderungen zur Unterbringung von Flüchtlingen liegen nicht im Vergaberecht.