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Guido Henke zu TOP 02: Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2014

Die Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfs ist bedeutend länger als das erste Halbjahr dieses Jahres. Die parlamentarischen Geschäftsführer haben schon lange verhandelt, um Verbesserungen für Transparenzregelungen oder für die Stärkung von Elementen direkter Demokratie zu erreichen. Lange wurde dort kein Fortschritt erzielt.

Im Landtagsbericht des Präsidenten vom 18. Juli dieses Jahres formulierte er die politische Einigung zwischen den Fraktionsvorsitzenden und den Geschäftsführern vom 30. Juni dieses Jahres. Genau das wurde dann zum Beschluss des Landtages erhoben. Dieses Paket, ergänzt um die bereits erwähnten Änderungen zum Landeswahlgesetz wie auch die Einarbeitung der Änderungen zum Fraktionsgesetz, war von allen Fraktionen so vereinbart.

Ein Problem trat plötzlich noch auf: Mit einem Mal stand die Zahl 1 800 € für die allgemeine Kostenpauschale im Raum. Im Juli hatten die Fraktionen ausdrücklich einen deutlich niedrigeren Betrag, nämlich den von 1 600 € vereinbart. Wenn Sie einmal in die Drucksache schauen, die am 18. Juli 2014 hier beschlossen wurde, so sehen Sie, dass in der Beschlussempfehlung auf der Seite 16 unter Buchstabe c ausdrücklich dargestellt ist, wie die 1 600 € zustande kamen und wie sie begründet wurden. Etwas anderes steht dort nicht. Genau daran hat sich die Fraktion DIE LINKE gehalten.

Der Lärm in der letzten Woche bezog sich interessanterweise nur auf das Verfahren, aber pikanterweise nicht auf den Gegenstand. Dass einige jetzt etwas angefasst sind, weil einmal die Finanzen zur Sprache kommen, ist deren Problem. Wir haben als Fraktion von Beginn an gegen die Erhöhung der Kostenpauschale auf 1 800 € gestimmt.

Die Fraktion DIE LINKE hat entgegen mancher Darstellung keine Öffentlichkeitsarbeit gegen dieses Reformpaket gestartet, überhaupt nicht. Wir haben auch kein Ausstiegsszenario vorbereitet, auch das nicht. Es wird aber von den meisten anerkannt, dass die Fraktion DIE LINKE zu ihren Vereinbarungen steht, so wie es hier in diesem Hause vor zwei Monaten beschlossen wurde. Sie werden es kaum glauben: DIE LINKE ist sogar regierungsfähig.

Die Fraktion DIE LINKE hat während der Reformverhandlungen Zugeständnisse gemacht. Sie will diese Reform, gerade für die erwähnten Verbesserungen, auf die meine Vorredner eingegangen sind.

Aber auch das jetzt vorliegende Gesetzespaket ist etwas inkonsequent, denn es fehlt die bei einem Gesetzesvorhaben sonst übliche Kostendarstellung. Gerade bei jenem Gesetz, mit dem genau die Verbesserung der Transparenz der Arbeitsweise des Landtages auf den Weg gebracht werden soll, wird auf eine Kostendarstellung verzichtet. Das ist etwas, was unsere Fraktion vor zwei Wochen noch einmal angemahnt hat.

Nun gut, auf den 18 Seiten des Gesetzentwurfes gibt es vier halbe Zeilen, bei denen wir inhaltlich eine Differenz haben. DIE LINKE will diesen Gesetzentwurf, will diese Reform. Über die konkrete Einteilung der Wahlkreise wird noch konkret zu sprechen sein. Darüber werden wir im Innenausschuss verhandeln. Ansonsten geht unsere Fraktion davon aus: Nach all den Bemühungen - einschließlich Irritationen -, die es vorab gegeben hat, sollte der Rest des Weges durch uns gemeinsam auch noch zu schaffen sein.