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Gudrun Tiedge zu TOP 25: Bericht über die Kontrolltätigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission am Ende der Wahlperiode gemäß § 27 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA)

Es ist sicherlich nicht untertrieben, wenn ich an dieser Stelle feststelle, dass eine bewegte Wahlperiode hinter der Arbeit der PKK aber insbesondere hinter der Abteilung 4 des Ministeriums des Inneren und Sport liegt. Einige Besonderheiten und auch Neuerungen sind dem vorliegenden Bericht zu entnehmen, der nicht nur in seiner Aussagekraft eine inhaltliche Erweiterung vollzogen hat. Doch erlauben Sie mir, aus parlamentarischer Sicht und dabei natürlich vor allem aus Sicht einer Oppositionspolitikerin die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission und die Arbeit des Verfassungsschutzes einzuordnen.

Zunächst: Es war gut und richtig, dass der Landtag der 6. Wahlperiode zu Beginn der Tätigkeit der Kommission sich dafür ausgesprochen hat, dass die Kommission nicht mehr durch die zu kontrollierende Behörde sondern durch die Landtagsverwaltung verwaltet wird. Ich kann sagen, dass nicht nur die veränderte Qualität der Protokolle die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes um einiges verbessert hat. Auch die Tatsache, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bzw. der Datenschutzbeauftragte hinzugezogen werden konnte, war sehr hilfreich.

Mein Dank gilt daher all diesen MitarbeiterInnen und im besonderen Herrn Schömmel, der die Kommission für den Landtag maßgeblich begleitet hat.

Doch bei aller Verbesserung der Rahmenbedingungen ändert sich nichts an unserer grundsätzlichen Auffassung, dass sich Geheimdienste nicht und auch nicht durch Parlamente mit erweiterten Rechten kontrollieren lassen und das darin eine Gefahr für die Demokratie besteht, die an sich auch der Verfassungsschutz selbst  verteidigen soll. Ein Widerspruch, der sich unserer Auffassung nach nicht bzw. nur mit Auflösung des Dienstes tatsächlich auflösen lässt.

Sie können dem Bericht entnehmen, dass die Kommission ihren gesetzlichen Auftrag sehr ernst genommen hat. Naturgemäß ist die Kontrolltätigkeit zwischen Mitgliedern der Oppositions- und Mitgliedern der Koalitionstragenden Fraktionen etwas unterschiedlich aufgeteilt und die Kommission wird auch eher selten öffentlich wirksam. Dennoch kann eingeschätzt werden, dass es regelmäßig gelang, Öffentlichkeit herzustellen, wenn Öffentlichkeit dringend erforderlich war und es gelang auch meistens innerhalb der Mitglieder der Kommission einen Konsens hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit herzustellen. Dabei ist vor allem in Hinblick auf die Vorgänge zum NSU deutlich geworden, dass die Behörden und Sicherheitsorgane in Bund und Ländern haben die Gefahr von rechts über Jahrzehnte sträflich unterschätzt haben. Die Beobachtung der extremen Rechten darf nicht allein der eingeschränkten Sichtweise des Verfassungsschutzes überlassen werden. Es bedarf einer unabhängigen Beobachtungsstelle Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus. Die Nazimordserie ist der erschreckende Höhepunkt einer Bedrohung durch Nazis, die seit 1990 mehr als 150 Tote gekostet hat. Dieser tödliche Rassismus muss mit in den Blick genommen werden. Gerade angesichts der aktuellen Entwicklungen in Deutschland und Europa.
Sie konnten dem Bericht entnehmen, dass daher der NSU auch in Sachsen-Anhalt von wesentlicher Bedeutung war.

Das ist auch gut und richtig so und noch richtiger war bzw. ist, dass dies auch im eigentlich dafür zuständigen Ausschuss, dem Innenausschuss und teilweise ja auch im Verfassungsausschuss Thema war. So war es tatsächlich für unser hohes Haus ein bisher einmaliger Vorgang, dass sowohl die Mitglieder der PKK als auch des Innenausschusses Einblick in sämtliche Lageberichte auch der Vergangenheit bekam. Der Einstieg in mehr Transparenz und Aufklärung war gut und richtig.
Nur sind wir diese Schritte bisher nicht weiter gegangen. Noch immer sind viele Fragen – auch den Montag-Bericht betreffend – offen. Noch immer kann niemand hier in diesem Haus einschätzen, ob das was wir in der PKK oder im Innenausschuss erfahren, tatsächlich das ist, was auch als Wissen im Verfassungsschutz präsent ist.
Eines steht auf jeden Fall fest: All das, was seitens der Bundesamtes für Verfassungsschutzes an Aktivitäten in Sachsen-Anhalt realisiert wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Das ist aus meiner Sicht nicht ganz unerheblich und stellt eine Kontrolllücke dar.

Ein ganz klar kritisches und nicht zu unterschätzendes Moment ist die Beratung zum Haushalt des Verfassungsschutzes bzw. zum Stellenplan. Da diese weder im Innenausschuss noch im Finanzausschuss erfolgt, hat dies zwingend in der PKK zu erfolgen. Im Sinne der Transparenz von aus unserer Sicht sowieso transparent zu machenden Sachverhalten, sollte der Landtag der nächsten Wahlperiode hier zu einem neuen Verfahren kommen. Es spricht meines Erachtens nichts dagegen, auch im Innen- und im Finanzausschuss zu wissen, welche Stellen wofür in der Abteilung 4 existieren und wofür Geld ausgegeben wird.