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Gudrun Tiedge zu TOP 2: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Es bedurfte erst einer Zwangsgeldandrohung durch Brüssel, um die Bundesländer dazu zu bringen, das Datenschutzgesetz dahingehend zu verändern, dass nunmehr auch der nichtöffentliche Bereich an den Datenschutzbeauftragten übertragen wird. Das wird nun endlich mit dem uns heute vorliegenden Gesetz realisiert. Leider bedeutet das aber wiederum nicht, dass uns am heutigen Tag zur Beschlussfassung ein „rundes“, kritikfreies Gesetz vorliegt.

Denn es gibt aus Sicht der LINKEN hauptsächlich drei Kritikpunkte, welche wir auch in den Ausschussberatungen deutlich gemacht haben:

  1. Um eine wirkliche Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten zu gewährleisten, ist es aus unserer Sicht notwendig, dass dieser eine oberste Landesbehörde ist. Mit der Formulierung im Gesetz, nach der er in Wahrnehmung seiner Aufgaben als oberste Landesbehörde gilt, wird man diesem Anliegen nicht gerecht. Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wurde in den Ausschüssen mehrheitlich abgelehnt.
  2. In einem entsprechenden Schreiben vom 2. September 2011 wies der Datenschutzbeauftragte, Herr von Bose, darauf hin, dass aus europäischer Sicht die Frage nach der Fremdbestimmung der Mitarbeiter entstehe und somit auch die Frage nach einem eventuellen Einfluss auf die unabhängige Wahrnehmung. DIE LINKE hat sich deshalb den Vorschlag des Landesdatenschutzbeauftragten zu Eigen gemacht und einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. In vielen anderen Bundesländern hat man diese Regelungen bereits übernommen, welche eindeutig klären, dass Stellen nur auf Vorschlag des Datenschutzbeauftragten besetzt werden, Mitarbeiter nur mit seinem Einverständnis abgeordnet bzw. versetzt werden können, der Landesbeauftragte für den Datenschutz Dienstvorgesetzter ist und die Mitarbeiter nur seinen Weisungen unterliegen. Zeigen Sie heute, wie ernst Sie es mit einer wirklichen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten meinen und stimmen sie diesem Änderungsantrag zu.
  3. Einen weiteren Änderungsantrag hat DIE LINKE zur Einrichtung einer Datenschutzkommission vorgelegt. In Berlin gibt es einen Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“, der sich in der parlamentarischen Praxis sehr bewährt hat. Diese Datenschutzkommission soll die Stellung des Landesdatenschutzbeauftragten stärken und der Kooperation zwischen Landesbeauftragten, dem Landtag und der Landesregierung dienen.

Alle beteuern immer wieder, wie wichtig ihnen der Datenschutz ist und welch hohen Stellenwert er doch genießt. Aber wie sieht es bislang in der Wirklichkeit damit aus? Der Datenschutz ist doch nur ein Thema von vielen im Innenausschuss, welcher sich aufgrund der Vielzahl der Themen eben nur am Rande, von Fall zu Fall, z. B. aufgrund der Vorlage des Tätigkeitsberichtes des Datenschutzbeauftragten mit dem Datenschutz befassen kann. Das wird aber diesem Anliegen absolut nicht gerecht.

Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf die personelle Ausstattung eingehen. Und wir hoffen an dieser Stelle, dass die Ansage nicht ernst gemeint war, dass die 1,5 Stellen, die bislang im Landesverwaltungsamt für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständig waren, für die neue Aufgabenübertragung an den Landesbeauftragten völlig ausreichend wären. DIE LINKE geht davon aus, dass mindestens 8 Stellen beim Landesdatenschutzbeauftragten notwendig sind, um die zusätzlichen Aufgaben für den nichtöffentlichen Bereich zu realisieren.

Sollten Sie unserem Änderungsantrag nicht zustimmen, werden wir uns bei der Abstimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. Denn in letzter Konsequenz wird dann wieder nur ein halbherziges Gesetz verabschiedet. Wir sind jetzt schon gespannt auf die Reaktion aus Brüssel. Wir werden uns in absehbarer Zeit ganz sicher wieder mit diesem Gesetz beschäftigen müssen. Eigentlich schade, eine gute Chance wurde verpasst.