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Gudrun Tiedge zu TOP 18: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung archivrechtlicher Vorschriften

Zunächst möchte ich voranschicken, dass dieses Gesetz auch zu jenen gehört, die in einem Eilzugtempo durch die Ausschüsse gejagt wurde. Auch wenn die Landesregierung unter Druck steht und die Legislaturperiode nun bald zu Ende ist, ist das keine zu akzeptierende Arbeitsweise. Es war genug Zeit, die Gesetzentwürfe einzubringen.

Aber nein, alles ballt sich nun zum Ende des Jahres.
Das brachte und bringt nicht nur uns, als Mitglieder der Ausschüsse in Schwierigkeiten, sondern vor allem auch den Gesetzgebungs-und Beratungsdienst, der dann aus verständlichen Gründen keine Synopse vorlegen konnte - wobei wir uns des Eindrucks nicht erwehren können, dass der GBD immer mehr zum Beratungsdienst für die Landesregierung zu werden scheint.

So wurde dann dieses Gesetz ohne Synopse in einer Art allgemeiner Aussprache besprochen und dann unverändert in die mitberatenden Ausschüsse überwiesen.
Die dann natürlich auch keine andere Beratungsgrundlage hatten. Eine solche Beratung ist dann eigentlich eine Farce.

Hauptkritikpunkt an diesem Gesetz ist wieder einmal die aus unserer Sicht vorliegende Verletzung des Konnexitätsprinzips. In der schriftlichen Anhörung hatten das bereits die Kommunalen Spitzenverbände kritisiert. Im Innenausschuss wurde dazu lediglich erklärt, dass ja keine neue Aufgabe übertragen würde, sondern dass nur Regelungen getroffen wurden auf die Art und Weise der Umsetzung von Verwaltungsvorgängen und das deshalb kein Kostenausgleich zu erfolgen habe. Und das ist nicht richtig. Das Landesverfassungsgericht hat festgestellt, dass auch bei einer Standarderhöhung ein Kostenausgleich zu erfolgen hat. Und genau das liegt hier vor.

Und die Begründung des Innenministeriums, dass eine konkrete Kostenermittlung gegenwärtig nicht möglich sei und man deshalb dazu nichts ins Gesetz geschrieben habe, ist nicht zu akzeptieren.

Und da ist zwar eine Evaluierungsvorschrift ein kleines Trostpflaster, aber wieder einmal müssen die Kommunen sozusagen in Vorkasse gehen, und keiner sagt ihnen, wie sie das noch stemmen sollen. Insbesondere dies ist für uns der Grund, uns bei dem Gesetzentwurf der Stimme zu enthalten.