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Gudrun Tiedge zu TOP 12: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Es vergeht kaum ein Tag an dem nicht über den Datenschutz geredet, geschrieben oder debattiert wird. Leider geht es dabei oftmals um schwerwiegende Verletzungen desselben. Da müssen wir empört zur Kenntnis nehmen, dass der NSA mehr über uns weiß als wahrscheinlich wir selber. Aber die Empörung bei den Verantwortlichen in der Bundespolitik hält sich in Grenzen. Außer dem bemerkenswerten Satz, dass sich so etwas unter Freunden nicht gehört, ist nicht viel an Protesten oder Gegenmaßnahmen ergriffen worden. Das hat die USA sicher nur zu einem müden Lächeln veranlasst, denn die Schnüffelei geht weiter.

Nun wird das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht verhindert werden können, aber so viel ist zumindest erreicht, dass die Rechtsstellung der Datenschutzbeauftragten verbessert wurde. Allerdings ist zu kritisieren, dass zwar die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten bezüglich Disziplinarverfahren verbessert wurde.
Eine nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes geforderte völlige Unabhängigkeit ist nach wie vor nicht gegeben. So bleibt es dabei, dass der Landesbeauftragte sowohl in dienstrechtlicher als auch in hauswirtschaftlicher Hinsicht nicht unabhängig agieren kann. Man hat damit eine Chance verpasst, europarechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Die bei der ersten Lesung von uns geäußerte Kritik an den Wildkameras ist gefolgt worden, das wird somit von uns jetzt mitgetragen.

Kritik wurde bei der Anhörung von der Datenschutzbeauftragten von Brandenburg und anderen geübt hinsichtlich § 8 Abs.1 des Gesetzes, der regelt, dass der Auftraggeber für die Verarbeitung der Daten in vollem Umfang verantwortlich ist und zwar für den Fall dass er verschlüsselte Daten an einen Auftragnehmer weiter gibt. Die Folge soll sein, dass die Sicherungsvorschriften zur Auftragsverarbeitung künftig nicht mehr gelten. Die NSA wird’s freuen.

Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten, weil wir es wieder einmal erleben müssen, dass , aus welchen Gründen auch immer, europäische Rechtsprechung nicht umgesetzt wird.