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Gudrun Tiedge zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung archivrechtlicher Vorschriften

Ich möchte mit einem Zitat aus dem vorliegenden Gesetzentwurf beginnen, besser gesagt aus dem Vorwort, weil es mir ausnehmend gut gefallen hat: „Seit 1.000 Jahren bewahren Archive das Archivgut unserer Gesellschaft auf. Sie sind das „Gedächtnis des Landes“.“

Und weil es mittlerweile nun nicht mehr nur papiergebundenes Archivgut gibt, macht sich zwangsläufig eines Änderung des Archivgesetzes notwendig. Das und die Tatsachen, dass sich Bezeichnungen für kommunale Gebietskörperschaften geändert haben und es nunmehr auch nur noch ein Landesarchiv gibt, machen den überwiegenden Teil der Änderungen im Gesetz aus. Darüber muss nun auch nicht debattiert werden.

Die wichtigste Änderung besteht in der Einfügung der § § 9a und 9b, in denen es zum einen um die Festschreibung von Ausnahmen, Verfahren und Auskunft geht und zum anderen um laufend aktualisierte Datenbestände in automatisierten Verfahren ohne Historisierungsfunktion. Dabei ist insbesondere Augenmerk auf den Schutz personenbezogener Daten gelegt worden, was wir sehr begrüßen. Und es wurde den veränderten Bedingungen der modernen IKT Rechnung getragen.

Hervorzuheben ist auch, dass nunmehr auch die Verfassungsschutzbehörde und die Polizei eine Anbietungspflicht gegenüber dem Landesarchiv haben, was bislang nicht der Fall war, obwohl es im Bund und in vielen anderen Ländern bereits geltendes Recht ist. Natürlich im Gefüge des SOG, des Verfassungsschutzgesetzes und des Archivgesetzes, und immer mit den notwendigen Respekt vor sensiblen personenbezogenen Daten.

Archivierung ist eine öffentliche Pflichtaufgabe und bildet gemeinsam mit z.B. Bibliotheken und Museen das kulturelle, und rechtlich administrative Gedächtnis eines Staates oder einer Kommune. Und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass so manchem Archivar oder Archivarin das Herz blutet bei dem Gedanken, dass vielleicht zukünftig nur noch digital archiviert wird. Genauso Bibliothekaren, die auch nicht nur E-Books anbieten wollen. Aber das wird so schnell nicht passieren. Ich glaube es gibt noch genug papierne Zeitzeugen.

Nun sind Archive ja dazu da, Unterlagen zu erhalten und zu verwahren und  nicht zu vernichten. Und so gehe ich davon aus, dass das, was im Archiv in der Staatsanwaltschaft in Magdeburg passierte, die unrühmliche Ausnahme bleibt, wohl wissend was das für verheerenden Folgen haben wird.