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Gudrun Tiedge zu TOP 10: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Ich glaube, zu keinem anderen Thema habe ich so oft im Parlament gesprochen wie zum sogenannten Kampfhundegesetz. Denn seit fast schon 10 Jahren beschäftigt sich dies hohe Haus mit diesem Gesetz. Und zu keinem anderen Gesetz gab es so viele und insbesondere auch zeitintensive Anhörungen. Und ich bin mir sicher, der Aufschrei wäre groß, würden wir wiederum eine beantragen. Aber keine Angst, wir werden es nicht tun, denn die letzte Anhörung zum Thema (jedoch nicht zum vorliegenden Änderungsgesetz) liegt gerade mal erst drei Monate zurück. Und die Legislatur neigt sich ihrem Ende zu. Und wenn wir ehrlich sind, die kritischen und mahnenden Worte der Anzuhörenden verhallten oft ins Leere.

Und auch mit dem vorliegenden Änderungsgesetz ist kein großer Wurf gelungen. Die Änderungen sind eine Art Flickschusterei, aber leider nicht mehr. Und so liegt auch heute kein Gesetzentwurf vor, welcher sowohl den Forderungen der Hundebesitzer als auch der Postboten gerecht werden würde. Sie werden sich sicher nicht mehr daran erinnern. Aber ich hatte in einer meiner Reden darauf verwiesen, dass bei entsprechenden Nachfragen bei den Postboten sicher von diesen alle Hunde als gefährliche Kampfhunde eingestuft würden.

Nach wie vor ist die Rasseliste im Gesetz verankert, mit der Hunde als gefährlich eingestuft werden. Und das, indem auf das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes im Gesetz verwiesen wird. Daran hat sich nichts geändert. Und es ignoriert die vielfach geäußerte Kritik, dass das Herausgreifen von drei Hunderassen willkürlich erscheint und den betroffenen BürgerInnen nur schwer zu vermitteln ist.

Die Feststellung der Gefährlichkeit von Vorfallshunden bleibt starr und ohne Differenzierungsmöglichkeiten und lässt keinen Spielraum für Ermessensentscheidungen.
So wird es weiterhin dazu führen, dass Bagatellfälle dazu führen werden, dass Hunde als gefährlich eingestuft werden. Das ist für die betreffenden Hundehalter nicht nachzuvollziehen.

Und immer wieder wird von allen Fachleuten erklärt, dass eine Rasseliste nicht zielführend ist. Entscheidend für die Gefährlichkeit von Hunden ist in erster Linie der Halter.
Aber auch diesmal wird im Gesetz dazu nichts geregelt. Schade um die vielen Anhörungen.

Positiv zu bewerten ist, dass nunmehr Polizei- und sonstige Diensthunde und geprüfte Jagdhunde ausgenommen wurden. Aber was ist mit den Hütehunden? Diese wurden nicht berücksichtigt. Warum eigentlich nicht?

Fragen über Fragen, auf die es wieder keine ausreichenden Antworten gibt. So auch zur Finanzierung der Kommunen. Da klaffen Differenzen, die in die Zehntausende gehen. Daran wird sich auch nach der Gesetzesänderung nichts ändern und die Gemeinden und Städte bleiben auf den Kosten sitzen. Das ist nicht zu akzeptieren. Aber bald beginnt eine neue Legislaturperiode. Da wird es sicher wieder Anläufe geben zur Änderung dieses Gesetzes. Nur dann ohne mich. Und ich bin mir nicht sicher, ob mir das dann fehlt.