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Gudrun Tiedge zu TOP 09: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Voranschicken möchte ich, dass wir jede qualitative Verbesserung datenschutzrechtlicher Regelungen begrüßen. Und wir müssen feststellen, dass es  in den letzten Jahren große Fortschritte beim Datenschutz in Deutschland gegeben hat. Und das ist vor allem dem hartnäckigen Wirken der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu verdanken.

Nun haben wir das Dritte Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vorzuliegen und da begrüßen wir vor allem die Regelungen, die die Rechtsstellung der Beauftragten für den Datenschutz verbessern. Und zu erwähnen ist außerdem, dass die bisherige Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, welche ausschließlich auf die Gestaltung von Verfahren zur Erhebung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener Daten beschränkt war, nunmehr auch auf jeglichen Umgang öffentlicher Stellen mit personenbezogenen Daten ausgeweitet wird.

Große Probleme und damit Diskussionsbedarf haben wir allerdings mit der Änderung des Landesjagdgesetzes. Und die im Gesetz dargelegten Gründe können uns überhaupt nicht überzeugen. Es erschließt sich uns nicht, warum nunmehr auch Hase, Fuchs und Wildschwein videografiert werden sollen. Denn es wird wohl kaum vermeidbar sein, dass damit auch Personen, die die Wälder besuchen, gefilmt werden können. Sei es beim Pilze suchen oder anderen Aktivitäten. Und allein der Hinweis im Gesetz, dass dies vermieden werden soll - und wenn es dann doch einmal passiert sein sollte, diese Daten und Aufnahmen unverzüglich gelöscht werden müssen, ist aus unserer Sicht völlig unzureichend. Ich glaube, es kann niemand garantieren, dass schließlich nicht doch das eine oder andere Filmchen bei YouTube auftaucht.

Nun können wir uns in Deutschland über einen immer besser werdenden Datenschutz freuen. Wenn aber die NSA und andere befreundete Geheimdienste ohne jeden Skrupel Handynummern, Reisebewegungen und Aufenthaltsorte von einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern ausspionieren, verkommt der beste Datenschutz zu einer Farce.

Und da ist es dann schon mehr als merkwürdig, wenn der Generalbundesanwalt Monate benötigt, um zu entscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren gegen die NSA eingeleitet wird. Und das dann noch mit dem fragwürdigen Ergebnis, dass ein Ermittlungsverfahren nur aufgrund der Handyabhörung der Bundeskanzlerin eingeleitet werden soll. Nicht etwa auch wegen der rechtswidrigen Schnüffelei gegenüber einer Vielzahl von unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Soviel zum Gleichheitsgrundsatz.

Ich gebe es zu, dass dieser Vorgang hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht unmittelbar etwas zu tun. Aber über eins müssen wir uns im Klaren sein, beim Datenschutz kommen wir nicht mehr umhin, internationale Standards festzulegen und Verbote rechtsverbindlich zwischen den Staaten zu klären. Erst wenn das realisiert werden kann und umgesetzt wird, werden wir von einem echten Datenschutz sprechen können. Aber da heißt es künftig noch viele „dicke Bretter zu bohren“.

Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse für Inneres und Sport, dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie dem Landwirtschaftsausschuss zustimmen.