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Gudrun Tiedge zu TOP 08: Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Regelung der Zuständigkeit im Personalausweisrecht

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat der Bund im Bereich des Meldewesens von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sollen am 1. November 2015 in Kraft treten. Das neue Bundesmeldegesetz enthält jedoch auch Regelungsbefugnisse für die Länder. Dem wird rein formal der vorliegende Gesetzentwurf gerecht, indem diese Landesgesetzgebungskompetenz aufgegriffen und das Melderecht in Sachsen-Anhalt  an die nach Inkrafttreten des BMG geltende Rechtslage angepasst wird.

Dass DIE LINKE in der Regel und schon mehrfach sich nicht mit jeder Regelung im Meldewesen einverstanden erklärt und in diesem Zusammenhang mögliche erhebliche Gefahren für einen verantwortungsvollen Datenschutz sieht, ist allgemein bekannt. Schließlich geht es hier um zwangserfasste Daten der BürgerInnen in den entsprechenden Melderegistern, den staatlichen Umgang mit ihnen und auch um ihre Nutzung zu kommerziellen Zwecken. Ich möchte an dieser Stelle nur an die heftigen öffentlichen Diskussionen und Debatten auf Bundesebene bezüglich der ursprünglichen Ausgangsfassung des Bundesmeldegesetzes erinnern, wo BürgerInnen nicht mehr gefragt werden sollten, wann und unter welchen Umständen ihre persönlichen Daten weitergegeben werden. Sie sollten nach der alten Regelung mittels Widerspruch selber aktiv werden, um diese Weitergabe zu verhindern. Diese Regelung ist nach heftigem Gegenwind erst einmal vom Tisch.

Und so werden auch wir als LINKE auf Landesebene in den bevorstehenden Ausschussberatungen einen äußerst kritischen Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf werfen und sorgfältig prüfen, dass das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten durch die vorliegenden gesetzlichen Regelungen ausschließlich angemessen und verhältnismäßig eingeschränkt wird. Das insbesondere auch mit Blick auf den beabsichtigten Aufbau und den Betrieb eines Zentralen Meldedatenbestandes als Spiegelregister auf Landesebene, welches bundesweit allen Polizei-, Sicherheits- und Justizbehörden u. a. öffentlichen Stellen die Möglichkeit einräumen soll, jederzeit Meldedaten automatisiert abrufen zu können. Für uns als LINKE hat dabei stets Priorität, dass die individuellen Grund- und Freiheitsrechte der BürgerInnen nicht unzulässig eingeschränkt werden. Das ist unser Maßstab.

Kritisch sehen wir auch die bereits durch das Bundesgesetz eingeräumte umfangreiche Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften einschließlich der jetzt verbrieften zusätzlichen Übermittlung des steuerrechtlichen Ordnungsmerkmales. Die Übermittlung dieser Daten kann schutzwürdigen Interessen von Betroffenen zuwiderlaufen.  

Abschließend für den heutigen Tag nur folgendes: Das gesamte bundesweite Melderecht ist immer noch weit davon entfernt sich als ein „modernes Verwaltungsinstrument“ zu bezeichnen, das wenigstens die weiteren Verfügungsrechte über ihre Daten den BürgerInnen zurückgibt, wenn sie diese schon zwangsweise an den Staat abgeben müssen. Lassen Sie uns gemeinsam Abhilfe schaffen.