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Gudrun Tiedge zu TOP 03: Einführung einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Polizistinnen des Landes Sachsen-Anhalt

Gudrun Tiedge zu TOP 03: (Einbringungsrede zu TOP 03 b)

a) Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
b) Einführung einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Polizistinnen des Landes Sachsen-Anhalt


In der Bundesrepublik Deutschland gibt es bis heute keine generelle und verbindliche Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten. Eine breite Diskussion über die Identifizierbarkeit der Polizei wird aber gegenwärtig in fast allen Bundesländern geführt. Bevor ich jedoch ins Detail der Problematik einsteigen werde, möchte ich ausdrücklich auf folgendes hinweisen, um den mir nachfolgenden RednerInnen der Koalitionsfraktionen die Möglichkeit einzuräumen, evtl. Behauptungen bzw. Sätze bereits im Vorfeld aus ihren Redemanuskripten zu streichen.
 
Denn wie bereits ihrerseits in der Öffentlichkeit immer wieder versucht wird, der LINKEN zu unterstellen, wir würden die Polizeibeamtinnen und -beamten unseres Landes unter einen Generalverdacht stellen und wir würden Misstrauen sähen wollen zwischen den Bürgerinnen ohne Uniform und denen mit Uniform, vermute ich ganz stark, auch heute wieder diesen, an uns pauschal gerichteten Vorwurf zu hören. Das ist jedoch Nonsens, denn das Gegenteil ist der Fall. Es geht nicht um Misstrauen, sondern vielmehr um Vertrauen in eine rechtsstaatlich handelnde Polizei.

Wir verfolgen das Ziel der Einführung einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und -beamtinnen gerade deshalb, damit es eben nicht in einem Generalverdacht gegenüber der Polizei gipfelt. Denn es sind nicht die Polizistinnen und Polizisten im Allgemeinen, die ihre Befugnisse überschreiten oder vielleicht sogar Straftaten begehen. Es sind immer ganz konkret eine Beamtin oder ein Beamter.

Auch wenn wir wissen, dass sich die überwiegende Mehrheit unserer Polizeibeamten und -beamtinnen an Recht und Gesetz hält, ihre polizeilichen Aufgaben korrekt, verantwortungsbewusst und mit großem Engagement erfüllen, gibt es gleichwohl eine geringe Anzahl von Vorfällen, von polizeilichen Übergriffen, bei denen es berechtigt zu Kritik und Beanstandungen seitens der Bürgerinnen und Bürger am Vorgehen von Polizei- und Ordnungskräften gekommen ist.

Und nun soll mir mal jemand erklären, warum der oder diejenige dann nicht zur Verantwortung gezogen werden soll. Und, dass das in der Vergangenheit oftmals sehr schwierig oder sogar unmöglich war, dafür gibt es eine Reihe von Beispielen.

Wenn eine Identifizierung jener kleinen Minderheit von Polizisten, die Straftaten an BürgerInnen begangen haben, möglich ist, können entsprechende Vorwürfe auch individuell erhoben werden und treffen nicht pauschal die Polizei als anonyme Verkörperung der Staatsmacht.

Ferner können Polizisten anhand von Zeugenaussagen nicht nur belastet, sondern auch entlastet werden.

Doch wie wollen Sie jemanden erkennen, der in voller Dienstausrüstung vor ihnen steht, mit Helm und allem, was dazu gehört. Wie wollen Sie jemanden identifizieren, der durch das Tragen von gleichuniformierter Schutzkleidung bei polizeilichen Einsätzen, teilweise mit Gesichtsmasken, in einer „anonymen Einheit bzw. Gruppe“ untergeht? Konkrete personelle Zuordnungen, die Identifizierung einzelner Personen sind hier kaum möglich, da bleibt gerade mal die Beschreibung der Größe und des Geschlechtes der Person. Das bedeutet dann aber auch letztendlich, dass bei entsprechenden Vorkommnissen eine ganze Polizeieinheit in der Öffentlichkeit unter Generalverdacht gestellt wird.
Und das kann doch wohl nicht gewollt sein. Auch von ihnen nicht, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition.

Eines der tragenden Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates ist und bleibt die Kontrollierbarkeit staatlicher Macht. Und dieser Kontrolle muss sich auch die Polizei stellen. Letztendlich geht es uns bei der Kennzeichnungspflicht darum, rechtsstaatliche Standards herzustellen. Und davor sollte sich die Koalition nicht verschließen.

Eine Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen trägt auch dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit Rechnung, wie er im Europäischen Kodex der Polizeiethik niedergelegt ist. Im zugehörigen Kommentar des Ministerrates heißt es dort: „Ohne die Möglichkeit, einen Polizisten oder eine Polizistin persönlich zu identifizieren, wird der Begriff der persönlichen Verantwortung aus der Perspektive der Öffentlichkeit sinnentleert.“

Eine bürgernahe und bürgerfreundliche Polizei sollte den Bürgerinnen und Bürgern offen, kommunikativ und transparent gegenübertreten. Ein deutliches Zeichen dafür wäre somit, mittels allgemeiner Kennzeichnungspflicht aus dem Schatten der polizeilichen Anonymität herauszutreten. Das würde unzweifelhaft zu einer nachhaltigen Vertrauensbildung zwischen den BürgerInnen und der Polizei unseres Landes beitragen.

Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt erwarten zu Recht, dass die Polizei auf der Grundlage der geltenden Gesetze handelt und die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz ihrer Mittel wahrt. Diesem Anspruch wird die  Mehrheit der Polizeibeamtinnen und Beamten mit großer Selbstverständlichkeit im vollen Umfang gerecht. Dafür gebührt ihnen an dieser Stelle unser ausdrücklicher Dank.

In der teilweise sehr hitzigen, emotional geladenen und zum Teil auch unsachlichen Diskussion - ich komme später nochmals darauf zurück- hinsichtlich unseres angekündigten Antrages zur Kennzeichnungspflicht hatte sich auch ein Polizeibeamter in einem Leserbrief geäußert. Er schrieb dort folgendes: „Ich bin nun seit mehr als 30 Jahren Polizist, war in Einsatzverbänden und habe geschlossene Einsätze in der gesamten Bundesrepublik Deutschland erlebt; und ich hatte oftmals Angst, zum Teil Todesangst, habe mich verletzt, habe verletzte und schwer verletzte Kollegen versorgt und in Sicherheit gebracht.“

Ja, diese Situationen und Vorfälle gibt es, das ist mehr als bedauerlich für die Polizeibeamtinnen und –beamten, und sie werden von uns auf das Entschiedenste verurteilt. Aber es muss ebenfalls mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass auch DemonstrantInnen und TeilnehmerInnen von Kundgebungen oder Fußballspielen ähnlichen Situationen und Gefühlen ausgesetzt sind, wenn sie sich Polizisten gegenübersehen, die ihre Befugnisse überschreiten und gewalttätig werden. Und dann müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden und zu Recht die Möglichkeit haben, den oder die betreffenden Beamten identifizieren zu können, damit dieser bzw. diese dann, wie jeder andere Bürger bzw. jede andere Bürgerin dieses Landes auch, zur Rechenschaft gezogen werden kann. Und da frage ich Sie, was ist daran moralisch verwerflich?

In einem Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wird festgestellt, dass in fast allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Kennzeichnungspflicht bereits durchgesetzt ist, nur Deutschland und Österreich nehmen immer noch eine strikte Verweigerungshaltung ein. Und das genannte Gutachten belegt ebenfalls, dass es eben nicht zu den immer wieder heraufbeschworenen, massenhaften ungerechtfertigten Anschuldigungen gegenüber PolizeibeamtInnen gekommen ist. Ebenso gab es keine persönlichen Übergriffe auf Polizeibeamte und -beamtinnen aufgrund der Kennzeichnung. Und das ist auch gut so!

In Brandenburg hat die Fraktion der CDU die Initiative ergriffen und einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung einer polizeilichen Kennzeichnungspflicht eingebracht. In der Begründung wird u. a. ausgeführt, dass eine namentliche Kennzeichnung das Vertrauen in die Polizei durch Transparenz und Bürgernähe stärken kann. Sie dient der Sicherstellung der Rechtsschutzgarantie für die Bürger und gewährleistet eine schnelle Aufklärung von Fällen von Polizeigewalt. Wie sich doch die Argumente gleichen, wenn man sich in der Opposition befindet. In Regierungsverantwortung scheinen diese Argumente nicht zu greifen, warum auch immer. Aber vielleicht kann man uns das in der heutigen Debatte von Seiten der CDU erklären.

Nun ist gerade auch in Sachsen-Anhalt die Diskussion zur Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten teilweise von großer Unsachlichkeit geprägt gewesen.

DIE LINKE ist daran interessiert, eine breite inhaltliche Diskussion über die Vor- und Nachteile dieser Kennzeichnung zu diskutieren. Aber dann doch bitte ausschließlich auf einer fachlich fundierten, ausschließlich sachlichen Grundlage. Diese gewünschte sachliche Debatte wurde jedoch bedauerlicherweise insbesondere durch die Aussagen des Ministerpräsidenten unseres Landes in der Öffentlichkeit verlassen.

Und da sage ich heute und hier nochmals mit aller Deutlichkeit: DIE LINKE nimmt Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die nachträgliche Erklärung und Begründung für ihre ablehnende Haltung zur polizeilichen Kennzeichnung in keiner Weise ab. Wir sind davon überzeugt, dass sie genau das gemeint haben, was alle so verstanden haben - nämlich den Vergleich mit der Kennzeichnung von Menschen während der Nazidiktatur. Und das halten wir für einen ungeheuerlichen Vorgang.

Aber auch Ihre nachgereichte Erklärung ist völlig unakzeptabel. Und dabei geht es uns nicht um ihre Erfahrungen, die sie als christlich geprägter Schüler und Jugendlicher gemacht haben, denn diese Vorgänge bedauern und verurteilen wir ebenso. Es geht vor allem darum, dass es sich ganz einfach verbietet, die Kennzeichnung von Menschen, welche stigmatisiert werden sollten und damit auch Verfolgungen ausgesetzt waren, zu vergleichen mit der Kennzeichnung einer Berufsgruppe, die als Staatsdiener in Uniform individualisiert werden sollen, um sie derselben Rechtsstaatlichkeit zu unterziehen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes auch. Und auch das verstehen wir unter Demokratie.

Und Ihr Vergleich mit der PKZ war nun „völlig daneben“. Unsere jetzige Identifikationsnummer ist nichts anderes, und auch die Namensschilder an Berufsbekleidungen sind etwas völlig normales, akzeptables. Ich kann mich auch an keine Äußerung ihrerseits erinnern, die darauf abzielte, dass Krankenschwestern, Ärzte, Bankangestellte oder Versicherungsvertreter keine Namensschilder künftig mehr tragen dürften.

Und ich möchte auch daran erinnern, dass bei jeder parlamentarischen Begegnung als erstes die Namensschilder verteilt werden. Was wiederum dazu führt, dass man sich als erstes nicht ins Gesicht, sondern eine Etage tiefer blickt, um zu sehen, mit wem man spricht. Bislang gab es dazu keinen Aufschrei der Entrüstung von den Kennzeichnungsgegnern.

Etwas mehr Gelassenheit, aber hauptsächlich Sachlichkeit würden eine ehrliche Diskussion und Argumentation zu diesem Thema sehr erleichtern. Und da erwarten wir zu Recht eine Erklärung von Ihnen, Herr Ministerpräsident, denn gerade die von Ihnen geschilderten Erfahrungen müssten doch die Notwendigkeit von Individualisierung staatlicher Macht erkennen lassen.

Für uns stellt sich unweigerlich die Frage: Wovor hat man solche Angst, woher stammen die Bedenken und die Ablehnung einer solchen polizeilichen Kennzeichnungspflicht?

Sie, die sich vehement gegen die Kennzeichnung aussprechen, sollten den Polizeibeamtinnen und Beamten mehr Vertrauen entgegenbringen. Denn die strikte Ablehnung lässt dieses Vertrauen sehr vermissen.

Wir wollen sehr wohl differenzieren zwischen den Beamten bei polizeilichen Einsätzen (wie Demonstrationen oder Fußballspielen) und den Beamten, die sich im „normalen Dienst“ befinden. So sollte eine namentliche Kennzeichnung nur im täglichen Dienstgeschehen erfolgen, bei polizeilichen Einsätzen würde die Kennzeichnung ausschließlich mittels einer anonymisierten Nummernkombination erfolgen, die dann letztendlich auch nur durch die Behördenleitung entschlüsselt werden kann. Somit kann man den subjektiven Ängsten der PolizistInnen begegnen, dass eine Kennzeichnung das Gefährdungspotenzial erhöhe sowie zu körperlichen Übergriffen und unberechtigten Anschuldigungen führe. Und Sie können uns glauben, wir wollen auch zukünftig nicht, dass z.B. verdeckte Ermittler mit Namensschildern ausgestattet werden.

Ich möchte noch einmal auf das zurückkommen, was ich zu Beginn gesagt habe. Eines der tragenden Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates ist und bleibt die Kontrollierbarkeit staatlicher Macht und diese staatliche Macht muss individuell zugeordnet werden können. Lassen Sie uns aus den genannten Gründen die polizeiliche Kennzeichnungspflicht als einen rechtsstaatlichen Standard auch in Sachsen-Anhalt einführen.


Gudrun Tiedge zu TOP 3: (Debattenbeitrag)

a) Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
b) Einführung einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Polizistinnen des Landes Sachsen-Anhalt


Am 8. Juli 2010 stellte Amnesty International einen Bericht mit dem Titel „ Täter unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland“ vor. Und dann soll man doch also bitteschön nicht so tun, als wenn solche Vorkommnisse in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt völlig undenkbar wären.

Artikel 104, Absatz 1 des Grundgesetzes manifestiert, dass festgehaltene Personen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden dürfen. Man möge meinen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ich kann mich aber noch sehr gut an die Diskussionen erinnern, in deren Mittelpunkt folgende Frage stand: Wie weit darf die Polizei mit ihren Methoden und Maßnahmen gehen, um z.B. das Leben eines Opfers zu schützen? Ist da nicht auch ein „bisschen Folter“ erlaubt?

Aus unserer Sicht kann und darf es zu dieser Frage nur die eine Antwort geben. Und die lautet unmissverständlich, dass der Verfassungsgrundsatz gemäß Artikel 104 auch hier in keiner Weise in Frage gestellt werden darf.

Und mit Blick auf den § 340 des Strafgesetzbuches „Körperverletzung im Amt“ wird deutlich, dass jegliche Körperverletzung, jegliche Misshandlung während der Ausübung des Dienstes oder in Beziehung auf den Dienst eine Straftat darstellt und entsprechend zu ahnden ist. Dabei handelt es sich eben nicht um ein Kavaliersdelikt, legitimiert durch das Gewaltmonopol des Staates.

In dem von mir erwähnten Bericht von Amnesty International wird aber auch dargestellt, dass viele Betroffenen keine Anzeige erstatten, da sie keine Aussicht auf Erfolg sehen, oder im Gegenzug befürchten, eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollzugsbeamte zu erhalten, oder weil die Identität der Beamten nicht ermittelt werden kann.

Die Recherchen von Amnesty International ergaben letztendlich, dass „die Ermittlungsmethoden und -abläufe in Fällen mutmaßlicher polizeilicher Misshandlungen bzw. unverhältnismäßiger Gewaltanwendung bedauerlicherweise noch nicht den Grundsätzen entsprechen, die in den von Deutschland unterzeichneten Menschenrechtsabkommen verankert sind. Dazu gehören die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Strafe.
Wahrlich kein Ruhmesblatt für Deutschland, das doch so gern mit dem erhobenen politischen Zeigefinger auf andere Staaten zeigt und kritisiert.

An Hand von konkreten Beispielen werden dann im Bericht die Missstände und Versäumnisse aufgezeigt. Das u. a. auch am Beispiel des tragischen Todes von Oury Jalloh.

Erschwert wurden die Recherchen allerdings durch die Tatsache, dass erst seit dem Jahr 2009 die Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, Statistiken über strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Vorwurfs der Körperverletzung u. ä. Delikte zu führen. Aus diesem Grund schrieb Amnesty International die Innen- und Justizministerien aller 16 Bundesländer an, um entsprechende Informationen zu erhalten.
Lediglich Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein machten Angaben zu Anzeigen gegen Polizeibeamte. So wurden z. B. in Berlin im Jahr 2007 278 Anzeigen erstattet, die in 13 Fällen zu Verurteilungen führten.

Eine wissenschaftliche Untersuchung aus dem Jahr 2003 ergab ferner, dass Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte häufiger ohne Gerichtsentscheidung eingestellt wurden im Vergleich zu Ermittlungsverfahren gegen andere Personen.

Und eine von der Berliner Polizei in Auftrag gegebener Studie belegt, dass in mindestens 10 % der Fälle eine Kennzeichnung der Polizeibeamten die Ermittlungen erleichtert und die Wahrscheinlichkeit der Klärung der Vorwürfe erhöht hätte.

Niemand von uns spricht den Polizeibeamtinnen und -beamten ab, dass sie unter teilweise sehr schwierigen Verhältnissen ihren Dienst verrichten müssen, dass eine schlechte Bezahlung, eine miserable Beförderungspraxis und häufige Schichtdienste, die kaum Zeit zur Erholung lassen, Frust und Stress bei ihnen aufkommen lassen. Und wir wissen auch, dass sie oftmals Einsätze tätigen, die sie an die Grenzen der Belastbarkeit bringen. Nicht zuletzt auch deshalb genießen die Polizeibeamten und -beamtinnen ein so hohes Maß an Ansehen in der Bevölkerung.

Das darf aber wiederum nicht als Begründung bzw. Entschuldigung dafür herhalten, dass es einzelne Polizeibeamte und -beamtinnen gibt, die das ihnen vom Staat eingeräumte Gewaltmonopol missbrauchen und Straftaten begehen. Diese müssen dann genau wie jeder andere Bürger/in auch zur Verantwortung gezogen werden können. Und das wird dann letztendlich auch dazu führen, dass das hohe Ansehen in die Polizei Sachsen-Anhalt noch verstärkt wird.