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Gerald Grünert zu TOP 21: Interkommunale Funktionalreform endlich auf den Weg bringen / Interkommunale Funktionalreform nicht weiter verzögern

Die heutige Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/4441 ist eine Bankrotterklärung der Koalitionsfraktionen von CDU/FDP und CDU/SPD sowie mittlerweile dreier Landesregierungen mit einer Interkommunalen Funktionalreform, die bereits durch 3 Enquete-Kommissionen fachlich untersetzt wurde, den durchgeführten Gebietsreformen auf Landkreis- und Gemeindeebene eine inhaltliche Rechtfertigung zu geben.

Beginnend mit dem Leitbild des Innenministers Dr. Püchel vom 22.12.1999 zur Gemeindegebietsreform in der 3. Legislaturperiode sowie dem Beschluss des Landtages vom 17. Januar 2002, Drs. 3/68/5222, mehreren Anträgen der Fraktion DIE LINKE in der 4. Legislatur, sollte die Funktionalreform zur Chefsache des Ministerpräsidenten Prof. Dr. Böhmer werden. Nichts dergleichen wurde umgesetzt. DIE LINKE forderte mit Anträgen Drs.-Nr. 5/902, 5/1078, 5/2415, 6/2550 sowie 6/3484 wiederholt die Umsetzung der versprochenen Funktionalreform ein.
Die Landesregierungen stellten jedes Mal Termine für die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes vor, 31.12.2002, dann bis Juli 2006, dann war es bis Ende 2010, dann doch wiederum der 31.12.2012 usw. usf. Alles Schall und Rauch.

Die Krönung durften wir dann im Innenausschuss erfahren, in dem der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion verkündete, die Funktionalreform ist weder im Leitbild zur Gemeindegebietsreform noch im Koalitionsvertrag verankert. Offensichtlich herrscht nicht nur in Untersuchungsausschüssen kollektive Amnesie.
Herr Erben, ich hatte Ihnen versprochen, ihre Gedächtnislücken aufzufrischen. Im damaligen Koalitionsvertrag CDU/SPD 2006 sprach sich die Koalition für die erfolgreiche Durchführung einer Funktionalreform aus, mit der eine substantielle Aufgabenverlagerung vom Landesverwaltungsamt und den staatlichen Fachbehörden zu den kreisfreien Städten und Landkreisen einhergeht. Eine interkommunale Funktionalreform sollte folgen, die darüber hinaus die öffentliche Aufgabenwahrnehmung stärker in die Städte und Gemeinden verlagern und so die sachliche Notwendigkeit größerer, leistungsfähiger Gemeindestrukturen begründet.
Im Leitbild für die Gemeindegebietsreform können sie dies auf den Seiten 15, 74 und 75 sowie im derzeitigen CDU/SPD-Koalitionsvertrag von auf Seite 46 in Bezug auf die interkommunale Funktionalreform nachlesen. Zusätzlich empfehle ich Ihnen die Lektüre der Abschlussberichte der Enquete-Kommissionen von 1994, 2006 sowie 2015. Die Position der SPD war dabei immer durch die Einheit von Verwaltungs-, Funktional und kommunaler Gebietsreform geprägt, die unsere Fraktion ausdrücklich befürwortete.

Aber auch der CDU-Fraktion möchte ich nachfolgende Ausführungen ins Gedächtnis rufen. 2002 führte der damalige Innenminister Jeziorski zur Funktionalreform aus, ich zitiere. „Das, was die CDU eigentlich schon seit Mitte der 90er Jahre auch immer gefordert hat, ist, dass die Aufgabenerledigung in das Zentrum der Reformbemühungen gehört.“ Er hatte das Ziel, auf der Grundlage des Beschlusses des Landtages vom 17. Januar 2002, Drs. 3/68/5222, diesen mit einem Gesetz bis zum 31.12.2002 zu untersetzen. Die Einbringung sollte im Oktober 2002 erfolgen.
Ausgehend von der Stellungnahme des Städte- und Gemeinde-bundes vom 14.11.2005, wollte die Regierung bis Juli 2006 einen Gesetzentwurf einbringen. Auch hier keinerlei Reaktion seitens der Regierung und Koalition. Auf die Chefsache des damaligen Ministerpräsidenten bin ich schon eingegangen. Der jetzige Ministerpräsident hat offensichtlich dazu keine Auffassung, zumindest habe ich dazu keinerlei Verlautbarungen gehört. In den Jahren wurde dieser Prozess eben nicht als Chefsache durchgesetzt, sondern in den Fachministerien ausgesetzt.

Und wiederum haben die kommunalen Spitzenverbände ihrerseits reagiert und am 10. April 2012, also vor 4 ½ Jahren dem Ministerium für Inneres und Sport gemeinsame Vorschläge für eine interkommunale Funktionalreform unterbreitet.

Nunmehr am 15.10.2015 wird konstatiert, der Landtag bekennt sich zu einer interkommunalen Funktionalreform, die die orts- und bürgernahe Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben ermöglicht, um die Rathäuser zum Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen zu entwickeln und die kommunale Leistungsfähigkeit zu steigern. Diese Aussage finden Sie bereits im Beschluss des Landtages 3/68/5222 B vom 17.01.2002.
Mit Ihrer Arbeit haben sie die Gebietsreformen auf Kreis- und Gemeindegebiet nachträglich inhaltlich entleert und delegitimiert.

Die Fraktion DIE LINKE wird sich zur vorliegenden  Beschlussempfehlung enthalten, da diese nur deklaratorischen Charakter besitzt. Sie haben 13 Jahre weitestgehend Stillstand produziert.