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Gerald Grünert zu TOP 19: Erledigte Petitionen

Obwohl meine Fraktion dieser Drucksache ihre Zustimmung geben wird, sind aus unserer Sicht zu mindestens drei Petitionen grundsätzliche Bemerkungen zu treffen, die das Zusammenwirken des Landtages mit seinen Ausschüssen, das Tätigwerden der Landesregierung und die Stellung des Petitionsausschusses entsprechend seines verfassungsrechtlichen Wirkens betreffen.

Zum ersten Sachverhalt der Ausbildung von jungen Menschen als Fachangestellte für Bäderbetrieb hat der Vorsitzende bereits einige prinzipielle Bemerkungen im Bericht vorgetragen. Daher kann ich mich auf wenige  Bemerkungen konzentrieren.
Offensichtlich hat die Landesregierung und die mit der Aufsicht betrauten Behörden über Jahre hinweg eine Differenzierung der Prüfungsinhalte vor- und hingenommen. Jetzt gibt es in den Stellungnahmen unterschiedliche Aussagen. Die einen sagen „das gab es nie“, die gleiche Behörde räumte in einer anderen Aussage diesen Tatbestand ein, die nächste Stellungnahme unterstellt, dass den Jugendlichen alle wesentlichen Ausbildungsinhalte nach den Berichtsheften vermittelt wurden, ohne die Aussagen der Jugendlichen selbst zu bewerten und dann wird in einer mehr als anmaßenden Ausdrucksweise den Jugendlichen noch der „schwarze Peter“ zugeschoben, sie hätten vor der Prüfung die Nichteinhaltung des Rahmenlehrplanes und die mangelnden Voraussetzungen für die Prüfung anzeigen müssen. Das hatten sie nicht getan.

Drei Jugendliche im nunmehrigen Alter von 18 und 19 Jahren, hätten dies alles bereits gewusst, hinterfragt und einklagen müssen? Können Sie sich an ihre erste Ausbildung erinnern? Haben sie mit Beginn der Lehre schon kritisch angefragt, dass der Ausbildungsbetrieb ihnen Lehrinhalte nicht vermittle? Was haben Sie vor Prüfungsbeginn auf die Frage ob sie sich gesundheitlich und fachlich in der Lage fühlen geantwortet? Haben sie gleich Widerspruch eingelegt?
Drei junge Menschen, die bestrebt waren, einen guten Abschluss zu erreichen sind auf das „Rechtssystem“ gestoßen. Ob sie jetzt noch Vertrauen aufbauen können?

Zweiter Fall, Gebietsänderungsverträge. Bereits in einem Antrag zu diesem Thema, habe ich auf die unterschiedlichen Rechtsauffas-sungen hingewiesen. Das waren die Stellungnahme der Landes-regierung, sowie die Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg und von weiteren Verwaltungsrechtsfachanwälten. Da wir als Petitionsausschuss uns fachlich nicht in der Lage sahen eine hinreichend begründete Stellungnahme abzugeben, baten wir den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages seinerseits um eine Stellungnahme. Auch diese brachte keine ausreichenden Argumente, wie und unter welchen Umständen ein Eingriff in verfassungsrechtliche verbriefte Grundrechte getätigt werden darf. Daher übersandten wir das Anliegen an den Fachausschuss für Recht und Verfassung mit der Bitte um Stellungnahme. Offensichtlich war auch dieser Ausschuss weder bereit noch in der Lage eine fachliche Einschätzung abzugeben. Ohne überhaupt eine Würdigung der unterschiedlichen Auslegungen vorzunehmen, verwies er die Petition zurück in den Petitionsausschuss.
Das ist schon mehr als starker Tobak, da hier der Ausschuss sich einer kritischen Bewertung des Handelns der Landesregierung verweigerte. An der Stelle möchte ich mich einer Bewertung dieses Handelns enthalten, ich glaube es wäre mit den guten Sitten des hohen Hauses nicht vereinbar.

Drittens, die Petitionen zum Bahnhaltepunkt Jütrichau. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Petitionen stellten die Petenten fest, dass der bestehende Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16.05.2012 hinsichtlich des Bahnhaltepunktes Jütrichau überprüft wird. Das heißt, der Beschluss war auf dem Papier noch nicht einmal trocken, da beabsichtigte das Land bereits die Auflassung des Bahnhaltepunktes zu betreiben und die Aufgabe weiterer 7 Bahnhaltepunkte zu prüfen. Bestehende betriebswirtschaftliche Berechnungen der NASA waren weder geeignet noch belastbar, die Aufwendungen der Auflassung exakt darzustellen. Auch der Verweis auf die noch ausstehenden und notwendigen passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die Hochgeschwindigkeits-trasse Magdeburg-Dessau fanden bei der NASA keine Berücksichtigung. Diese Bewertungen sind nach der gemeinsamen Beratung zwischen Landesregierung, NASA sowie Vertretern der Bürgerinitiative am 19.07.2012 zu treffen. Nach wie vor ist die Frage offen, wann, ob und mit welchem Beschluss das Eisenbahn-Bundesamt eine Korrektur des Planfeststellungsbeschlusses vom 16.05.2012 vorgenommen hat. Eine Bewertung des Beschlusses des OVG Magdeburg vom 1. August 2012, dass Anrufbusse nach Personenbeförderungsgesetz nicht genehmigungsfähig seien, durch die Landesregierung ebenfalls Fehlanzeige.
Damit ist eigentlich eine Auflassung des Bahnhaltepunktes Jütrichau rechtlich nicht aufrecht zu halten. Dies sah auch der Petitionsausschuss so und schloss sich der Stellungnahme der Landesregierung nicht an. Er legte der Landesregierung die Beibehaltung des Bahnhaltepunktes nahe. Doch was kümmert mich als Landesregierung schon die Meinung des Petitionsausschusses, der Bahnhaltepunkt wurde abgerissen, mehr als ein Viertel-Jahr gab es überhaupt keine Anbindung und von einem barrierefreien Bushaltepunkt sowie eine Vergütung dieser Leistungen sind wir Meilen entfernt.

Wenn dies Stil der Arbeit der Landesregierung mit dem Parlament ist, dann sollten wir überlegen, ob nicht das Parlament nur störend für die Landesregierung ist und folglich aufgelöst werden sollte. Nehmen wir uns eigentlich noch ernst? Diese Frage sollten Sie sich stellen und beantworten.