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Gerald Grünert zu TOP 18: Runderlass über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock überarbeiten, Recht auf kommunale Selbstverwaltung sichern

Am 15. Juli 2014 trat mit dem erstmalig geschaffenen Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) ein neuer Runderlass des Ministeriums der Finanzen über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock in Kraft. Ohne die Neuregelungen gemäß § 40 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien – Allgemeiner Teil (GGO LSA I) mit den kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen, wurden mit ihm die Voraussetzungen für die Ausreichung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock drastisch verschärft. Die Mittel aus dem Ausgleichsstock gliedern sich in Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen. Sie dienen der Durchführung und Unterstützung der Haushaltskonsolidierung, der Überwindung außergewöhnlicher Belastungen sowie zum Ausgleich von Härten im Einzelfall.

Weil die Fraktion DIE LINKE in dem erwähnten Runderlass einen massiven Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen sah, setzte sie sich mit einem Landtagsantrag (Drs. 6/3403) im September 2014 dafür ein, den Erlass im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 1. Dezember 2014 zu überarbeiten und vor dem Inkrafttreten in den Ausschüssen für Finanzen sowie für Inneres und Sport zu erörtern.

Entgegen den Absprachen in den Ausschüssen und trotz erheblichen Klärungsbedarfs in allen Landtagsfraktionen sowie des eigenen Antrages des Ministers, um Verschieben des Tagesordnungspunktes der Innenausschusssitzung am 07.05.2015, setzte der Minister der Finanzen am 08.05.2015 seine Unterschrift unter dem Runderlass. Zum 1. Juni 2015 trat der überarbeitete Runderlass in Kraft (MBl. LSA Nr. 17/2015 vom 01.06.2015). Das war ein Affront gegen die kommunalen Spitzenverbände sowie den Landtag als Gesetzgeber. Auch in diesem Fall stimmte die Landesregierung die Neuregelungen nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden ab. Partnerschaft auf Augenhöhe sieht anders aus.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, es reicht nicht aus, in Festvorträgen über 25 Jahre kommunale Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt zu reden. Die Gemeinden, Städte und Landkreise erwarten zu Recht von der Landespolitik einen fairen Umgang und ein kooperatives Miteinander, insbesondere dann, wenn sie in Not geraten. Doch wie sich hier zeigt, können die Vertreterinnen und Vertreter in unseren Kommunen nicht auf die Hilfe der amtierenden Landesregierung vertrauen. Ein Blick auf die Arbeit die Kommunalaufsicht in Sachsen-Anhalt offenbart zudem einen erheblichen Reformbedarf und gehört zur gleichen Baustelle in unserem Land.

Dass Landesregierung und Koalition daneben die finanzielle Situation in den Kommunen mit neuen gesetzlichen Regelungen weiter verschärfen wollen, kann nur unsere Missbilligung finden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen zum Gefahrhundegesetz, dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, der Allgemeinen Gebührenordnung sowie bei Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Gesetzen sollen den Kommunen neue Aufgaben übertragen werden, ohne für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Das wird von uns nicht toleriert und aufs Schärfste kritisiert.

Das Problem, dass wir mit unserem Antrag „Runderlass über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock überabreiten, Recht auf kommunale Selbstverwaltung sichern“ vor einem Jahr aufgegriffen haben, ist weiter ungelöst. Mit den unverhältnismäßigen Eingriffen in das kommunale Selbstverwaltungsrecht besteht zudem die akute Gefahr, dass Kommunen durch die Konsolidierungsauflagen in ein wirtschaftliches und finanzielles Desaster getrieben werden. Die Fraktion DIE LINKE lehnt diesen Kurs strikt ab.

Meine Fraktion wird die vorliegende Beschlussempfehlung in Drucksache 6/4347 deshalb ablehnen.