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Gerald Grünert zu TOP 15: Interkommunale Funktionalreform endlich auf den Weg bringen

Mit unserem Antrag „Interkommunale Funktionalreform endlich auf den Weg bringen“ greifen wir ein Anliegen erneut auf, das wir neben den kommunalen Spitzenverbänden bereits in den vergangenen Legislaturperioden seit 17. Januar 2002, Beschluss des Landtages B 3/68/5222 immer wieder gegenüber der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen einforderten.

In dieser Wahlperiode streben auch CDU und SPD laut Koalitionsvertrag eine interkommunale Funktionalreform mit dem Ziel der orts- und bürgernahen Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben an, um die Rathäuser zum Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen zu machen. Dafür sollen kooperative Ansätze zwischen den Gebietskörperschaften durch die Gesetzgebung weiter befördert und durch geeignete Anreize unterstützt werden.

Hoffnungsvoll blickten viele zu Beginn der Legislaturperiode in Richtung Landesregierung. Die forderte die Kommunalen Spitzenverbände auf, sich ihrerseits auf einen Aufgabenkatalog zu einigen.

Bereits am 10. April 2012, also vor 1 ½ Jahren legten dazu die kommunalen Spitzenverbände dem Ministerium für Inneres und Sport gemeinsame Vorschläge vor. In ihrem Schreiben an das Ministerium wiesen sie u.a. daraufhin, dass im Vergleich zu der vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt im Jahr 2008 vorgelegten Liste die Vorschläge zur Fahrerlaubnisbehörde, zur Schulträgerschaft, zur unteren Bauaufsichtsbehörde und zur unteren Denkmalschutzbehörde gestrichen worden sind. Neu aufgenommen wurden u.a. Zuständigkeiten aus den Bereichen der Kinderbetreuung, des Wohngeldes, des Verkehrs sowie des Rechts, der Sicherheit und Ordnung. Für das Gelingen der Reform gaben der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund zu bedenken, dass bedeutsame Folgefragen insbesondere der Mehrbelastungsausgleich gemäß Art. 87 Abs. 3 der Landesverfassung und ein ggf. erforderlicher Personalübergang im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zu klären sind.

Erst auf Nachfrage erfuhr der Landtag am 20. Juni diesen Jahres, dass das Ministerium für Inneres und Sport auf der Staatssekretärskonferenz am 22. April 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur interkommunalen Funktionalreform und zur Entlastung der Kommunen vorgestellt hat und das darin die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände vollständig eingearbeitet wurden. In der erwähnten Landtagssitzung kündigte der Innenminister an, dass der entsprechende Gesetzentwurf dem Landtag zunächst zugehen wird, sich jedoch noch in der Ressortabstimmung befindet.

Doch das Warten hat sich bisher nicht gelohnt. Dies unterstrichen in besonders negativer Weise die Sitzungen der Enquetekommission des Landtages am 11. Oktober und am 8. November 2013, als es in den Anhörungen zum 1. Schwerpunkt um den notwendigen Struktur- und Aufgabenwandel in der öffentlichen Verwaltung ging. Die Ergebnisse zeigen, dass bisher nicht viel geschehen ist. Insbesondere die Zurückhaltung der Landesregierung wenn es um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag selbst gesteckten Ziele geht, muss an dieser Stelle schon verwundern.

Mit unserem Antrag holen wir dieses Thema auf die Ebene der Landespolitik zurück, auch weil es uns notwendig erscheint, das sich der Landtag in seiner Mehrheit gegenüber der Landesregierung zum Grundsatz der Subsidiarität und zu einer interkommunalen Funktionalreform bekennt, die die orts- und bürgernahe Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben ermöglicht, um die Rathäuser tatsächlich zum Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen zu entwickeln und die kommunale Leistungsfähigkeit zu steigern. Dazu sind die gemeinsamen Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände als Grundlage zu begrüßen, die eine Konsensliste mit den Aufgaben vorlegten, die von den Landkreisen auf die kreisangehörigen Gemeinden übergehen könnten.

Notwendig erscheint zudem, dass nach mehr als 2 ½ Jahren Stillstand der Landesregierung eine Frist gesetzt wird und sie verbindlich durch den Landtag aufgefordert wird, auf Grundlage der gemeinsamen Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände dem Landtag bis Ende des 1. Quartales 2014 einen Gesetzentwurf zur interkommunalen Funktionalreform in Sachsen-Anhalt vorzulegen.

Dem Grundsatz der Subsidiarität folgend, könnten durch eine interkommunale Funktionalreform in Sachsen-Anhalt vorhandene Leistungspotenziale besser erschlossen werden, ohne die Notwenigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen der Landes- und Kommunalverwaltung aus den Augen zu verlieren.

Große Strukturreformen liegen hinter den Kommunen in Sachsen-Anhalt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Kreis- und Gemeindegebietsreform. Nötig erscheint hiernach eine Atempause um die notwendige gemeindliche Identität zu entwickeln, die in den neuen großen Strukturen oftmals noch nicht vorhanden ist.

Schwerpunkte sollten daneben die kommunale Konsolidierung und die Binnenmodernisierung vor Ort sein. Die interkommunale Zusammenarbeit bietet dazu viele Ansatzpunkte, insbesondere wenn es um die Überwindung eines gewissen Kirchturmdenkens und um die Steigerung der Leistungsfähigkeit in den Gemeinden und Städten geht.

Sie wissen, dass die interkommunale Funktionalreform für die gemeindliche Ebene eine grundsätzliche Bedeutung hat. Würde sie in dieser Wahlperiode ausfallen, wäre die Gemeindegebietsreform, die eine Steigerung der Leistungsfähigkeit ermöglichen sollte, ohne inhaltliche Begründung. Aus dem Blickwinkel der Kommunen ist es letztendlich auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, wie sich die Überlegungen zur Gemeindegebietsreform im Ergebnis weiterentwickeln.

Das dieser Grundsatz auch für die Funktionalreform zwischen dem Land und den Landkreisen zutrifft, wird glaube ich von keiner Fraktion des Landtages ernsthaft bestritten; an dieser Stelle sei auf die Drucksache 6/2573 „Unverzüglich das Personalentwicklungskonzept zum Personalmanagementkonzept qualifizieren“ verwiesen.
Wir werden diesen Prozess, der maßgeblicher Gegenstand der 7. Enquete-Kommission ist, sehr genau verfolgen und durch unser Zutun auch inhaltlich anreichern.

Wir vertreten die Auffassung, dass alle alltäglichen Anliegen, Bedürfnisse und Wünsche von Bürgerschaft und Wirtschaft auf der örtlichen Ebene gebündelt sein sollten.

Mit Blick auf die Möglichkeiten moderner Informationstechnik bestünde unabhängig von den formalen Zuständigkeiten bereits heute die Chance viele Bürgeranliegen in den Rathäusern zu bearbeiten, die ansonsten im Landratsamt als erster Stelle vorgetragen werden, aber auch Anliegen, die die unmittelbaren Landesverwaltungen betreffen.

Notwendig erscheinen hier weitere Überlegungen in Hinblick auf die Prozessoptimierung und die Aufgabenbündelung als eine in den nächsten Jahren mit Sicherheit erforderlich werdende Reaktion auf die demografische Entwicklung und die Gewährleistung einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen.

Erhebliche Chancen bietet darüber hinaus die Bündelung von Aufgaben, die die Aufgabenwahrnehmung in verteilten Rollen in größeren, sich freiwillig findenden Einheiten wie Zweckverbänden ermöglicht. Der eine übernimmt vielleicht die Aufgaben des Standesamtes, der andere übernimmt möglicherweise Aufgaben im Pass- und Meldewesen und Ähnliches. Solche Lösungen, die es ermöglichen, das Know-how zu bündeln und das notwendige Potenzial zu schaffen, um auch schwierige Fälle bearbeiten zu können, die bei getrennter Aufgabenwahrnehmung zu selten auftreten, sind vorstellbar und langfristig machbar.

Lassen sie uns gemeinsam die Landesregierung auffordern ihre Zurückhaltung aufzugeben, wenn es um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag selbst gesteckten Ziele geht. Mit den nunmehr vorliegenden Organisationsuntersuchungen besteht objektiv die Notwendigkeit die Aufgabenzuständigkeiten weiter zu optimieren.