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Gerald Grünert zu TOP 14: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Etwas verwundert hat uns die Einbringung dieses Gesetzentwurfes seitens der Landesregierung schon, zumal nach unserem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Sparkassen- und Giroverbandes, Dr. Ermrich, eigentlich keinerlei Handlungsdruck existiere.

Mit dem vorliegenden Entwurf, so wird in der Begründung ausgeführt, soll vordergründig eine Angleichung an die europäischen Normen erfolgen. Hier sei seitens meiner Fraktion bereits am Anfang auf den § 27 dieses Entwurfes verwiesen. Mit dieser Regelung wird der Versuch unternommen, die Sparkassen dem gleichen Handlungsdruck auszusetzen, wie er für international handelnde Privatbanken besteht. Dies kann zu erheblichen Einschränkungen der Geschäftstätigkeit der regional verorteten Kreditinstitute führen, DIE LINKE erhebt daher gegen diese Einschränkungen, wie sie im Gesetzentwurf ausgewiesen werden, erhebliche Bedenken.

Auch mit Blick auf die einzelnen neuen Bestimmungen ergibt sich Klärungsbedarf. So zur Verringerung der Sitze im Verwaltungsrat  und der pflichtigen Voraussetzung der besonderen Qualifikation in Form von wirtschaftlichen Erfahrungen und Sachkunde.
Der Verweis auf § 131 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA geht ins Leere, da diese Regelung eine Soll-Vorschrift ist. Daher halten wir die bisherige Regelung für ausreichend und sachgerecht. Auch nach der bisherigen Vorschrift haben die Sparkassen ihre Verwaltungsratsmitglieder geschult. Hier wäre eine verpflichtende Regelung zur Teilnahme an Schulungen für den Verwaltungsrat, ausreichend.

Während wir den Regelungen des § 8 gerade in Bezug auf die Vorfälle in Stendal begrüßen, bedauern wir, dass der Entwurf keinen Risikoausschuss sowie Bilanzprüfungsausschuss vorsieht.

Die Fragen des ruhenden Verwaltungsratsmandats im § 12 Abs. 2 des Entwurfes bezogen auf eingeleitete Rechts- und Strafverfahren, erscheinen uns nicht ausreichend zu sein.

Dies sind nur einige Fragen. Für meine Fraktion bringe ich die Hoffnung zum Ausdruck, dass diese Regelungen durchdacht und mit dem Sparkassen- und Giroverband abgestimmt sind und diese Gesetzesänderung keine Schnellschussaktion darstellt. Sparkassen sind für Wahlkampfmanöver nicht geeignet. Die Fraktion DIE LINKE stimmt einer Ausschussüberweisung zu.