Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Gerald Grünert zu TOP 12: Berichterstattung zur Sicherung annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung

Ein Jahr und fünf Monate sind seit der Einbringung unseres Antrages Drs. 6/2716 am 31.01.2014 vergangen. Wer dachte, dass eine umfangreiche Diskussion sowohl zu den Prüffeststellungen des Landesrechnungshofes in seinem Jahresbericht 2012, zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2011 – Teil 2 gravierende Mängel in der Beitragserhebung sowie im Zusammenhang mit der Erhebung privatrechtlicher Entgelte und den sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen, als auch zu den im Antrag aufgeführten einzelnen Fragestellungen durchgeführt wurde, wurde herb enttäuscht. Dies ist insofern auch nicht verwunderlich, führte doch der Minister am 31.01.2014 aus, dass bis auf kleine Unstimmigkeiten alles im guten Fluss ist und er zu den Prüffeststellungen eine andere Sicht hat. Basta!

Das einzige was aus der Staatskanzlei die geneigte Öffentlichkeit erreichte ist eine Unterrichtung (Drs. 6/3925 vom 23.03.2015) zu „Vorstellungen der Landesregierung zu effizienten Strukturen der Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt“. Nun zu dem in dieser Unterrichtung dargestellten Sachverhalt:
Es wird allgemein die Erledigung der Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung herausgestellt, die bisherigen Landeszuschüsse und -hilfen, die ich bereits am 31.01.2014 dargestellt habe, wiederholt und es wird kurz auf die nun vorhandene Struktur der Wasserversorgung - 60 Aufgabenträger - und Abwasserbeseitigung - 49 Aufgabenträger - per 1.01.2014 eingegangen.

Ab der Seite 11 enthält die Unterrichtung bezogen auf die Effizienz von Organisationsstrukturen im Wesentlichen nur Allgemeinplätze, wie, es müssen auf Grund der Demografie effiziente Strukturen geschaffen werden, durch den hohen Kapitalkostenanteil kommt nur eine Reduzierung der Verwaltungs- und Betriebskosten in Frage und die Notwendigkeit der Schaffung größerer Organisationseinheiten angeführt. Damit man auf die von mir angesprochen Gebührenhöhen der einzelnen Aufgabenträger nicht eingehen muss – dass aber interessiert besonders die Bürgerinnen und Bürger -, wird ausgeführt, dass diese Gebührenhöhen bei der Entwicklung der Vorstellungen der Landesregierung nicht berücksichtigt werden. Basta!

Weiterhin sagt die Landesregierung, dass im Wesentlichen die Gebührenhöhe von der Höhe der erhobenen Beiträge und von den örtlichen Bedingungen abhängt. Welche örtlichen Bedingungen aber konkret gemeint sind, wird ausgeblendet. Das heißt, alle Kritikpunkte, die der Prüfbericht des Landesrechnungshofes bezogen auf die Gebühren und Beiträge beinhaltet, werden bewusst ausgeklammert.

Ich fasse zusammen – mehr Zentralisierung im Bereich der Technik, des Personals und der Bewirtschaftung – gleich Erfolg. Und weil dieses Erfolgsmodell so vielversprechend ist, will man gleichzeitig eine Verschmelzung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Das könne zwar auch mittels Zweckvereinbarungen erzielt werden, aber diese sind ja „nur auf Zeit“ angelegt.

Im Prinzip gelten diese Beispiele auch für die Abwasserbeseitigung. Man stellt nunmehr fest, 80 Prozent der Investitionskosten entfallen auf die Kanalnetze. Und weiter, dass in der Fläche und im Bergland höhere Investitionskosten zu tätigen sind, als in größeren Städten und im Flachland auf Sandböden. Welch heroische Erkenntnis. Und mir unterstellen sie permanent Populismus?

Aus der Unterrichtung wird eines sehr deutlich, die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird nicht als Standortvor- oder -nachteil begriffen, folglich werden die Gebühren- und Beitragshöhen nicht auf ihre Wirkungen auf die bestehende Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur untersucht. Während die Fragestellungen unseres Antrages klar auf die Wirkungen, auch die demografischen, insbesondere auf die Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft ausgerichtet waren, gibt es offensichtlich dazu keinerlei Berücksichtigung seitens der Landesregierung. Das mittlerweile einige Aufgabenträger trotz Zusammenlegung objektiv keine betriebswirtschaftlich gesunde Entwicklung vollziehen können, die Unterhaltungslasten aus dem grundsätzlich zentralen Versorgungseinheiten erheblich die Rentabilität der Verbände beeinflussen und es mittlerweile in Zweckverbänden zu drastischen Gebührensprüngen von bis zu 200 Prozent kommt (u.a. der WAZV Saalkreis) oder die Fusionspläne des AZV Ziethetal mit den Stadtwerken Köthen, hier werden den beteiligten Ortschaften die zugrunde gelegten Planungsunterlagen vorenthalten, dies nur exemplarisch, erhärten die Richtigkeit unseres Antrages.

Die Fraktion DIE LINKE lehnt die Beschlussempfehlung als nicht sachgerecht ab.