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Gerald Grünert zu TOP 11: Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR)

Im März 2006 beschloss der Landtag das Gesetz über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) für die Kommunen. Ursprünglich war seine landesweite Einführung zum 1. Januar 2011 geplant, doch mit der Gemeindegebietsreform wurde der Stichtag auf den 1. Januar 2013 verschoben. Nach Auskunft der Landesregierung wurden bis zur letzten Woche 38 Kommunen eine Verlängerung der Frist bis zum 1. Januar 2014 genehmigt. Ende September waren es erst 23 Städte und Gemeinden sowie 2 Verbandsgemeinden

Nicht nur mit Blick auf das zuletzt Erwähnte ist festzustellen, dass sich einerseits die Doppik-Einführung zu einer der größten Herausforderungen für die kommunale Ebene entwickelt und andererseits der erwartete Nutzen vor Ort nicht selten kritisch betrachtet wird. Diesen Befund unterlegen auch die Ergebnisse einer Studie der Universität Hamburg zum Thema „Der Mehrwert der kommunalen Doppik in Deutschland aus Sicht von Kämmerern und Haushaltspolitikern“.

Vor dem Hintergrund vieler Schwierigkeiten der Doppik-Einführung forderte DIE LINKE in ihrem Antrag 6/1158, dass die Landesregierung bis zum 31. August 2012 den Landtag über den Stand der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in den Kommunen unterrichtet. Doch seit der Landtagssitzung am 8. Juni diesen Jahres ist in dieser Angelegenheit nichts geschehen.

Zu umstrittenen Fragen der Vergleichbarkeit, der Transparenz und der politischen Steuerung schweigen Vertreter(innen) von Landesregierung und Koalition ebenso wie zur Bewertung des Anlagevermögens, Problemen der Haushaltskonsolidierung und der Ermittlung der kommunalen Finanzausstattung. Die Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz zum Finanzausgleichsgesetz unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit, sich den mit der Doppik-Einführung entstandenen Herausforderungen zu stellen. Die Landespolitik ist hier in der Pflicht.

Neben einer vorläufigen Kosten-Nutzen-Bewertung sollte der ggf. nötige Handlungsbedarf sowie die möglichen Handlungsstrategien des Landes gegenüber den Kommunen bei der Bewältigung noch vorhandener Probleme und der Klärung noch offener Fragen dargestellt werden. Notwendig ist eine offene Diskussion, die nachsteuerndes Eingreifen der Landespolitik ermöglichen könnte. So der im Juni vorgelegte Antrag meiner Fraktion.

Im fachlich zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport verweigerten sich die Vertreter(innen) der Koalition dieser notwendigen Einsicht. Mit ihrer Mehrheit legen sie dem hohen Haus eine Beschlussempfehlung vor, mit der die Landesregierung um einen Erfahrungsbericht gebeten wird – nein nicht zum Sankt Nimmerleinstag – aber viel zu spät, erst zum Ende des kommenden Jahres.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit sollten nach dem Willen der LINKEN gemeinsam Vor- und Nachteile auf dem weiteren Weg abgewogen werden. Doch daran scheinen CDU und SPD kein Interesse zu haben. Wie bedauerlich, bedauerlich insbesondere für die Gemeinde, Städte und Landkreise in unserem Land.

Es wird nicht verwundern, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport unter diesen Umständen die Zustimmung meiner Fraktion nicht finden kann.