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Gerald Grünert zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes über die Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster

Gestatten Sie mir an dieser Stelle, auch wenn es einige Akteure nicht mehr hören können, nochmals auf die eigentlichen Zielstellungen einer Gemeindegebietsreform zu verweisen.

Mit den Gesetzen zur Gemeindeneugliederung und den Begleitgesetzen der Gemeindegebietsreform sollte eine zukunfts- und leistungsfähige Gemeindestruktur geschaffen werden. Sie galt als Voraussetzung für eine umfassende Funktionalreform und sollte die Grundlage dafür bilden, dass möglichst alle erstinstanzlichen Aufgaben an die gemeindliche Ebene abgegeben werden können. Der Grundsatz der 1 zu 1 –Umwandlung von Verwaltungsgemeinschaften mit prägendem Ort bzw. nach dem Trägergemeindemodell in Einheitsgemeinden unter Berücksichtigung der landmannschaftlichen Bindungen, räumlichen Nähe und Verflechtung galten als Haltelinien, die gesetzlich normiert waren.
Was sich bezogen auf die Einheitsgemeinde Zahna-Elster und Wittenberg abspielte war nicht nur Rechtsbruch, nein, es wurden im Rahmen der freiwilligen Phase politisch motiviert die Ergebnisse von Bürgeranhörungen höher eingestuft, als die gesetzlichen Vorgaben. Mit der genehmigten Eingemeindung der Gemeinden Kropstädt, Abtsdorf, Mochau, Boßdorf und Straach wurde der Gebiets- und Einwohnerbestand der Einheitsgemeinde Zahna-Elster erheblich geschwächt, so dass die Erreichung der Mindesteinwohnerzahlen (gemessen am Stand 31.12.2005) ohne eine Zuordnung der Gemeinde Mühlanger nach Zahna-Elster und die damit verbundene Leitbildgerechtigkeit nicht mehr erzielt werden konnte.

Auch das Handeln der Bürgermeister von Wittenberg und Mühlanger muss an dieser Stelle berücksichtigt werden. Aus offensichtlich persönlichen Befindlichkeiten wurde gegen den Grundsatz der Gemeinwohlverpflichtung der Gemeindeordnung verstoßen. So hat der Bürgermeister von Mühlanger die Herausgabe der Schlüssel für das Rathaus verweigert, so dass die Veröffentlichung einen Tag später erfolgte und folgerichtig durch das Landesverfassungsgericht gerügt wurde. Hier erfolgte übrigens keinerlei kommunalrechtliche Würdigung des Agierens der handelnden Personen.

Auf Grund der Nichtanwendung der rechtlich verbindlichen Regelungen des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes und des ersten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform haben wir nunmehr die Situation, die zu diesem Gesetzentwurf führte.

Es sind jedoch die gleichen politischen Akteure am Werk, die die durch das Innenministerium vorgeschlagene erneute Zuordnung der Gemeinde Mühlanger in die Einheitsgemeinde Zahna-Elster zu verhindern suchen. Sie stützen sich dabei auf eine am 22.09.2013 durchgeführte Bürgeranhörung, bei der sich eine nunmehr erheblich geringere Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern im Vergleich zur Bürgeranhörung von 2009 gegen eine Eingemeindung in die Stadt Zahna-Elster aussprach.

Das Zitat des ehemaligen Innenministers Herr Jeziorsky: „Verantwortung heißt nicht frei von Vernunft zu entscheiden!“  behält unter diesen Bedingungen seine Bedeutung. Warum?
Wir, das heißt der Landtag, haben nach dem Grundsätzegesetz die lokalen Interessen mit den Landesinteressen abzuwägen. Bestandteil dieses Abwägungsprozesses ist die Sicherung einer dauerhaften Bestandskraft der neugebildeten kommunalen Strukturen. Vergleicht man nunmehr die Entwicklung der Einwohnerzahlen vom 31.12.2005 mit den Zahlen vom 31.12.2012 dann wird sichtbar, dass ein Ausbrechen der Gemeinde Mühlanger eine dauerhafte Gefährdung der Leistungsfähigkeit der Stadt Zahna-Elster nach sich ziehen würde. Was das bedeutet, können wir uns an Hand der Ergebnisse z. B. der Stadt Oberharz am Brocken deutlich vor Augen führen.

Meine Fraktion nimmt den Bürgerwillen ernst. Hier geht es jedoch nicht nur allein darum, sondern auch um den gesetzlich normierten Auftrag des Landesinteresses. Die Alternative, nämlich die Herauslösung der ehemaligen Flämingdörfer aus dem Gebietsbestand der Lutherstadt Wittenberg und deren Zuordnung zur Stadt Zahna-Elster wird derzeit durch die Protagonisten gegen den Regierungsentwurf abgelehnt. Auch meine Fraktion würde diese Variante nicht unterstützen, da mittlerweile die Verflechtungen mit der Lutherstadt Wittenberg verfestigt sind.
Wir sprechen uns daher für die Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung aus. Die Fraktion DIE LINKE spricht sich für eine Ausschussüberweisung in den Innenausschuss aus.