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Gerald Grünert zu TOP 06: Entwurf eines Gesetzes zur Bündelung von Direktwahlen und zur Fortentwicklung des Kommunalwahlrechts

Auf der Grundlage das Antrages der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/2242 wurde mit der vorliegenden Drucksache 6/2474 von allen Fraktionen getragenen Gesetzentwurf gefolgt und die angeregte Bündelung der Wahlen nunmehr für die anstehenden Kommunal- und Europawahlen sowie der Landräte und Oberbürgermeister ermöglicht. Damit ist der Antrag meiner Fraktion, Drs. 6/2242 vom Juli 2013 im vereinfachten Verfahren am morgigen Tag abzustimmen.

Mit der Beschlussfassung und der damit verbundenen unmittelbaren In-Kraft-Setzung des Gesetzes ist folglich der rechtliche Rahmen gegeben das von uns gewollte Ziel umzusetzen. Ich will nochmals die zwei Voraussetzungen erwähnen, um dieses Prozedere zu erläutern. Zum einen hat der Beschluss durch die zuständige Vertretung spätestens einem Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen, und zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die Bekanntmachung des Wahlleiters gemäß § 6 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt – spätestens zwei Monate vor dem Wahltermin – noch nicht erfolgt ist.

Namens meiner Fraktion möchte ich mich beim Innenministerium bedanken, das die betroffenen Kommunen mittels eines Briefes auf den eben genannten Aspekt hingewiesen werden sollen, damit kein Wahlleiter vorzeitig eine Entscheidung treffe.