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Gerald Grünert zu TOP 05: Entwurf eines Gesetzes über die Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster

Das eigentliche Ziel, über die Gemeindegebietsreform eine zukunfts- und leistungsfähige Gemeindestruktur im Land Sachsen-Anhalt zu schaffen, ist nicht nur damals in Teilen, sondern sollte auch in diesem Fall dem politischen Kalkül geopfert worden. Obwohl es klare und verbindliche rechtliche Grundlagen für die Gemeindegebietsreform mit dem Leitbild, dem Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz und den Begleitgesetzen zur Gemeindegebietsreform gibt, werden politisch motiviert Versuche unternommen, diese rechtlichen Rahmen zu hinter- bzw. zu umgehen. Mein Fraktionsvorsitzender bezeichnete damals die Art und Weise des Zustandekommens und die unter Ignoranz der fachlichen Grundlagen getroffenen Grundlagen für die Gemeindegebietsreform als großen Murks. Wir lehnten daher diese Art von Reform ab.

Nun ist meine Fraktion offensichtlich die einzige Kraft in diesem Landtag, die für die Umsetzung geltender Rechtsnormen eintritt.

Im Rahmen der Anhörung zum genannten Gesetzentwurf wurde die politische Einflussnahme der Protagonisten mehr als deutlich. Nicht eine leitbildgerechte und leistungsfähige Gemeindestruktur war offensichtlich das erklärte Ziel, nein, es ging und geht um politische Einflussnahmen und Machtverteilung.

Wie ist es denn sonst zu verstehen, wenn der Bürgermeister der Gemeinde Mühlanger, der wissentlich durch die Nichtherausgabe der Schlüssel für die öffentlichen Schaukästen eine Auslegung und damit Beanstandung durch das Landesverfassungsgericht durch eine Verkürzung der Auslegezeit provozierte, sich nunmehr als Interessenvertreter seiner Gemeinde hinstellt und mit den Finger auf das hohe Haus zeigt?

Er hatte jede Zeit der Welt, sich im Rahmen der freiwilligen Phase für eine Eingemeindung nach Wittenberg zu entscheiden, dies jedoch nicht betrieben. Stattdessen hat er interne Gespräche mit den „Fraktionsspitzen“ von SPD und CDU geführt, den damaligen Ministerpräsidenten Prof. Böhmer kontaktiert und nunmehr wiederum Absprachen mit dem Innenminister, Herr Stahlknecht, und dem damaligen Staatssekretär Herrn Erben, getroffen.

Bei so viel Ignoranz und bewusster Hintergehung geltender Rechtsvorschriften hätte dem Abteilungsleiter Kommunal, Herrn Liebau, nicht nur der Rasierapparat entgleiten, sondern auch der Spiegel zerspringen müssen.

Wer jedoch dachte, dass die oberste Kommunalaufsicht diesem bewussten und vorsätzlichen Handeln des Bürgermeisters Einhalt gebietet, wurde und wird enttäuscht. Ich hoffe es bleibt die Ausnahme, aber bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt.

Meine Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung zu und akzeptiert damit das öffentliche Interesse des Landes für eine zukunfts- und leistungsfähige Gemeindestruktur sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle, 6 B 234/13 HAL vom 09.12.2013.