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Edeltraud Rogée zu TOP 27: Erhalt und Stärkung der Tarifparteien

Es gut, dass Sie den Antrag gestellt haben, allerdings war ich sehr gespannt auf die Begründung. Viel stärker aber bewegt mich, wie Sie das umsetzen wollen.

Politische Streiks sind nicht nur bei den LINKEN gewachsen, nicht nur die LINKEN fordern diese, sondern auch die Gewerkschaften fordern politische Streiks. Die IG BAU hat das in ihrer Satzung stehen. Sie können sich eine kommen lassen und das nachlesen. Auch beim DGB-Kongress lag ein entsprechender Antrag vor.

Sie haben den Organisationsgrad benannt. Genau das ist das große Problem in Sachsen-Anhalt - nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern auch in anderen Bundesländern, aber eben gerade auch bei uns. Hier einige Zahlen dazu, wie viele Beschäftigte eigentlich unter die Tarifverträge fallen. Das sind im Osten etwa 54 % der Beschäftigten und im Westen etwa 63 %.
Ich denke, das hängt durchaus damit zusammen, dass die Durchschnittseinkommen sehr gering sind.

Ich möchte mich jetzt auf Punkt 3 konzentrieren, den wir ergänzt haben.
Erstens, die sind Vergaberichtlinien und die Vergaben von Fördermitteln sind so anzupassen, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine Bindung an Tarifverträge bzw. an Mindestlöhne, an den Erhalt von Arbeitsplätzen und an die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen erfolgt. Wir wollen nicht, dass Arbeitnehmer, die Aufträge mit öffentlichen Mitteln abarbeiten, am Monatsende zum Amt müssen, um sich zusätzliche Hartz-IV-Leistungen zu holen. Im Verlauf von fünf Jahren sind zusätzlich zu den Löhnen etwa 50 Milliarden Euro Steuermittel geflossen. DIE LINKE möchte, dass das aufhört. Ich glaube, dass auch Sie das wollen.
Bei existenzsichernden Löhnen könnten diese Steuermittel im Umfang von etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr besser in die Kommunen fließen. Dann wäre für die Kommunen mehr zu machen.

Zweitens unterstützen wir die Forderung der SPD, dass die Landesregierung eine Initiative im Bundesrat dahin gehend startet, zur weiteren Einschränkung von Lohndumping in der Sozialgesetzgebung die Kategorie „ortsübliche Arbeitsentgelte“ zu streichen und Tariflöhne über 8,50 Euro zum Maßstab für die Vergütung bei Vermittlungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit zu machen. Vergütungen unter 8,50 Euro müssen der Vergangenheit angehören. Das ist die unterste Grenze.

Drittens sollte die Landesregierung im Bundesrat eine Initiative starten, um den gesetzlichen Mindestlohn in den Bereichen vorzusehen, die keiner Tarifbindung unterliegen. Es geht um die Löhne unter 8,50 Euro. In diesem Bereich ist offensichtlich keine Einigung der Parteien herzustellen, weil eben noch ein Anteil von etwa 50 % der Beschäftigten in nicht tarifgebundenen Unternehmen oder Verbänden tätig ist.

Es ist richtig, fehlende Fachkräfte, die Abwanderung gut ausgebildeter junger Fachleute und ein breiter Niedriglohnsektor passen nicht zusammen. Wenn Sie die Tarifparteien stärken wollen, müssen Sie auch für eine Stärkung der Arbeitnehmervertreter sorgen. Dazu müssen Sie sich auch gegen die Zerschlagung und Nichtzulassung von Betriebs- und Personalräten aussprechen. Darüber haben wir hier im Parlament schon diskutiert. Ich erinnere an Doppstadt und Enercon und einige mehr. Das Untersagen einer Gewerkschaftsmitgliedschaft bei Einstellungsgesprächen muss unbedingt der Vergangenheit angehören. Starke Gewerkschaften im Betrieb - das heißt, viele Mitgliede -, bilden am Ende nämlich die Tarifpartei. Ein Unternehmen ohne Gewerkschaftsmitglieder kann überhaupt nicht in Tarifauseinandersetzungen gehen.  
Der Wirtschaftsminister sollte sich dann auch gegen Tarifverträge von nicht tariffähigen, so genannten christlichen Gewerkschaften oder sonstigen, zum Beispiel bei der Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit wenden. Das ist in den letzten Jahren zu einem Riesenproblem geworden. Die Frage ist: Sind Sie dazu bereit? Wenn ja, dann können Sie unserem Änderungsantrag auch zustimmen.