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Edeltraud Rogée zu TOP 11: Für gleichen Lohn in der Leiharbeit

In einer Studie hat das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln, kein unbedingt arbeitnehmerfreundliches Institut, ermittelt, dass sich seit 1991 die Zahl der Zeitarbeitnehmer verfünffacht hat. Mehr als die Hälfte der Unternehmen setzt Zeitarbeitnehmer ein, die mehr als 60 % des gesamtwirtschaftlichen Produktionswertes erarbeiten. Am Zuwachs der gesamtwirtschaftlichen Produktion waren Zeitarbeitnehmer mit 19 % bzw. mit 49 Milliarden € beteiligt. Jeder siebente Euro wird von einer Leiharbeiterin oder von einem Leiharbeiter erarbeitet.

Sachsen-Anhalt hat in der 884. Sitzung des Bundesrats bestätigt, dass wir in Sachsen-Anhalt 33 700 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter haben. Das sind 4 % der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die in Leih- oder Zeitarbeit beschäftigt sind, und eben nicht nur 1,9 %,

Das sind Größenordnungen, die wir uns immer wieder vor Augen halten müssen, um zu wissen, worum es eigentlich geht.  

Mich haben betroffene Arbeitnehmer sowohl vor der Landtagswahl als auch danach aufgesucht, und, soviel ich weiß, nicht nur mich, sondern auch Kollegen der SPD. Sie haben ihre persönliche Situation wie folgt geschildert: Sie finden, ihre Situation sei würdelos. Sie kämen aus dem Zeitarbeitsmilieu bzw. aus den Zeitarbeitsverhältnissen nicht heraus. Sie hätten wenige Möglichkeiten, ihren Kindern finanzielle Unterstützung in der Schule für Klassenfahrten und Sonstiges zu geben. Außerdem sagen sie, für eine wirkliche Familienplanung fehlten ihnen die finanziellen Voraussetzungen. Die Zeiten der Beschäftigung sind teilweise so kurz, dass sie selbst dann, wenn sie von einer neuen Firma eingestellt werden, nicht wissen, wie lange sie Arbeit.  

Nach meinen neuesten Informationen aus der letzten Woche gibt es Zeitarbeitnehmer, die sich gegen diese Politik zusammenschließen wollen und planen, über das Internet eine Initiative gegen diese Beschäftigung zu organisieren. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fühlen sich von der Politik im Stich gelassen und wollen das über diesen Weg ändern.  

Nun zum Antrag. Für die eben beschriebenen Arbeitnehmer ist Ihr Antrag Druck auf weiche Pflaumen. Das Gebot des gleichen Lohns für gleiche Arbeit steht bereits in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948. Wird es nicht höchste Zeit, dass diese Forderung in Deutschland als selbstverständlich umgesetzt wird?
Wenn ich Ihren Antrag lese, dann frage ich mich, was die Landesregierung eigentlich machen soll. Es wäre besser gewesen, der Landesregierung konkrete Handlungsoptionen an die Hand zu geben, nämlich wann soll was wie erfolgen, mit konkreten Terminsetzungen.  

Deswegen hat DIE LINKE einen Änderungsantrag vorgelegt, der darauf zielt, wirkliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen zu erreichen. Wir wollen die Durchsetzung des Prinzips gleicher Lohn für gleiche Arbeit, und zwar sofort und für alle Arbeitnehmerinnen. Dafür ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz neu zu fassen. Darin sollen sämtliche Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestrichen werden. Ab dem ersten Einsatztag sollen Leiharbeitnehmerinnen den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaften erhalten. Die Überlassungshöchstdauer darf, wie im ursprünglichen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, drei Monate nicht überschreiten. Das reicht aus unserer Sicht völlig aus, um Produktionsspitzen abzufangen.  

Angesichts der hohen Anforderungen an die Flexibilität der Arbeitnehmerinnen -  Ortswechsel, lange Fahrtwege und schnelle Einarbeitungszeiten - wollen wir, dass im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine zehnprozentige Flexibilisierungsprämie vorgeschrieben wird.

Zum Schutz der Stammbelegschaften ist ein zwingendes Mitbestimmungsrecht der Betriebs- und Personalräte in den Entleihbetrieben über den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu sichern.

Das sind alles keine neuen Forderungen, die kann man in alten Protokollen nachlesen. Wenn Sie wirklich Arbeit in Würde wollen, wenn Sie wirklich qualitative Verbesserungen der Arbeitsbedingungen wollen und wenn Sie die enormen Belastungen auch der Kommunen senken wollen, dann sorgen Sie dafür, dass die Leistungen von Arbeitnehmerinnen entsprechend entlohnt werden und diese keine Aufstockerleistungen benötigen.