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Edeltraud Rogée zu TOP 09: Für eine Ausweitung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt den Antrag auf Ausweitung des Entsendgesetzes, er ist aber zu kurz gesprungen, deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt.

Ihr Antrag fordert die Einführung von Branchenmindestlöhnen, wenn sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt haben. Wir wollen das Augenmerk auch auf den nichttarifgebundenen Beschäftigtensektor erweitern. Deshalb fordern wir die Landesregierung erneut auf, sich auf Bundesebene auch für einen gesetzlichen Mindestlohn einzusetzen.

In Deutschland sind knapp 40 % der Beschäftigten in Unternehmen mit Tarifvertrag tätig, 60 % nicht.  Deshalb reicht uns nur die Ausweitung des Entsendegesetzes nicht aus. Branchenmindestlöhne machen einen gesetzlichen Mindestlohn nicht überflüssig, er ist nach wie vor notwendig. Die Zahl der Niedriglohnempfänger  wächst stetig, trotz Fachkräftemangel und Wirtschaftsaufschwung. Der Chef der Landesarbeitsagentur Herr Senius gibt die Anzahl der Empfänger von Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit mit 69.000 als vergleichsweise hoch in Sachsen-Anhalt an. Das sind übrigens auch 2.000 mehr als 2008.

Ja, wir wollen das Sachsen-Anhalt ein attraktiver Standort ist,  zu einem attraktiven Standort gehört aber auch, dass für qualifizierte und hochwertige  Arbeit  Löhne und Gehälter  gezahlt werden, die ein Leben und Arbeiten der Beschäftigten in Würde ermöglichen.

Was bringt uns das Entsendegesetz?

Von zehn Branchen liegen 5 unter 8 Euro, so z.B.

  • Gebäudereinigerhandwerk Innen und Unterhaltsreinigung Ost 7 Euro,
  • Geldbearbeitung Ost inklusive Berlin 7,50 Euro,
  • Pflegebranche  Ost 7,50 Euro,
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe Ost inklusive Berlin 7 Euro,
  • Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft  Ost 6,75 Euro.

Ein großes, Unverständnis der Arbeitnehmer hervorrufendes Problem sind die ungleichen Regelungen für Ost- und Westbeschäftigte, z.B. beträgt bei der Glas- und Fassadenreinigung die Differenz 2,45 Euro. Putzen Arbeitnehmer aus dem Westen klarer?

Das Arbeitnehmerentsendegesetz wird damit zum Feigenblatt zur Vermeidung einer Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn. Das Entsendegesetz erfasst etwa 3 Mio. Beschäftigte. Dazu kommt, dass Im Niedriglohnbereich  immer noch 7,3 Millionen Menschen beschäftigt sind. Der Niedriglohnsektor wurde dadurch nicht verkleinert. In Sachsen-Anhalt sind 22 % armutsgefährdet, sie erhalten 20 % weniger Einkommen als der Bundesdurchschnitt.
Wir denken, es ist hohe Zeit, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 bis 10,00 € in Deutschland eingeführt wird. Es ist bereits ausreichend nachgewiesen, dass die Menschen und Familien von weniger nicht leben können.

Ich erinnere daran, dass die SPD sich vor den Wahlen immer wieder für einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ausgesprochen hat. Wir übersehen auch nicht, dass die Stimmen in der CDU für einen gesetzlichen Mindestlohn immer lauter werden. Auch die FDP zieht eine Regelung in nähere Erwägung.

Ver.di hat sich vor wenigen Tagen für einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 mit einem schnellen Aufwuchs auf 10 Euro ausgesprochen. Die IG Metall wird sich bis Jahresende dafür aussprechen. Der DGB hat das bereits im Mai beschlossen. 70% der Bürgerinnen und Bürger wollen einen gesetzlichen Mindestlohn.

Wir alle hier im hohen Haus wollen, dass Sachsen-Anhalt ein attraktiver Standort für Wissenschaft, Wirtschaft und Tourismus ist, dafür muss er auch ein Standort für Menschen sein, die hier in Würde leben, lieben und arbeiten können. Zeigen Sie, dass Sie das auch wollen und stimmen Sie dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu.