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Dr. Uwe-Volkmar Köck zu TOP 28: Keine Zwänge zur Konzessionsabgabe auf Trinkwasser

Obwohl wir jetzt viel Zeit eingespart haben, möchte ich der Versuchung widerstehen,
Seitenhiebe auszuteilen, obwohl es dafür genug Möglichkeiten gäbe. Ich will mich auf das Wesentliche konzentrieren, aber trotzdem mit einem Sprichwort beginnen: Das Eisen muss man schmieden, solange es heiß ist.

Das sollten wir auch tun. An der Rechtsunsicherheit der Trinkwasserzweckverbände hat sich nichts geändert. Insofern besteht weiterhin die Aufgabe, die in dem Antrag genannt ist, Rechtsklarheit zu schaffen. Wir überlassen es der Landesregierung, Vorschläge zu unterbreiten, auf welchem Wege dies geschehen soll.  

Es gibt solche Vorschläge aus anderen Bundesländern. Wir sind der Meinung, dass die Verbände Rechtssicherheit haben müssen. Sie sehen sich Unwägbarkeiten ausgesetzt und haben Geld für Rechtsgutachten ausgegeben. Herr Kirchmer wird von seiner Rechtsmeinung sicherlich nicht abweichen. Von daher bleiben die Gegensätzlichkeiten bestehen, solange nicht Klarheit durch eine Gerichtsentscheidung eines obersten Verwaltungsgerichts oder durch uns, den Gesetzgeber, geschaffen wird. Soweit zur Einbringung des Antrags.