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Dr. Uwe-Volkmar Köck zu TOP 25: Kompensationsmöglichkeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz verbessern

Stellen Sie sich bitte vor, Sie sitzen in Ihrem Schrebergarten. Just in diesem Moment flattert Ihnen die Mitteilung auf den Tisch, dass eine Abwasserleitung verlegt werden und Ihr Garten daran angeschlossen werden soll. Ihre Frage lautet doch sofort: Gibt es denn keine andere Lösung? Ist der Anschluss meiner Parzelle überhaupt notwendig? Ein Plumpsklo würde doch völlig reichen, wenn es sein muss auch eine Chemietoilette. Wegen der Grundwassernähe herrscht aber Anschluss- und Benutzungszwang. Und so kommen Sie nicht umhin, die Anschlüsse legen zu lassen. Aber gibt es nicht eine andere Trassenführung? Das Mindeste aber, was Sie erwarten, ist, dass Ihr Garten hinterher wieder so aussieht, wie er vorher war. Das ist bei Ihrem Nachbarn ganz einfach: Der eine hat nur Blumen- und Gemüsebeete, der zweite nur Zierrasen. Bei Ihnen aber geht ein alter Nussbaum flöten und der Bagger reißt in Ihre schöne Hecke eine breite Bresche. Der Baggerfahrer meint, das verwächst sich, in ein paar Jahren ist nichts mehr zu sehen. Solange muss sich die Amsel um einen anderen Brutplatz kümmern. Sie schäumen vor Wut. Gut, lenkt der Baggerfahrer ein, ich pflanze Ihnen ersatzweise für den Nussbaum zwei Apfelbäumchen. Um den Schatten zu genießen, müssen Sie nun zwar liegen, statt zu sitzen, aber Schatten bleibt Schatten.

Etwa so müssen Sie sich den Verlauf eines Eingriffsausgleichsverfahrens vorstellen - zugegebenermaßen karikativ überhöht. Die Bundeskompensationsverordnung birgt die Gefahr zu einem modernen, ökologischen Ablasshandel. Die Ökopunkte wären die entsprechende Währung. Besonders kritisch ist, dass der geldwerte Ersatz - bisher nur Ultima Ratio -, nun zur Regel wird.

Festpreise für den laufenden Meter Windkraftanlagen, kubikmeterumbauten Raum und quadratmeterbeeinträchtigte Landschaften. Warum aber gerade 100 Euro pro laufenden Meter, warum nicht 95 oder 125? In welche Kassen fließen diese Summen? Wer hat denn darauf Zugriff?

All das beantwortet die Bundeskompensationsverordnung nicht. Ich fürchte, die Investoren werden genau rechnen. Die Erstellung eines ökologischen Gutachtens zur Ermittlung der ökologischen Wertigkeit dauert mindestens ein Jahr, kostet Geld und das Ergebnis ist offen. Dann lieber pauschal zum Festpreis eine Kompensation vereinbaren.

Die Thematik bedarf dringend einer weiteren Vertiefung in den beiden vorgeschlagenen Ausschüssen. Dort schmort bereits seit Dezember 2012 ein Antrag meiner Fraktion zu genau der gleichen Problematik, und zwar in der Drs. 6/1672. Ich möchte aber mündlich beantragen, die Landesregierung nicht zu bitten, sondern sie aufzufordern, im Bundesrat aktiv zu werden.