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Dr. Uwe-Volkmar Köck zu TOP 16: Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEnG LSA)

Vor uns liegt der Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes, das mal Landesplanungsgesetz hieß. Dessen letzte Novellierung erfolgte übrigens im Dezember 2007. Zwischen der ersten und der zweiten Lesung lagen damals nur vier Wochen. Der Umweltausschuss erzwang für sich wenigstens eine kleine Anhörung, und die FDP und meine Fraktion luden außerhalb der parlamentarischen Gremien zu einer Anhörung ein.

All jene Gesetzespassagen, die damals strittig waren - ich möchte an den Alternativvorschlag für die allgemeinen Grundsätze der Landesentwicklung oder die Aussagen zu den zentralen Orten erinnern -, sind in den vorliegenden Gesetzentwurf im Verhältnis 1 : 1 übernommen worden. Sie haben sich bewährt, heißt es. Nein, das haben sie nicht. Sie bieten gegenwärtig die Grundlage für das Ministerium, die Planungsgemeinschaften anzuweisen, die Zahl der Grundzentren noch weiter zu reduzieren. Das heißt, eine nicht unbeträchtliche Zahl von Gemeinden soll zukünftig ohne ein ausgewiesenes Grundzentrum auskommen. Dieses ist aber laut Definition des Gesetzes der Ortsteil, auf den die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung sowie die kommunale Infrastruktur konzentriert werden sollen. Kein Grundzentrum, keine Entwicklung. Es lebe der ländliche Raum, kann man da nur sagen.

Meine Fraktion erneuert ihren damaligen Vorschlag, der übrigens vom Städte- und Gemeindebund in ähnlicher Weise aufgegriffen worden ist, zukünftig auf Grundzentren zu verzichten und es den entstandenen leistungsfähigen Gemeinden selbst zu überlassen, wo sie ihre kommunale Infrastruktur lokalisieren wollen. Voraussetzung dafür wären allerdings die Definition von Mindeststandards der Daseinsvorsorge und eine gewisse Garantieerklärung seitens des Landes, die es den Gemeinden ermöglichen würde, diese Mindeststandards zu halten.

Der damalige Zeitdruck war hausgemacht und wurde damit begründet, dass mit dem Inkrafttreten der Kreisgebietsreform die Zuordnung der neuen Landkreise zu den fünf Planungsregionen erfolgen müsse.

Ich muss an die Vorgeschichte deshalb erinnern, weil uns die Vergangenheit gerade einholt. Die Stadt Aschersleben und die Stadt Seeland möchten in die Planungsregion Harz wechseln. Was beim Altkreis Sangerhausen recht war, dürfte nun dem Altkreis Aschersleben billig sein. Die Opposition wurde damals auf die Zeit danach vertröstet. Im Rahmen der Diskussion um den LEP sei dann genügend Zeit, hieß es damals. Der Landesentwicklungsplan ist schon lange fertig, die Kreisgebietsreform erledigt, die Zahl der Gemeinden wurde drastisch verringert. Alle Vorwände für einen bestehenden Zeitdruck gehen diesmal ins Leere. Wir fordern eine umfassende Anhörung und ausreichend Zeit für die fachliche Beratung in den zuständigen Ausschüssen.