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Dr. Uwe-Volkmar Köck zu TOP 13: Grundwasserprobleme nachhaltig lösen

Der Landtag hat sich mit seinem Beschluss zur Grundwasserproblematik im Februar bereits der Problematik angenommen. Seither ist Trockenheit eingekehrt, und das Pendel schlägt für die Land- und Forstwirtschaft bereits in den entgegengesetzten Extrembereich zurück. Auch die Flüsse in Sachsen-Anhalt weisen nur noch 40 bis 80 % der sonst
üblichen Wasserführung auf. Trotzdem sind die Grundwasserstände immer noch um drei bis fünf Dezimeter höher, als sie eigentlich sein dürften. Die beiden riesigen Vernässungsflächen beiderseits der A 14 bei Könnern sind zwar etwas geschrumpft, haben sich aber mittlerweile zu einem Eldorado für Wasservögel entwickelt, sodass sie bereits in den Bereich des Bonner Abkommens zum Schutz der ziehenden Tierarten fallen können.  
 
Das Plenum hat keinerlei Möglichkeit, den Nachfolgern der nächsten Legislatur einen Auftrag zu erteilen. Unsere Vorgänger haben deshalb in ihrem Beschluss im Februar nur ihrer Erwartung Ausdruck verliehen, dass der neue Landtag sich der Problematik annehmen werde und annehmen sollte. Zu dieser Problematik möchte DIE LINKE heute einen Vorschlag unterbreiten.  
 
Damit eine Beratung komplexer und beratungsintensiver Themen ohne Zeitdruck erfolgen kann und auch nicht durch die politische Alltagsarbeit der Ausschussarbeit in den Hintergrund tritt, bietet die Geschäftsordnung die Möglichkeit, einen zeitweiligen Ausschuss einzusetzen oder aber einen Ausschuss zu beauftragen, einen Unterausschuss zu bilden und dort im kleineren Kreis die Fachthemen zu beraten. Wie ich hörte, tragen sich die Koalitionsfraktionen mit ähnlichen. Dies reflektieren in dem vorliegenden Antrag der beiden Koalitionsfraktionen aber weder der Antragstext noch die Begründung.  
 
Da uns aber an einer fraktionsübergreifenden Lösung gelegen ist, werden wir uns einer Überweisung beider Anträge in den Umweltausschuss nicht verweigern. Wir drängen aber auf eine schnelle Grundsatzentscheidung, sodass die konstituierende Sitzung in der nächsten Woche bereits für eine erste Verständigung genutzt werden sollte.  
 
Der Landtag hat mit beiden Ausschussformen bereits gute Erfahrungen gemacht: in der vierten Wahlperiode mit dem so genannten Hochwasserausschuss und in der zweiten und dritten Wahlperiode mit dem Unterausschuss „Abwasser“. Den Unterausschuss bevorzugt DIE LINKE deshalb, weil er flexibler gehandhabt werden kann. Er ist dem einsetzenden Ausschuss gegenüber Rechenschaft pflichtig und muss nicht zu jeder Frage hierher ins Plenum. Im Übrigen verweise ich auf die Begründung unseres Antrags.  
 
Ich möchte mit einem Zitat enden, das die Erwartungen und auch die Bereitschaft meiner Fraktion für die Arbeit in einem Ausschuss sehr gut zum Ausdruck bringt. Ich habe das Buch mitgebracht, es behandelt die Abwasserproblematik in Sachsen-Anhalt. Dort werden einige Seiten der Arbeit des Unterausschusses gewidmet, und Herr Pampel, den die ehemals im Umweltministerium Gedienten kennen, hat geschrieben: „Im Laufe der Tätigkeit des Unterausschusses konnte eine Form der gegenseitigen Unterrichtung und fruchtbaren Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien entwickelt werden, die wesentliche Fortschritte in vielen Verbänden ermöglichte. Sowohl die Abgeordneten als auch die Ministerialvertreter trugen ungelöste Probleme in den Ausschuss und erarbeiteten Lösungsansätze. Empfehlungen und Beschlüsse wurden zumeist mit großer Mehrheit gefasst. So beschloss der Unterausschuss den Abschlussbericht bei lediglich einer Stimmenthaltung. Es gab dazu im Plenum keine Aussprache. Dies war bei dieser kontroversen Materie, die jahrelang die Gemüter erhitzte, wenige Monate vor der Landtagswahl 2002 ein bemerkenswertes Ergebnis.“