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Dr. Uwe-Volkmar Köck zu TOP 03: Nach dem Hochwasser 2013: Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen

Ich habe mir lange den Kopf darüber zerbrochen, was sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen mit diesem Antrag bezwecken wollen. Insbesondere deshalb, weil Sie die im fraktionsübergreifenden Konsens gefassten Beschlüsse 6/2302 und 6/2192 zumindest in einigen Punkten verlassen. Mit diesen hatten wir bereits im Juni bzw. Juli die Eckpunkte für das Handeln der Landesregierung festgelegt. 

Diese Einschätzung trifft ausdrücklich auf den Punkt 6 nicht zu. Den kryptischen Formulierungen einer diesbezüglichen Pressemitteilung von Herrn Bergmann konnte ich zumindest entnehmen, dass mit diesem Antrag dem Umweltminister im Kabinett der Rücken gestärkt werden soll, den Bereich Hochwasserschutz personell deutlich aufzustocken. Doch weshalb ihm nur den Rücken stärken, wenn wir ihm seine Wünsche sofort erfüllen können?  Nein, sogar erfüllen müssen! Die Landesregierung zu betteln, 50 Neueinstellungen am regulären Haushalt vorbei zu realisieren, das geht nimmer.  Die Haushaltsberatungen laufen gerade und deshalb liegt der Ball  eindeutig noch auf unserer Seite, der des Parlaments.  

Gehen wir zum Punkt Vier. Die blumige Sprache macht misstrauisch. Was  ist unter „frühe, moderne und effiziente Kommunikation“ zu verstehen? Sicherlich nicht die Einschränkung der Bürgerbeteiligung. Aber gerade diese soll ja mit der zitierten Bundesratsinitiative geschehen. Wie beim Netzausbau des Hochspannungsnetzes sollen die Fristen für die Auslegung und Stellungnahmen verkürzt und der Klageweg um eine Instanz reduziert werden.  Doch anstatt Hand an die Beteiligungsrechte zu legen sollten den Grundeigentümern und Flächennutzern von potenziellen Polderflächen vertraglich ein Entschädigungsanspruch eingeräumt werden. Vermutlich werden sie sich schon allein dadurch die Genehmigungsverfahren für Deichbauten deutlich verkürzen.

Ich bin auf die Antwort zu der Frage der Grünen in der Großen Anfrage zum Hochwasserschutz gespannt, wie viele Klagen von Umweltverbänden sich gegen Deichbauten an Mulde oder Elbe gerichtet haben. Mir sind keine bekannt. Meines Wissens waren auch die folgenschweren Deichbrüche 2002 und 2013 nicht die Folge überzogener naturschutzfachlicher Forderungen. Nun zu den Kompensationsmaßnahmen. Private Investoren müssen die benötigten Flächen erwerben bzw. den Zugriff auf diese nachweisen.  Für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der öffentlichen Hand gilt das Gleiche.  Wozu also Punkt 2? 
Mit den Punkten zwei und drei soll es vor allem der Buhmann Naturschutz bedient werden. „Hochwasser vor Naturschutz“ und „Bäume besitzen Zerstörungspotenzial“  lauteten die fetten Überschriften  der Volksstimme am 14.8.2013 zum Interview mit Umweltminister Dr. Aeikens. Er folgt damit seiner Amtsvorgängerin Petra Wernicke fast auf´s Wort, die nach dem Jahrhunderthochwasser 2002 feststellte „Die Sicherheit der Menschen muss Vorfahrt haben.“ Sie beließ es nicht bei Worten, sondern griff zum Runderlass, der die Zusammenarbeit zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz neu regelte. Dieser wurde allerdings nicht veröffentlicht.  Womöglich ist er sogar noch in Kraft – das konnte ich aber nicht mehr in Erfahrung bringen. Dann wäre Ihr Antrag größtenteils hinfällig. Wir tun also gut daran, den Antrag in den Umweltausschuss federführend und den Agrarausschuss mitberatend zu überweisen. 

Der vorliegende Antrag macht leider deutlich, dass sich der Hochwasserschutz bereits wieder auf die Erhöhung der Deiche, auf den technischen Hochwasserschutz fokussiert. Es zeichnet ab, dass erneut dreistellige Millionenbeträge verbaut werden mit dem Ergebnis, dass das Schadenspotenzial nur noch wächst. Die vorsorgenden Aspekte fehlen nahezu völlig. Den Antrag können wir in der vorliegenden Form nicht einmal mit einer kritischen Enthaltung passieren lassen. Wir lehnen ihn ab.