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Dr. Uwe-Volkmar Köck zu TOP 03: Erosionsschutzkonzept Sachsen-Anhalt

Bodenerosion stellt seit Menschengedenken ein Problem dar. Auch in den Landesentwicklungsplänen (LEP) Sachsen-Anhalts sind seit vielen Jahren entsprechende Ziele und Grundsätze zur Vermeidung von Bodenerosion enthalten. Die erzielte Wirkung war allerdings bescheiden. Warum? Das ist die entscheidende Frage.  
 
Der Kenntnisstand der Bevölkerung über den Boden ist allgemein nur gering, was dazu geführt, dass dieser überwiegend nur zweidimensional als Fläche wahrgenommen wird. Eine gesellschaftliche Bewertung erfolgt allenfalls hinsichtlich der Bodenfruchtbarkeit. Die übrigen Funktionen des Bodens werden weitgehend eben nicht in Wert gesetzt, sodass ein Verkauf als Bauland deshalb deutlich attraktiver ist als mühsamer Ackerbau. Dieser Trend wird sogar rechtlich durch das Baugesetzbuch noch unterstützt, das ein ganzes Spektrum von Maßnahmen enthält, um einen störrischen Landbewirtschafter zur Hergabe seines Ackers zu veranlassen, bis hin zur Enteignung. Das Bodenbewusstsein ist selbst bei denjenigen, für die der Boden die wirtschaftliche Grundlage darstellt, häufig unterentwickelt. Denn wenn in Sachsen-Anhalt alles paletti wäre, brauchten wir uns heute nicht mit einem Konzept gegen Bodenerosion zu befassen.  
 
Um nicht missverstanden zu werden: Wir begrüßen das Vorhaben eines solchen Konzepts ausdrücklich. Bedauerlich ist nur, dass es dazu  erst der Unwetter im September 2011 als finalem Anstoß bedurfte. Das ist eine lapidare Feststellung, nicht ein Vorwurf.  
 
Die gute landwirtschaftliche Praxis setzt sich nicht im Selbstlauf durch. Nicht umsonst macht die EU deren Einhaltung zur Vorbedingung für den Erhalt von Direktzahlungen. Ein wesentliches Ziel von Cross Compliance  ist gerade der Schutz des Bodens vor Erosion. Einer der Forderungen der EU nach der Einteilung der landwirtschaftlichen Flächen in Gefährdungskategorien ist das Land mit der Erosionsschutzverordnung vom 18. Februar 2010 nachgekommen.  
 
An der Erosionsschutzkonzeption ist, soweit das nach den mir zugänglichen Unterlagen bereits beurteilt werden kann, fachlich nichts auszusetzen.  
 
Woran hat es aber gelegen, dass es trotz des wissenschaftlichen Vorlaufs Sachsen-Anhalts - ich verweise nur auf den Agraratlas aus den 90er-Jahren und speziell auf die Konferenz zur Bodenerosion vom 20. Februar 2008 - so lange gedauert hat, die Erosionsproblematik nunmehr auch auf die Tagesordnung der Agrar- und Umweltpolitik zu setzen? Herr Minister Aeikens hat zum Beispiel die Staubstürme in Mecklenburg-Vorpommern genannt. Doch Flurordnungsneuverfahren werden allein nicht ausreichen. Angesichts des Umfangs der erosionsgefährdeten Flächen benötigen wir schätzungsweise 100 Jahre, um die gesamte Fläche derartig zu bearbeiten.  
 
Die LINKE schlägt deshalb vor, die EU-Strukturfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 möglichst unmittelbar und umfassend zu nutzen. Das ist aber, soweit aus den Unterlagen für die neue Förderperiode ersichtlich, bisher noch nicht der Fall. Die Bekämpfung der Ursachen für die Entstehung von Hochwasser im Einzugsgebiet muss zu einem der fondsübergreifenden Schwerpunkte gemacht werden.  
 
Nach der Konzentration von Haushalts- und Fördermitteln auf den technischen Hochwasserschutz ist es höchste Zeit, das öffentliche Interesse auf die Vorsorge im Einzugsgebiet zu richten. Aber ohne haushaltsmäßige Untersetzung wird das Erosionskonzept eine Wirkung wie der LEP entfalten. Ein vorderer Platz auf der Tagesordnung des Landtages reicht nicht aus, so positiv es einzuschätzen ist, dass wir mit so einem Thema hier an dritter Stelle landen.  
 
Insgesamt ist einzuschätzen, dass wir Schwerpunkte bilden müssen. Wir dürfen den Erosionsschutz nicht nur singulär begreifen, sondern wir müssen ihn in den Zusammenhang mit den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie stellen.