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Dr. Uwe-Volkmar Köck zu TOP 01: Unterstützung der kommunalen Hochwasservorsorge

Das nächste Hochwasser kommt bestimmt. Die öffentlichen Reaktionen nach einem großen Schadenshochwasser zeigen, dass das Bewusstsein dafür, dass man von einem Hochwasser oder von Sturzfluten oder von steigenden Grundwasserständen betroffen sein könnte, relativ schnell abnimmt. Investitionen in den technischen Hochwasserschutz vermitteln zudem ein zunehmendes, aber leider trügerisches Gefühl der Sicherheit. In einem erneuten Hochwasserfall ist jedoch entscheidend, welche Schlussfolgerungen aus dem letzten Hochwasser durch die Kommunen und ihre Einwohner gezogen worden sind, um zumindest die Schäden in beherrschbaren Grenzen halten zu können.

Mit dem Instrument des Hochwasseraudits kann eine Gemeinde prüfen, wie es um die Vorsorge vor Hochwasser oder Sturzfluten steht. Fokus des Audits ist nicht eine quantitativ exakte Zusammenstellung der Risikoquellen und Maßnahmen, sondern eine Bewertung der Informationslage und der Risikokommunikation in der Hoffnung, dass gut informierte Entscheider richtige Entscheidungen treffen. Das Audit bildet lediglich den Status der Vorsorge gegen Hochwasser und Sturzfluten ab. Es steht also nicht in Konkurrenz zur Hochwassermanagementrichtlinie der EU und hilft den Bürgerinnen und Bürgern, ihrer Verpflichtung aus dem Wasserhaushaltsgesetz zur eigenen Vorsorge Rechnung zu tragen.

Diese Tatsachen im Hinterkopf behaltend, ist das Hochwasseraudit also ein bewusstseinsbildendes Instrument und als solches sehr zu begrüßen. Bundesweit haben bisher nicht 20, sondern meines Wissens bereits 40 Kommunen daran teilgenommen, unter anderem die Stadt Dresden. Es wird seit dem Jahr 2012 geprüft. Die Pilotphase - darauf wurde hingewiesen - ist damit eigentlich abgeschlossen. Das Bundesland Bayern fördert das Programm für die Kommunen im Schnitt mit 12 000 Euro für ein Audit; damit sind bis zu 75 % durch den Freistaat gefördert. So weit so gut.

Bedauerlich ist, dass erst heute jemand hier im Saal darauf aufmerksam wurde und das Schlagwort hier in den Raum stellte, obwohl die DWA bereits eine Reihe von Publikationen dazu herausgebracht hat und auch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt in ihrer Publikation auf dieses neue Audit hingewiesen hat. In der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt habe ich einen Hinweis darauf vergeblich gesucht; diese stammt vom September 2015. Auch der zeitweilige Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ hat darauf nicht Bezug genommen. Das ist also in gewissem Sinne auch eine Selbstkritik.

Der Antrag, der eine Förderung impliziert, ist sicherlich gut gemeint. Die Förderrichtlinie Kommunaler Hochwasserschutz ist meines Wissens noch nicht in Kraft, befindet sich noch in der Diskussion. Ich kann nicht einschätzen, ob darin ein Hinweis auf die Förderbedingungen enthalten sein wird. Auch im Nachtragshaushalt, den wir nachher verabschieden, ist von einem Hochwasseraudit nicht die Rede. Das ist ein Haushaltsposten, der mit etwa 10 000 Euro pro Audit in den Haushalt eingeht. Das ist eine ganze Menge Geld; das ist haushaltsrelevant. Wenn der Antrag, den wir unterstützen, nicht nur ein Wolkenkuckucksheim sein soll, muss er auch haushaltstechnisch untersetzt werden.