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Dr. Helga Paschke zu TOP 17: Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“

Ich möchte ich auf einige Aspekte hinweisen, bei denen es, wie wir  meinen, noch Reserven gibt.  
 
Erstens. Sowohl in der letzten Enquete-Kommission als auch in der aktuellen Enquete-Kommission ist die Zeitspanne zwischen Einsetzung und erster Sitzung einfach zu lang gewesen. Wir haben zwar  kein Enquete-Kommissions-Gesetz, das vorschreibt, wann die erste Sitzung nach der Einsetzung stattfinden muss.  Wir sind ein gutes Vierteljahr nach dem Einsetzungsbeschluss zum ersten Mal zusammengekommen. Das war kurz vor der Sommerpause. Dann kam die Sommerpause, sodass die inhaltliche Beratung erst im Oktober 2012 so richtig in Gange gekommen ist. Die Zeitspanne zwischen Einsetzungsbeschluss und Konstituierung und inhaltlicher Beratung sollte man in Zukunft effektiver gestalten. Jede Fraktion wusste, wie viele Mitglieder sie benennen muss und dass Fachleute in die Kommission hineingehören.
 
Zweitens. Die Enquete-Kommission steht in den nächsten Wochen vor der Herausforderung, dass sie die zugegebenermaßen sehr umfänglichen drei Schwerpunkte inhaltlich genau auf die Terminstruktur zuschneiden muss. Es geht dabei nicht nur um den Zwischenbericht. Somit wird die Chance gegeben, tatsächlich viele Experten, auch aus anderen Ländern, zu hören. Eine kurzfristige Einladung der Experten führt immer wieder zu der Situation, dass viele Experten absagen, weil sie die Fristen nicht einhalten können.
 
Drittens. Es wurde bereits erwähnt, dass wir mit den drei Schwerpunkten, die benannt wurden, sehr stark auch in die tagespolitischen Aufgaben  der Landesregierung hineingreifen und auch schon Zwischenergebnisse hören wollen. Wir hoffen, dass die Landesregierung sich dieser - ich sage es einmal so - kollegialen Zusammenarbeit weiterhin und vielleicht  etwas engagierter stellen wird und die Termine nicht weiter hinausschiebt, nur weil sie mit ihrer Aufgabenkritik noch nicht ganz fertig ist. Ich denke, dass es Möglichkeiten gibt, um das zu effektivieren.
 
Viertens. Wir sind nach unserer Meinung hinsichtlich der Erarbeitung des Zwischenberichts an einem Punkt angekommen, an dem die Fraktionen eingeschaltet werden müssen. Es gab zum Beispiel Vorschläge, in Sachsen-Anhalt ein E-Government-Gesetz zu erarbeiten. Es gehört einfach schon in den Zwischenbericht, dass man sagt: Ja, das streben wir an, oder: Nein, das streben wir nicht an, oder: Das streben wir mehrheitlich an.  
 
In den Zwischenbericht sollen also durchaus  schon einige Bewertungen einfließen. In diesem Sinne wünsche ich der Enquete-Kommission eine ergebnisorientierte
Weiterarbeit.