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Dr. Helga Paschke zu TOP 15: Vor Gesetzesnovelle rechtzeitig Evaluation des Landesbeamtengesetzes vorlegen

Mit dem vorliegenden Antrag ergreift die Fraktion der LINKEN eine eher seltene parlamentarische Initiative. Selten vor allem deshalb, weil Entschließungsanträge zu einem entsprechenden Gesetzesvorhaben manchmal auch die Archive füllen, bzw.  deklaratorischen Charakter tragen. Deshalb sind sie oft gut gemeint, aber in ihrer Wirkung unschädlich.

Wir hatten die Hoffnung, dass dies mit dem Entschließungsantrag 5/2281, auf dem der vorliegende Antrag aufbaut, nicht passiert. Und der Realisierung der Forderungen aus dem Beschluss der letzten Legislaturperiode sind wir durch ihren vorliegenden Änderungsantrag in der Drs. 6/2501 ein sehr großes Stück näher gekommen. Ich finde das sehr wichtig, und dies aus mehrfachem Grund:

Erstens: Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Landes-beamtenrechtes hat das Parlament in Sachsen-Anhalt Neuland betreten. Erstmals nach der Föderalismusreform I, die heute so umstritten ist wie damals, wurden für die Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt  eigene Regelungen verabschiedet. Was liegt da näher, als nach einem gewissen Zeitraum zu evaluieren, der Frage nachzugehen, welche Regelungen griffen? Wie sind die deklarierten Zielsetzungen des Gesetzes erreicht worden und an welchen Stellen muss nachjustiert werden?

Das sahen alle im Parlament vertretenden Fraktionen so, und dies ist der zweite Grund, warum es wichtig ist, dass dieser Entschließungsantrag nicht in der Schublade verschwindet unter dem Motto: „War halt nur so eine Idee  von uns“

Der dritte Grund ist einfach die Erinnerung daran, dass wir gemeinsam um den Text bis zum Ende gerungen haben und alles erhalten blieb, was allen Fraktionen besonders wichtig erschien. Von dem möchte ich einen Punkt, den Punkt 6 herausgreifen - die Evaluation des Gesetzes vier Jahre nach Inkrafttreten. Die vier Jahre sind um, und wir möchten heute von der Landesregierung hören, wie sie die Evaluation vorbereitet hat und wann die Ergebnisse vorliegen werden.

Warum ist uns das heute und an dieser Stelle so wichtig?

Im Rahmen der Spitzengespräche zwischen dem Finanzministerium und den Interessenvertretungen der Bediensteten zum Besoldungsanpassungsgesetz 2013 hat Finanzminister Bullerjahn angekündigt, grundsätzliche Fragen des Dienstrechtes in einer Novelle dem Parlament zu unterbreiten. In einer Mitteilung des DBB vom 14.05.2013 heißt es dazu: „Bullerjahn kündigte zudem eine Novelle des Landesbeamtengesetzes an, mit dem die Regelaltersgrenzen und besonders die Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamten neu festgesetzt werden. Orientierungswerte für die Änderungen seien die Regelungen im Rentenrecht und die Regelungen für Bundesbeamte.“

Nun hoffe ich sehr, dass der Minister nicht nur unter dem Begriff  „grundsätzlichen Fragen“ die Heraufsetzung des regulären Ruhestandsalters auf 67 meint. Im letzten Personalstandsbericht wurden uns dazu bereits detaillierte Berechnungen vorgelegt. Nach jahrelanger Ankündigung vom ersten Personalentwicklungskonzept an, wollen Sie jetzt ernst machen. Der Minister haderte lange damit rum.  Aber nur aus einem einzigen Grund, es sollte so viel wie möglich (und teilweise an einigen Stellen auch eigentlich unmöglich) Personal abgebaut werden. Ist es also vor allem das, was der Finanzminister mit grundsätzlichen Fragen meinte? Wir wissen es nicht, und wir wollen es rechtzeitig vor der Novelle erfahren. Deshalb die Punkte 1 und 4 des vorliegenden Antrages.

An dieser Stelle sind wir an einer der Schwachstellen Ihres Änderungsantrages. Sie haben im Punkt 1 herausgestrichen, dass zeitgleich zum Evaluationsbericht dem Parlament auch die Eckpunkte der beabsichtigten Novelle vorgelegt werden sollen.
Sie werden sicher in Ihren Beiträgen dafür eine Begründung nennen, ich könnte sonst nur mutmaßen.

Natürlich wollen wir im Ergebnis der Evaluation insbesondere wissen, in welchem Umfang sich die Zielsetzungen des jetzt gültigen Gesetzes umsetzen ließen: Sie haben den Punkt 2 jetzt umformuliert, ich bin mir nicht sicher ob wir das gleiche meinen. Wir meinen damit, dass evaluiert werden soll,

  1. ob durch die Umgestaltung des Laufbahnrechtes (Reduzierung auf zwei Laufbahngruppen) tatsächlich eine größere Durchlässigkeit erreicht werden konnte;
  2. inwiefern die Leistungsorientierung real gestärkt werden konnte. Ehrlich gesagt, da sehe ich weit und breit kein Licht am Gesetzes- und Verordnungshorizont. Vielleicht kann das aber bei der Novelle besser realisiert werden.
  3. Es war die Zielsetzung, die Mobilität zu stärken. Welche Mobilität lässt das Beamtenrecht in der Realität zu?
  4. Der Eintritt in den Ruhestand sollte  flexibilisiert werden (kleine Anmerkung nicht nur zu Zeiten des Personalabbaus).
  5. Letztlich ist die Frage zu beantworten, ob das Prinzip des lebenslangen Lernens gestärkt werden konnte.


Die zwei vordringlichsten Zielstellungen unserer Fraktion lauten: Ausbau der Beteiligungsrechte und die Abschaffung jeglicher Diskriminierung von Ostbiografien. Also, die Botschaft lautet klipp und klar und da sind wir uns offenkundig einig: Erst Evaluation, dann Novelle!

An dieser Stelle sei gesagt, wir halten es gelinde gesagt für unseriös, jetzt über das Haushaltsbegleitgesetz für unser Verständnis auch grundsätzliche Fragen des Dienst- Besoldungs- und Versorgungsgesetzes zu regeln. Die Koalition sieht das anders und hat aus diesem Grunde diesen Teil der Begründung aus dem Antrag rausgestrichen.

Der Minister kündigt eine Novelle an und schiebt zeitgleich schon wesentliche Fragen des Dienstrechtes eben mal schnell in ein Gesetz, bei dem nicht lange debattiert wird, debattiert über Fragen, die schon bei der Anhörung 2009 sehr strittig diskutiert und dann auch keine Mehrheit fanden:

  • Kostendämpfungspauschale: Eingeführt als Praxisgebühr für Beamte.
  • Prüfung Heilfürsorge: Den Punkt hat bei der Anhörung 2009 besonders vom Landesrechnungshof eingefordert.

Unterm Strich: Wenn alle Prüfaufträge im Haushaltsbegleitgesetz gestanden hätten, könnte man es angemessen finden. In einem solchen Gesetz stehen  Prüfaufträge in der Regel aber nicht drin. Warum hier? Ich sag`s Ihnen! An die Heilfürsorge hat man sich noch nicht herangetraut, und dafür hat man einen sehr guten Grund, und das soll auch so bleiben.

Noch eine Bemerkung zur Altersteilzeitverlängerung bis 2016 in § 40 LBG, die angesichts der vielen Ablehnungen wirklich zur Farce wird. Wer einen Blick in die vielen Petitionen wirft, die es zu dieser Frage gibt, kann sich ein Bild von „Hoffnung geben und zerstören“ machen. Nach Aussage der Landesregierung haben 2012   5.953 Landesbeschäftigte Altersteilzeit wahrgenommen. Die Kosteneinsparung betrug 93.580.338,47 Euro.

Kann man das aber so einseitig rechnen? In dieser Zeit werden 83 % der Besoldung gezahlt, für dringliche Aufgaben stehen die Beschäftigten aber nicht mehr zur Verfügung.

Gestatten Sie mir abschließend noch eine Bemerkung zu zwei weiteren Punkten aus dem damaligen Entschließungsantrag:

  1. Wir hatten im Punkt zwei beschlossen, Verbeamtungen auf den Kernbereich der Eingriffsverwaltung zu beschränken. Die Realität sieht wohl anders aus. Lassen Sie uns darüber  nach Vorlage des Evaluationsberichtes diskutieren. Mit dieser Problematik steht auch der Punkt 3 des Antrages   im engen Zusammenhang. Die Fachlaufbahnen von damals ca. 100 sollten deutlich reduziert werden. Wurde das umgesetzt? Wir wollen es spätestens im Rahmen der Evaluation erfahren.
  2. Der Landtag hat einstimmig gefordert, die Beförderungsgrundsätze und Kriterien transparenter zu gestalten und dabei den Leistungsgedanken zu stärken.  Dazu wäre viel zu sagen. (ein Stichwort: Sekundarschullehrer neuen Rechts)  Auf einen Fakt will ich aber aufmerksam machen: Derzeit wären nach Auskunft der Landesregierung 3776 Beamte und 70 Tarifbeschäftigte beförderungsfähig bzw. könnten höhergruppiert werden, wenn die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 13,2 Mio. zur Verfügung stehen würden. (ausgenommen MS,MLV; MWW) Die Landesregierung ist nicht der Auffassung, dass es einen Beförderungsstau gibt. Bei allen Anstrengungen sei jedoch gesagt: Immerhin wären noch ca. 1600 im Polizeibereich und ca. 900.


Wir werden ihrem Änderungsantrag zustimmen, denn letztlich  geht es darum, auf dem Weg zu einem modernen Dienstrecht einen weiteren wichtigen Schritt zu tun.