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Dr. Helga Paschke zu TOP 13: Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 (LBVAnpG 2013/2014)

Wir reden heute in einer Dreiminutendebatte, nicht nur über 27 Millionen mögliche Einsparungen in 2013/14. Wir reden vor allem über Beamtinnen und Beamten, die unter immer schwierigeren Bedingungen ihren Dienst in der Landesverwaltung genau wie die Beschäftigten in Tarifbereich ausüben. Ich möchte mich in der Kürze der Zeit allein auf den Kern der Gesetzesänderung beziehen, auf die zeitversetzte Anpassung des Tarifabschlusses öffentlicher Dienst in der Tarifrunde 2013 beschränken und dies in den Kontext zur gesamten Personalpolitik stellen.

Lassen Sie mich mit einem Zitat einsteigen, das von mir sein könnte: „Ich denke, es ist nicht sinnvoll, hierbei(also bei den Tarifabschlüssen) einen Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten zu machen!!“ Das waren eins zu eins die Worte des Finanzministers bei der letzten Übertragung der Tarifergebnisse im Jahr 2011 (Plenarprotokoll vom 08.07.2011 S. 510)

Diesen, Ihren Standpunkt von 2011 teilen wir uneingeschränkt - und wann kommt das schon mal vor? Aber warum soll das von Ihnen eingeschätzte „nicht sinnvolle“ nun  plötzlich sinnvoll sein? Wir erachten es gerade bei den derzeitigen Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung von Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten nicht nur für sinnvoll, sondern zwingend geboten.

Warum?

1. Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamten haben in den letzten Monaten und Jahren einen im Land bis dahin beispiellosen  Arbeitsverdichtungsprozess geschultert. Dies wird ausdrücklich auch im Papier des Finanzministers zu den Eckpunkten Haushalt 2014 dargelegt, indem darauf hingewiesen wird, dass bisher der Personalabbau im wesentlichen über Arbeitsverdichtung erfolgte, diese Möglichkeit aber nunmehr seine Grenzen findet. Ich finde, diese Einsicht kommt spät aber sie ist wichtig für das weitere Agieren der Landesregierung in Sachen Personal.
Vor allem auch in Hinsicht Anerkennung und Motivation.
Doch welche Signale sendet die Landesregierung insbesondere in ihrem Eckpunktepapier beispielsweise aus?

  • Beschleunigung des Personalabbauprozesses
  • Prüfung der Halbierung des Einstellungskorridors
  • Prüfung der Kürzung oder Nichtgewährung von Zuschlägen
  • Angriff auf die Heilfürsorge
  • Abschaffung der Einmalzahlung für Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis
  • Auch bei den Beförderungen hat sich die Situation nicht verbessert.

Außerdem muss ich daran erinnern, wie die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen mit eigenen Berechnungen von GEW und ver.di zur Personalstärke umgegangen sind. Man räumte ihnen keine Möglichkeit zur eigenen Darstellung ein. Und bestritt vehement die Richtigkeit der Zahlen. Das machen wir insbesondere bei den Zahlen der Landesregierung im Lehrerbereich genauso vehement, die stimmen hinten und vorne nicht. Das alles bündelt sich doch zu einem so großen Motivationsschub, da müssen doch die Beschäftigten kaum ihr Adrenalin bremsen können.   

2. Der Finanzminister hat angekündigt, eine Novelle des Dienstrechts auf den Weg bringen zu wollen oder auf den Weg gebracht zu haben. Dabei soll es unter anderem um die Lebensarbeitszeit gehen und vieles andere mehr. Über diese Inhalte werden wir zu gegebener Zeit streiten reden. An eines möchte ich Sie jedoch erinnern. Bei der ersten eigenständigen Verabschiedung des Dienstrechtes 2009 wurde ein von allen 4 Fraktionen unterschriebner Entschließungsantrag eingebracht:
Der hatte 6 Punkte, zwei will ich herausgreifen. Da ging es um die Gleichbehandlung der Statusgruppen in Sachen Tarifabschluss. Und da erhielt die Landesregierung den Auftrag, das Gesetz nach 4 Jahren zu evaluieren. Der Zeitraum ist rum. Wir erwarten die Ergebnisse der Evaluation bevor Sie eine Novelle des Dienstrechts vorlegen. Der Auftrag lautete schrittweise zu einem modernen Dienstrecht in Sachsen-Anhalt zu kommen. Ein Prinzip solcher modernen Dienstrechts- und Besoldungsregelungen lautet: „Verhandeln statt verordnen“ Deshalb lassen sie uns das Tarifergebnis eins zu eins- also inhalts- und zeitgleich übertragen.