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Dr. Frank Thiel zu TOP 20: Zwei-Klassen-Streikrecht bedroht Tarifautonomie

Bei der Behandlung unseres Antrages war die Frage entscheidend, wie gehen wir mit einer Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern um, die mittlerweile in den Tiefen des Bundesrates ruht und die offenbar niemand, nicht mal mit spitzen Fingern, anfassen möchte.

Schon bei Behandlung im Landtag im Oktober wurde deutlich, dass sich die Vertreter der Landesregierung bereits im zuständigen Bundesratsausschuss gegen diese Entschließung ausgesprochen hatten. Auf Nachfrage von Kollegen Scharf erklärte allerdings Ministerin Kolb, dass das konkrete Abstimmungsverhalten im Bundesrat selbst dann entschieden wird, wenn eine Abstimmung ansteht. Gerade deshalb wollte unsere Fraktion ja, dass mit einer Beschlussfassung  des Landtages der Regierung ein klarer Auftrag erteilt wurde.

Unsere Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auch SPD haben ihre Meinung klar artikuliert, ein solcher Vorstoß ist abzulehnen. Nur die Bedenkenträger der CDU wollten ihre Meinung nicht kundtun, Kollege Rotter sprach bei der Einbringung davon, die Sache wäre doch schon längst geklärt. War sie eben nicht!

Die CDU-Fraktion wollte nicht, dass ein klarer Beschluss gegen die Einschränkung von gewerkschaftlichen Rechten gefasst wird. In diesem Sinne ist sie ihren Ansprüchen des berühmt-berüchtigten Wirtschaftspapiers gerecht geworden, wo das Schreckensszenario von Mitbestimmungsrechten, Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen oder Prüfung von Kinderarbeit bei Beschaffung an die Wand gemalt wird. Dabei gehe ich noch gar nicht auf die Bedrohung der Unternehmen durch linke Politik mit ständigen Sichtverbindungen nach außen in Toiletten ein.

Nein, es geht hier um das Einlullen über das Eigenlob, wie wichtig der CDU die Arbeitnehmerrechte seien, um dann einiges zu unternehmen, diese auszuhöhlen.
Umso unverständlicher ist, dass das mancher Gewerkschaftskollege noch nicht mitbekommen hat. Denn hier sollte man den „lieben Reiner“ nicht ermuntern, "Gas zu geben", sondern hier gehört es sich, beim „lieben Reiner“ ordentlich auf die Bremse zu treten.

In diesem Sinne bitte ich um Ablehnung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.