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Dr. Frank Thiel zu TOP 19: Beendigung von würdeloser Arbeit – Begrenzung der Befristung von Arbeitsverträgen

Die vorliegende Beschlussempfehlung erfordert, sich den Ursprungsantrag in Erinnerung gerufen. Es ging um das Thema der Begrenzung von Befristung bei Arbeitsverträgen. Alle Redner betonten, dass ein wichtiges und aktuelles Thema aufgegriffen worden ist. Minister Bischoff betonte, dass die Zeit reif sei, dass Thema der sachgrundlosen Befristung einer Änderung zuzuführen. Kollegin Lüddemann und Kollege Steppuhn waren sich einig, dass auch ihre Bundestagsfraktionen hinter den Forderungen der Streichung sachgrundloser Befristungen, der Verfahren bei der Genehmigung von Befristungen oder von Verlängerungen befristeter Arbeitsverhältnisse stehen. Schließlich verlangte Kollege Rotter zu Recht, dass gerade die vorgeschlagenen Änderungen am entsprechenden Gesetz einer durchaus intensiven fachlichen und differenzierten Betrachtung im Fachausschuss bedürfen. Deshalb wurde der Antrag überwiesen.

Jetzt haben Sie den Vortrag der Berichterstatterin gehört. Jetzt schauen Sie alle „finster“ auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fragen sich, wovon redet das „Väterchen“ hier vorn eigentlich?

Denn das Wort „Befristung“ aus dem Ursprungsantrag taucht nur in der Überschrift auf, im eigentlichen Beschlusstext überhaupt nicht mehr. Wenn die „intensive fachliche und differenzierte Betrachtung“ nur darin bestand, festzustellen, dass noch weiterer Klärungsbedarf bestehe oder festzustellen, die Landesregierung bräuchte noch Zeit, das Thema im Bundesrat zu betreiben, so bleibt nur ein verwundertes Kopfschütteln.
Es muss doch wohl drin sein, der Landesregierung vom Parlament für ein solches Gesetzgebungsverfahren einen klaren Auftrag zu erteilen.
Aber das ist eben nicht möglich. Und es nützt leider nichts, wenn Koalitionspartner nur mit den Ketten rasseln. So kann ein Land nicht vorangebracht werden, so wird es nur am „Anker festgehalten“ oder „an eingeschlagenen Pflöcken festgebunden“.

Die vorliegende Beschlussempfehlung enthält manche richtige Formulierung, wie beispielsweise zum Thema „Gute Arbeit“. Was soll man auch sagen gegen solche Grundprinzipien wie Sozialpartnerschaft, Tarifautonomie und Mitbestimmung oder „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Allerdings sollten sich die hehreren Ziele an den Realitäten bei uns messen lassen.

Ebenso ist wenig gegen den Ausbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagement zu sagen oder dass es gilt, den Missbrauch von Werkverträgen abzulehnen. Damit ist vor allem gemeint, wenn Werkverträge abgeschlossen werden, um Lohndumping und die Aushöhlung der ArbeitnehmerInnen-Rechte voranzutreiben. Da muss man schon genauer hinschauen, wenn es um die Beschreibung des so genannten Kerngeschäftes von Unternehmen geht; was es heißt, Produkte in besserer Qualität und zu günstigeren Konditionen anbieten zu können. Letzteres kann durchaus auch ein Widerspruch in sich sein.

Aber diese Diskussion betrifft Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und nicht in dem von unserem Antrag berührten Teilzeit- und Befristungsgesetz. Laut unserer Geschäftsordnung dürfte es nicht statthaft sein, den Beratungsgegenstand eines Antrages einfach auszutauschen. Insofern können wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht zustimmen, wir werden ihn ablehnen. Gerade das muss drin sein.