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Dr. Frank Thiel zu TOP 17: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Zuständigkeiten im Gewerberecht

Man könnte meinen: Alle Jahre wieder werden Zuständigen im Gewerberecht geändert, bereits vor einem Jahr ging es in analoger Sache um Finanzanlagenvermittler, heute um Honorar-Finanzanlagenberater.
Die Zielstellung ist das Inkrafttreten Änderungen der Gewerbeordnung im § 34 zum 01.08.2014.

Neben den drei bereits geregelten Problemen Finanzdienstleistungen § 34 d, Versicherungsvermittlung vorwiegend gegen Provision, § 34 e, Versicherungsberatung gegen Honorar und § 34 f Finanzanlagenvermittlung gegen Provision kommt nun der „vierte Musketier der Branche“ hinzu: der § 34 h Finanzanlagenberatung gegen Honorar.

Damit treten in Deutschland Änderungen in Kraft, und zwar deutlich vor einer Entscheidung der Europäischen Union zum Thema. Deutschland will so eine Vorreiterrolle  im Verbraucherschutz spielen.

Hier Regulierung und Qualifikation zu verbessern, ist im Bereich der Finanzdienstleistungen auch bitter notwendig. Mit Geld wird ja bekanntlich mehr Geld verdient als mit gewerblichen Produkten oder anderen Dienstleistungen. Nur ein Beispiel: An der Börse in Chicago werden jährlich etwa 4400 Millionen Tonnen Weizen gehandelt, allerdings werden jährlich auf der Welt nur 670 Millionen Tonnen produziert.

Da ist schon entscheidend, wie Verbraucherinnen und Verbraucher beraten werden, Vorsorge mit ihrem Verdienst leisten zu können.

Allerdings regelt das hier in Rede stehende Gesetz dieses nicht. Hier geht es nur um die Zuständigkeiten im Erlaubniswesen für die Landkreise und kreisfreien Städte, also auch um die Fragen der Prüfung der Einhaltung des Gesetzes, oder?

Die Sachkundeprüfung bleibt weiterhin den Industrie- und Handelskammern vorbehalten.

Zum Artikel 2 bleibt anzumerken, dass von einem Stundesatz von 46 € für behördliches Handeln auszugehen ist. Damit bedarf die Prüfung der Voraussetzungen eines Aufwandes zwischen 12 h und 30 h.  Also, ein Sachbearbeiter ist etwa 1,5 bis 4 Arbeitstage mit einer Prüfung beschäftigt. Das ist ein interessanter Fakt, den wir im Ausschuss gern nochmal hinterfragen wollen.
Ebenso werden wir nachfragen, wie die Einhaltung der Verordnung kontrolliert werden wird, da sich Aktivitäten bei Honorar und Provision gegenseitig ausschließen, aber über Kreuz zwischen Versicherung und Finanzanlagen möglich sein werden.
Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfes  zu.