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Dr. Frank Thiel zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt

Geschäftsordnungsmäßig ist das ein sehr interessanter Vorgang. Wie behandelt man einen Gesetzentwurf, der in seiner ersten Beratung zwar in seinen Grundzügen durch die Koalitionsfraktionen verrissen worden ist, zu dem man aber doch eine gewisse Bereitschaft dokumentierte, über die angesprochenen Dinge miteinander zu reden? Das sollte in einer Ausschusssitzung, möglicherweise in zwei, geschehen, nämlich im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und im Ausschuss für Finanzen. Gegebenenfalls verbunden mit einer Einladung von Vertretern der IHK und des Landesrechnungshofs sollte die Gelegenheit genutzt werden, über die Problematik zu sprechen und darüber hinaus auch das Thema Mitgliedschaft in den Kammern und Entwicklung der IHK zu anzusprechen. Darin waren sich alle einig.

Ich lag leider zu Hause krank im Bett und konnte das per Video nachhören. Dann fehlten zwei Stimmen, um der Geschäftsordnung genüge zu tun. Heute kommt das auf die Tagesordnung und es wird gesagt, eigentlich ist dazu alles gesagt worden und wir lehnen das jetzt einmal ab und gehen zur Tagesordnung über. Das verwundert mich sehr. Daran sieht man wieder einmal, was man von Versprechungen zu halten hat, dass man im Ausschuss Ruhe und Zeit hat, über Dinge zu sprechen. Das stelle ich erst einmal fest.

Ich habe bis jetzt keinen Grund erkannt, dass wir die Aussprache zu den Dingen, die hier aufgeworfen worden sind, nicht führen sollten. Es geht wirklich um die Rolle der Industrie- und Handelskammern. Ich bin auch daran interessiert gewesen, dass wir als Politiker durch kompetente Vertreter, unter Umständen durch die beiden Geschäftsführer, die Frage der Selbstverwaltung und der Rechenschaftslegung erläutert bekommen, damit wir bestimmte Gesetzesinitiativen vielleicht besser verstehen können.

Deswegen mein Appell an die Koalitionsfraktionen, sich an die eigenen Aussagen dieser Sitzungen der letzten Monate zu erinnern. Deshalb beantrage ich nach § 33 der Geschäftsordnung die Überweisung des Gesetzestextes zu einer dritten Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Dann können wir gern im Landtag, nachdem wir im Ausschuss über die Dinge gesprochen haben, noch einmal eine abschließende Bewertung der Gesetzesinitiative finden. Ich denke, das ist der Weg, den Sie mit uns gemeinsam im Juni beginnen wollten. Den sollten wir jetzt einfach fortsetzen.