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Dr. Frank Thiel zu TOP 07: Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt

Die Europäische Union hat im September 2005 die dazugehörige Richtlinie fertiggestellt. Es hat also neun Jahre gedauert, bis wir in Deutschland und in Sachsen-Anhalt so weit waren, europäisches Recht umzusetzen. Es ist hoffentlich kein weiteres - in Anführungszeichen - gutes Beispiel, wie europäisches Recht in Deutschland umgesetzt wird.

Es freut uns dennoch, dass eine Reihe von Anregungen, die wir bei der Einbringung des Gesetzentwurfes vorgebracht haben, in dem Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung gefunden hat. Ich erinnere an den Vorschlag zu einer Anhörung, ich erinnere an die Diskussion zur Gebührenhöhe, ich erinnere an die Fragen der Zusatzqualifizierung oder der gesetzlichen Verankerung von Beratungsangeboten, wo die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits zu dem damaligen Zeitpunkt einen entsprechenden Antrag eingebracht haben.

Dennoch werden wir uns heute bei der Endabstimmung zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten - einfach aus dem Grund, weil eine Reihe von Dingen, die wir gern geregelt hätten, in dem Gesetzentwurf noch nicht ihren Niederschlag gefunden hat.

Das betrifft die deutliche Gebührenreduktion von 600 Euro auf 300 Euro. Das war einer unserer Anträge in den Ausschüssen. Das wurde leider nicht erreicht. Wir haben das einfach als Beitrag der Kammern und Verbände für die langfristige Sicherung des eigenen Nachwuchses gesehen. Ich freue mich dennoch, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute noch einen Änderungsantrag zu diesem Thema eingebracht hat, was den Artikel 19 betrifft. Ich möchte darum bitten, dass wir über die Abschnitte 1, 2 und 3 dieses Änderungsantrags getrennt abstimmen. Den Abschnitt 1 würden wir aufgrund der Gebührenhöhe, die dort verankert ist, ablehnen. Bei Abschnitt 2 werden wir uns entsprechend der Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Wir würden aber ausdrücklich dem Abschnitt 3 zustimmen, ein solches Stipendienprogramm in Sachsen-Anhalt einzurichten.

Wir freuen uns, dass auch im Rahmen der Beratungen in den anderen Ausschüssen eine Reihe von Dingen, die in dem Gesetzentwurf der Landesregierung gestanden haben, korrigiert worden ist. Ich erinnere an die, ich will es einmal so formulieren: Angriffe auf das Restauratorengesetz, worüber schließlich mit allen Fraktionen noch einmal neu diskutiert worden ist.

Es hat uns schon gewundert, dass wir in der Anhörung den Landesdatenschutzbeauftragten eben nicht gehört haben. Er hat in unserem Ausschuss dann noch seine scharfe Kritik zum Ausdruck gebracht. Das war die eine Seite. Es hat sich gezeigt, dass zumindest der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, die Landesregierung und der Landesdatenschutzbeauftragte zu verschiedenen Dingen eine andere Auffassung hatten. Wir als Abgeordnete haben natürlich auf unseren GBD vertraut. Es hat dann eine Art Endabstimmungsrunde stattgefunden. Diesem Vorschlag, den der GBD maßgeblich mitbestimmt hat, haben wir uns auch inhaltlich anschließen können.

In diesem Kontext möchte ich auf die E-Mails, die wir in den letzten Tagen von der Ingenieurkammer bekommen haben, des Inhalts hinweisen, dem Artikel 10 in dieser Beschlussempfehlung nicht zuzustimmen. Die Kollegen der Ingenieurkammer haben durchaus berechtigte Anliegen vorgebracht. Aber der GBD hat in der Diskussion über diesen Gesetzentwurf aufgezeigt, dass es doch noch einiger rechtsförmlicher Anpassungen gerade auch im Ingenieurgesetz bedarf, um eine durchgängige, einheitliche Rechtsprechung zu ermöglichen. Deswegen kann ich nur empfehlen, die Anregungen der Ingenieurkammer aufzugreifen und gemeinsam mit dem Ministerium gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Ingenieurgesetzes vorzubereiten.

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Edeltraud Thiel-Rogée in der Drs. 6/3053 zu dem Umfang bisheriger Anerkennungsmaßnahmen veranlasst mich doch noch zu der folgenden Überlegung: Die Zahl der Anträge, die in verschiedenen Bereichen, unter anderem auch im Lehrerbereich, aber auch bei anderen Berufen eingegangen sind, ist gemessen an der Gesamtbeschäftigung relativ gering. Ich sehe hier noch zu erschließende Chancen für eine weitere gesellschaftliche Internationalisierung. Es ist durchaus ein Nachteil, dass an den Schulen Sachsen-Anhalts nur so wenige Lehrkräfte aus dem Ausland arbeiten.

Ein Mehr an Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit ausländischen Wurzeln in Berufen, die das gesellschaftliche und kulturelle Leben in besonderem Maße prägen, hätte sicherlich einen wohltuenden Einfluss in verschiedener Hinsicht. Die Umsetzung des neuen Gesetzes sollte ferner dazu führen, Impulse auszulösen, um aktiv mehr zu tun für Internationalität, für kulturelle Vielfalt, zur Öffnung zu anderen Perspektiven und Erfahrungen. Es war an der Zeit, dass ein solches Gesetz endlich in Sachsen-Anhalt beschlossen wird. Seine Wirksamkeit wird sich in den nächsten Jahren beweisen müssen. Ein Evaluierungszeitraum ist vereinbart. Dann werden wir sehen, in welchen Fällen nachgebessert werden muss.