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Dr. Frank Thiel zu TOP 04: Berufsbildungsbericht für das Land Sachsen-Anhalt

In den Vorbemerkungen des Berichts heißt es: „Das Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht jedes Jahr einen Berufsbildungsbericht, um alle an der Berufsbildung Beteiligten und Interessierten mit Informationen und Daten zur Situation auf dem Ausbildungs- und Weiterbildungsmarkt in Sachsen-Anhalt auszustatten.“ Dann müssen wir es auch einmal tun.

Der Berufsbildungsbericht, der uns vorgelegt worden ist, stammt aus dem Jahr 2013. Er wurde im Juni 2013 bearbeitet und dem Landtag im Juli 2013 zugestellt. Ich glaube, bis jetzt hat keine Debatte in irgendeinem Ausschuss dazu stattgefunden. Der Bericht enthält auch sehr interessante Daten und Fakten über die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, beispielsweise 14 400 Schulabgänger. Es gab 13 950 Bewerberinnen und Bewerber und 13 058 gemeldete Ausbildungsstellen. Das heißt, es gibt also 892 nicht versorgte Bewerberinnen und Bewerber usw.

Wo liegt das Problem? Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2011/2012. Wir haben das Jahr 2014. Das heißt, wenn man aus dem, was der Berufsbildungsbericht beschreibt, in irgendeiner Art und Weise Schlussfolgerungen ziehen möchte, müssten wir jetzt einmal langsam anfangen, Anregungen für das Ausbildungsjahr 2014/2015 zu geben. Wenn Sie jetzt den Rhythmus um ein weiteres Jahr verlängern - ein Jahr werden Daten gesammelt, ein Jahr werden sie liegen gelassen, ein Jahr werden sie interpretiert und dann werden sie ein Jahr lang diskutiert, dann bedeutet das, dass wir in einem Zeitraum von vier Jahren in Verzug kommen. Aber das können wir uns an der Stelle auf diesem wichtigen Gebiet eigentlich überhaupt nicht leisten.

Deswegen unser erster Änderungsantrag: Wir bleiben bei der jährlichen Berichterstattung. Denn es ist wirklich notwendig, gerade wegen der langen Zeiträume, die zu betrachten sind, flexibel und schnell auf die entsprechenden Änderungen zu reagieren. Daran müssten alle in der Berufsausbildung ein Interesse haben, sowohl die Landespolitik als auch die berufsschulausbildenden Einrichtungen und die Unternehmen. Hier gibt es eine breite Facette. Man muss eben mit den Berichten entsprechend arbeiten können.

Was das Thema „fünf Jahre“ betrifft: Lieber Herr Kollege Bischoff, Sie werden verstehen, dass ich eine gewisse Ambivalenz zu Fünfjahresplänen habe. Dass Sie das aufs Tapet bringen, wundert mich an der Stelle sehr. Dann können wir das auch gleich sein lassen. In einem solchen Zeitraum brauchen wir keine Berufsbildungsberichte, weil dann die Daten und Fakten völlig daneben sind.


Der zweite Punkt unseres Änderungsantrages: Das Thema duale Ausbildung greifen Sie auf. Es heißt ja nicht, dass in dem Bericht nichts zur dualen Ausbildung steht. Aber uns kommt es darauf an, diesen wichtigen Ausbildungsteil vor allem einmal sehr detailliert zu beschreiben, und zwar mit all seinen Facetten und Problemen, die dahinterstecken. Das ist eine ganze Menge im Gegensatz zu dem, was der Bericht momentan darlegt. Das reicht von der dualen betrieblichen Ausbildung bis hin zur dualen Ausbildung im Bereich der Hochschulen. Das reicht bis hin zur dualen Ausbildung wie beispielsweise bei den IHK-Stipendiaten, die jetzt gemacht worden sind. Das ist unser zweiter Änderungsantrag.

Der dritte Änderungsantrag betrifft das Thema Inklusion. Auch das wird momentan im Berufsbildungsbericht behandelt, aber nicht so, wie es sein müsste. Wir müssen beim Thema Inklusion nicht unbedingt versuchen, die Menschen mit Behinderungen in ihren ganzen Facetten zu beschreiben. Es geht um Inklusion in die Berufsausbildung und nicht um Sonderwege, die zu beschreiten sind. Natürlich muss man, gerade was Menschen mit Behinderungen angeht, einen unterschiedlichen Betroffenheitsgrad beachten. Aber das dürfte ja kein Problem sein. Das verstehen wir unter Inklusion in die Berufsausbildung. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht.