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Dr. Frank Thiel zu TOP 03: Steuerliche Absetzbarkeit der Handwerkerrechnungen beibehalten

Wenn es um das Steuersparen geht, ist man doch immer gern dabei, vermute ich einmal. Das war aber nicht die Intention des Antrages, so habe ich sie nicht verstanden. Es war für den Leser nicht so einfach zu eruieren: Was ist eigentlich die Zielrichtung Ihres Antrages?

Sie sprechen sich für den Erhalt der steuerlichen Absetzbarkeit aus - das ist ohne Zweifel ein vernünftiger Gedanke - und stellen fest, es gebe offenbar noch immer Diskussionen, die eine lenkende Wirkung im Hinblick auf die Eindämmung der Schwarzarbeit und zur Belebung der Auftragslage der Handwerksbetriebe infrage stellen. Also sollen wir jetzt sozusagen über stattfindende Diskussion abstimmen, bei denen man nicht so richtig weiß, worum es eigentlich geht? Oder geht es um die grundsätzliche Frage, dass Sie sagen, es möge alles so bleiben, wie es schon immer war, und, bitte schön, keine Veränderungen?

Das ist natürlich nicht ganz einfach, wenn wir uns in einem entsprechenden Diskussionsprozess befinden. Ich habe ein wenig vermisst, dass Sie vielleicht auch einmal skizzieren, über welche Größenordnungen wir eigentlich sprechen. Was sind sozusagen die steuerlichen Vorteile, die die Handwerker durch erhöhte Auftragseingänge bekommen haben? Was sind die Wirkungen in Bezug auf die Schwarzarbeit? Das sind Aspekte, über die man in diesem Kontext einmal sprechen müsste, bevor man sagt: Um Gottes willen, ändert nichts an den Säulen, es soll alles so bleiben, wie es ist.

Sie sagten schon, dass es Ende 2014 die Debatte gab, gewissermaßen einen steuerlichen Vorteil gegen einen anderen auszutauschen. Und wie immer werden dann sozusagen die Kombattanten munter, oder wie ich vielleicht nonchalant sagen würde: Die Schornsteinfeger klettern die Kamine hoch.

Es gab natürlich vom Zentralverband des Deutschen Handwerks Diskussionen darüber, die auch angestoßen worden sind, bei denen es darum ging, den Sockelbetrag der Rechnungen auf 300 Euro zu erhöhen. Warum nicht? Denn unter Umständen ist in den Finanzämtern sehr viel Kleinarbeit zu leisten, und es ist schwierig, das zu tun. Auf der anderen Seite gab es natürlich auch Stimmen, die gesagt haben: Es fällt aber eine ganze Reihe von Vergünstigungen heraus, wenn ein Sockelbetrag eingeführt wird, das wäre auch nicht im Sinne des Erfinders.

Bisher wurden alle Anliegen, dies in das Jahressteuergesetz hineinzuschreiben, abgelehnt. Herr Minister Bullerjahn, es hätte uns schon interessiert, wie Sie bei der letzten Verhandlungsrunde dazu agiert haben. Nach meinem Kenntnisstand hat das für das Jahressteuergesetz 2014/2015 eine Rolle gespielt. Auch im Bundesrat wurde darüber diskutiert. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, die Landesregierung werde sich für diesen steuerlichen Erhalt ohne Wenn und Aber einsetzen? Das habe ich nicht so richtig vernommen. Vielleicht können Sie das unter Umständen noch einmal korrigieren.

Die Frage lautet tatsächlich: Wo ist Reformbedarf vorhanden? Wo ist Reformbedarf notwendig? Über welche Dinge müsste man hier eigentlich sprechen?

Ich sage noch einmal aus der Sicht unserer Fraktion: Jawohl, wir sind dafür, dass diese steuerliche Entlastung beibehalten wird, und zwar nicht nur zum Wohle des Handwerks, sondern auch zum Wohle der Steuerzahler. Ich erinnere an Diskussionen, die wir in der Vergangenheit immer geführt haben, beispielsweise über ermäßigte Steuersätze, zum Beispiel für Handwerkerdienstleistungen, was natürlich auch zu einer Belebung der entsprechenden Auftragslage geführt hat. Aber das sind Diskussionen, die man möglichst vermeiden wollte.

Was würde es bedeuten, wenn zum Beispiel der Maximalbetrag von jetzt 1.200 Euro auf 900 Euro gesenkt worden wäre? Das sind Aspekte, über die wir gern mit Ihnen diskutiert hätten. Deswegen wäre es eigentlich sehr sinnvoll, diese Fragen auch einmal im zuständigen Fachausschuss zu erörtern. Ich weiß, Sie werden heute direkt darüber abstimmen wollen. Ich würde für eine Überweisung plädieren, damit wir auch im Fachausschuss einmal über die konkreten Dinge sprechen können. Also nicht nur: Wir haben es jetzt gehört und wir machen es dann so. Es bleibt alles beim Alten. Wir sind nicht für Diskussionen offen.

Diese Politik, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, machen wir nicht mit, deshalb werden wir uns bei der Abstimmung zu Ihrem Antrag der Stimme enthalten. Wir plädieren also für eine Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Wenn Sie auf einer Direktabstimmung bestehen, werden wir uns der Stimme enthalten.