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Dr. Frank Thiel zu TOP 03: Den Meisterbrief als zentrales Qualitätsmerkmal im Handwerk erhalten und stärken

Nachdem wir bereits auf der letzten Landtagssitzung das Thema Handwerk diskutiert haben und auch den Meisterbrief angesprochen haben, legen uns die Koalitionsfraktionen heute erneut einen Antrag zur Beschlussfassung über die Weiterentwicklung des Handwerks vor. Natürlich erhebt sich die Frage, ob nach dem Entwarnungssignal der Europäischen Kommission vom Februar dieses  Jahres, den Meisterbrief in Deutschland nicht anzutasten, warum ein solcher Antrag notwendig ist. Nun, Meister und Gesellen im Handwerk sind offenbar misstrauisch, dass eine neue Kommission, ein neuer Rat oder ein neues Parlament sich gegebenenfalls nicht mehr daran erinnern, was ihre Vorgänger beschlossen haben.

Über die Rolle und Bedeutung des Handwerks haben wir uns das letzte Mal ausführlich ausgetauscht. Deshalb möchte ich in meinem Redebeitrag vor allem an das Aufgabenpaket für die Landesregierung eingehen. Wir haben uns erlaubt, in einem Änderungsantrag Ihre vier Punkte ein wenig zu erweitern, um der Komplexität Genüge zu leisten.

Ja, es ist an der Zeit, die Handwerkerordnung zu evaluieren. Vor 10 Jahren wurden die umfangreichsten Änderungen seit Bestehen der Handwerksordnung vorgenommen. Und Ihre Vorschläge dazu würden wir unter 1. unseres Änderungsantrages gern erweitern um die Fakten

  • Einkommensentwicklung,
  • Entwicklung Zahlen von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in den meisterpflichtigen und meisterfreien Gewerken,
  • Problematik „Scheinselbständigkeit“,
  • Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten
  • Ausbildungszahlen in den reglementierten und nichtreglementierten Berufen analysieren.


Wir halten es für notwendig, dass die Aufgabenstellungen möglichst konkret fixiert werden, damit nach Prüfung der Fakten und Zahlen auf Grund einer entsprechenden Analyse gemeinsam mit dem Handwerk zu prüfen, welche Anpassungen oder Änderungen möglicherweise vorzunehmen sind. Ich denke, da sind wir uns alle einig, dass diese Evaluierung unter dem Gesichtspunkt erfolgen sollte, den Meisterbrief als zentrales Qualitätsmerkmal im Handwerk zu erhalten und zu stärken.

Zu den Voraussetzungen gehört natürlich auch die Fragen der weiteren Qualifizierung der dualen Ausbildung in Ihrem Punkt 4. Wir schlagen vor, die besondere Situation der Berufsschulen des Landes zu betonen. Gerade neben der inhaltlichen Ausgestaltung aufgrund veränderter wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Gegebenheiten ist es sinnvoll, auch die organisatorischen Aspekte mit zu bewerten. Das betrifft u.a. auch die Situation der Berufsschullehrerinnen und -lehrer, aber auch eine mögliche grenzübersteigende Kooperation.

Der Meisterbrief wird ja bekanntlich innerhalb der EU anerkannt. Dies wird in der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt, bei der der Meisterbrief im Januar 2012 im Rahmen der Erstellung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) auf die Stufe 6 von 8 eingeordnet wurde. Damit steht der Meisterabschluss mit dem Bachelor auf der gleichen Stufe.
Deshalb würden wir mit einem neuen Punkt 5 vorschlagen, auch die Meisterausbildung in den nicht reglementierten Berufen im Handwerk stärker zu propagieren. Analoges sollte eigentlich auch für die Weiterqualifizierung in allen Berufen gelten. Auch sollten wir uns damit der Debatte stellen, ob man zufrieden sei, wenn ein besserer Handwerker auf einer Stufe steht mit einem Akademiker. Oder anders gesagt, ist höhere Bildung gleichwertig einer besseren Berufsausbildung. Das sind Probleme, die derzeit diskutiert werden.
Und schließlich ein letzter Punkt, wenn wir über die Chancen zur höheren Qualifizierung reden. Er betrifft die Frage des Zugangs dazu, also auch der Kosten für die eigene Weiterbildung. Deshalb unser Punkt 6, zu prüfen, inwieweit der Zugang zur Meisterausbildung über Ausbildungsbeihilfen wie beispielsweise „Meister-Bafög“ erleichtert werden kann.

Mit der Annahme unserer Anträge würden wir Ihrem Antrag zustimmen. Ablehnung würden wir bedauern, da damit noch manches Wichtige unerledigt bleibt.