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Dr. Frank Thiel zu TOP 02: Freie Berufe - Bewährte Standards zur Sicherung von Qualität, Qualifizierung und Verbraucherschutz erhalten

Die Europäische Kommission hat einen Antrag zur Evaluierung der Berufszugangsregeln vom Oktober 2013 in den Mitgliedsstaaten in den Umlauf gebracht, der nun auch als einem der letzten den Landtag von Sachsen-Anhalt erreicht. Bereits im vorigen Jahr gab es intensive Debatten in anderen Landtagen, im Bundesrat und auch im Bundestag zu diesem durchaus wichtigen Thema. Aber die Stimme Sachsen-Anhalt hat wohl noch gefehlt und nun wird auf den letzten Metern dieser Regierung noch ein Auftrag zur Reaktion erteilt.

Wobei die inhaltlichen Botschaften Ihres Antrages ziemlich holzschnittartig sind, einfach Konzepte von Lobby-Gruppen zu übernehmen reicht eben nicht aus.

Denn natürlich verkennt die Kommission nicht, dass es länderspezifische Regeln geben muss. Natürlich verkennt die Kommission in ihrem Evaluierungsauftrag nicht, dass Beschränkungen im Zugang zu freien Berufen und deren Ausübung allenfalls zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unqualifizierten Dienstleistungserbringern erfolgen, ohne damit den freien Zugang und die Berufsausübung aus anderen Mitgliedstaaten unionsrechtswidrig auszuschließen oder zu behindern. Aber sie stellt auch Fragen, wie auf neue Entwicklungen Antworten zu geben sind

Unsere Fraktion ist selbstverständlich für den Erhalt der hohen Qualität der Freien Berufe und deren Unabhängigkeit. Freie Berufe und auch das Handwerk sind ein wichtiger Teil der modernen Dienstleistungsgesellschaft. Weil diese Dienstleistungen ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden voraussetzen, z. B. zwischen Arzt und Patient oder zwischen Rechtsanwalt und Mandanten, sind hohe Anforderungen an die persönliche Eignung notwendig. Die Kosten- und Honorarordnungen sichern zudem, dass es einen Qualitäts- und nicht einen Preiswettbewerb gibt. EU-Bestrebungen, die bestehenden Regelungen über die Berufsausübung freier Berufe zu kippen, lehnen wir ab

Aber Gebühren- und Honorarordnungen sind von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, um neue Entwicklungen und Herausforderungen zu berücksichtigen. Das ist unstrittig. Eine Umwandlung bislang vor allem qualitätsorientierter Leistungsbewertungen in Vergütungssysteme, die sich primär dem Preiswettbewerb fügen, lehnt DIE LINKE ab. Vernünftige Honorarordnungen für die freien Berufe sind für uns genauso wichtig wie gute Tarife für Arbeitnehmer. Ähnliches gilt übrigens auch für Mindesteinkommen für Existenzgründer oder Soloselbständige. Auch sind bestimmtet staatliche Regelmechanismen notwendig, denn freie Berufe sind nicht mehr geschützt, wenn dem Markt alles überlassen wird.

Immer wieder entwickeln sich neue Berufsbilder, gerade im Zeitalter der Digitalisierung, das gilt es ebenfalls zu berücksichtigen.

Gerade im Handwerk wäre es die Gelegenheit, die Handwerksnovelle von 2004 auf den Prüfstand zu stellen, als die Meisterpflicht für 53 Gewerke aufgehoben wurde. Wir sollten auch die Kehrseite der Medaille beleuchten: viele Soloselbständige mit geringer Wettbewerbsfähigkeit, wenig Personal, kaum Auszubildende.

Beizubehalten ist das System der dualen Ausbildung oder des Meisterbriefes, das haben wir aber gerade vor wenigen Monaten schon mal beschlossen

Wir kritisieren jedoch, dass sich dieser Antrag ausschließlich an die Bundes- und europäische Ebene richtet. Auch im Land selbst ist der Dialog mit den Interessenverbänden über notwendige Veränderungen kontinuierlich fortzuführen..

Die Fraktion DIE LINKE muss in dieser Frage dieser Regierung keinen Auftrag mehr erteilen, die Messen in Richtung Brüssel sind schon alle gesungen. Denn bis Januar sind alle Evaluierungen in den Mitgliedsstaaten abzuschließen.
Trotzdem werden wir nicht ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten, weil die Auflistung dessen, was der Landtag zu reglementierten Berufen alles beschließen soll, eine Mischung von richtigen Feststellungen und Festhalten an starren Regeln beinhaltet.