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Dagmar Zoschke zu TOP 19: Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufgesetz

Anrede!

Lang erwartet, jetzt liegt es vor, der Entwurf eines Ausführungsgesetzes, der das Nötige zur Umsetzung der generalisierten Ausbildung der Pflegeberufe – die einheitliche Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann in unserem Land regeln soll.

Dieses sehr späte Ausführungsgesetz hat Folgen für die ab 1.Januar 2020 notwendigen Kooperationsverträge zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung, für die Praxisanleiter, für die Pflegeschulen und nicht zuletzt auch für die Auszubildenden.

Ziel war und ist es ja, die Attraktivität des Pflegeberufes durch eine fundierte, klare und an den Ergebnissen wissenschaftlicher Arbeit orientierte Ausbildung zu garantieren. Wir haben da so unsere Zweifel, dass durch diese Basis Klarheit hergestellt ist.

Der wirklich große Wurf also – wie er von vielen erwartet und von einigen auch herbeigeredet wurde- ist ausgeblieben.

Praktikerinnen und Praktiker haben in verschiedenen Arbeitskreisen gemeinsam mit den Ministerien an Umsetzungsstrategien und machbaren Verfahrensweisen zum Bundesgesetz gearbeitet – darüber ist u.a. auch im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und in der Enquetekommission zur zukünftigen Gesundheitsversorgung berichtet und diskutiert worden. Hier lagen und liegen nicht nur Chancen, sondern auch erhebliches Potential für dieses Ausführungsgesetz.

Für eine generalisierte Ausbildung ist unsere Erwartung auch ein generalisiertes Ausführungsgesetz. Dies liegt aktuell nicht vor.

Ein Kritikpunkt war und ist, auch durch das Gesetz keinesfalls aufgehoben, die Festlegung einer zwingenden, gemeinsamen Strategie zur Zusammenarbeit der sehr unterschiedlichen drei Ministerien. Es werden zwar die Verordnungsermächtigungen der drei Ministerien beschrieben, aber offensichtlich ist eine wechselseitige Abstimmung und Koordination nicht beabsichtigt- wir halten dies für einen groben Fehler und tatsächlichen Reserve!

Immer wieder wird in den Gesprächen zur Umsetzung des Pfegeberufereformgesetzes davon geredet, dass die sich gegenwärtig im System befindlichen Medizinpädagogen quasi „Goldstaub“ sind. Es fehlen aktuell und zukünftig noch viel mehr diese Gesundheitspädagogen, wenn ich es richtig verstanden habe, fehlen derzeit nicht nur die nötigen Ausbildungskapazitäten, sondern überhaupt auch die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Ausbildungsberufe. Auch diese Frage beantwortet der vorliegende Gesetzentwurf nur ungenügend bzw. gar nicht. Lediglich der Paragraph 10 „Übergangsregelung zur Qualifikation der Lehrkräfte“ sichert den garantierten Bestandsschutz dar aktuell tätigen Lehrkräfte bis 2025 und schöpft auch den bundesgesetzlichen Rahmen bis 2029 infolge aus. Aber woher nehmen wir – der Altersdurchschnitt der infrage stehenden Lehrkräfte ist durch die Praktikerinnen und Praktiker hinlänglich beschrieben worden- die Lehrkräfte dann. Wer ist zuständig, wer ist für das Finden des „Goldstaubes“ verantwortlich? Dies lässt das Ausführungsgesetz leider auch als offene Baustelle zurück.

Ebenso offen ist der Umgang mit der Helferinnenausbildung in den Pflegeberufen einschließlich auch der notwendigen Möglichkeit die eigene Qualifikation im System zur Pflegefachfrau zu ermöglichen.

Auch die bisherigen Orte praktischer Ausbildung nämlich die Rehabilitationsträger finden keine Erwähnung im Ausführungsgesetz. Zumal die Bereitstellung der notwendigen Praxisplätze allen Beteiligten noch genügend abfordern werden.

Es gibt also noch eine Menge Baustellen. Gemäß der Verantwortung der Ministerien für Bildung, Arbeit, Soziales und Integration und Wissenschaft, Wirtschaft und Digitalisierung sind auch alle drei Ausschüsse an der Qualifikation des Ausführungsgesetzes zu beteiligen.

Danke für die Aufmerksamkeit!