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Angelika Hunger zu TOP 19: Unterstützung der Bundesratsinitiative zur Eindämmung nicht konformer Laser als Verbraucherprodukt

Meinen Sie wirklich, dass es dieses Antrages bedurft hat, um die Landesregierung im Bundesrat zur Unterstützung dieser Initiative aus Baden-Württemberg zu bewegen? Ich hatte nicht den Eindruck. Ich meine, diese Türen standen bereits sperrangelweit offen. Ich kann mich also auch in meinen Bemerkungen relativ kurz halten.

Das Gefährdungspotenzial durch Laser ist durch die Blendattacken zwar erst intensiv in den öffentlichen Fokus geraten, aber Laser sind auch im normalen Verbraucherbereich in den verschiedensten Verwendungen anzutreffen. Sie alle kennen die Laserpointer, einen verlängerten Messstrahl oder eben auch nur als Spielzeug. Für diese Zwecke ist eine Strahlungsleistung von 1 Milliwatt völlig ausreichend.

Sofern diese Geräte diese Leistungsgrenze einhalten, erfüllen sie die Anforderung gemäß § 3 des Produktsicherungsgesetzes, dass nur Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, die bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit oder die Gesundheit der Verwender nicht gefährden.

Verschiedene Aktivitäten zur Marktüberwachung haben gezeigt, dass doch ein erschreckend hoher Prozentsatz der Geräte Mängel aufweist. Das Problematische daran sind die wesentlich höher als 1 Milliwatt liegenden Strahlungsleistungen, denn diese Geräte sind es meist, die für die Blendattacken verwendet werden.

In der Auswertung dieses Marktüberwachungsprojektes wird aber auch darauf hingewiesen, dass nach Feststellung der Mängel von den Händlern problemlos die Geräte aus dem Verkauf entfernt und nachweislich entsorgt wurden. Aus diesem Grund mussten keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Ich meine, dass dies den Schluss zulässt, dass mit dem Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der technischen Spezifikation, in der auf die Leistungsgrenze von 1 Milliwatt und die entsprechende Kennzeichnungspflicht hingewiesen wird, sehr wohl auch jetzt eine rechtliche Handhabe zur Eindämmung nicht konformer Laser im Verkauf gegeben ist, zumindest in Deutschland, sonst hätte man wohl kaum Ordnungswidrigkeiten ins Auge fassen können. Allerdings erfordert dies immer einen Kontrolldruck durch die Behörden und damit Personal. Aber das ist ein anderes Problem.

Gut, wir stimmen Ihrem Antrag zu, da er sein Hauptziel in einer verbindlichen Regelung in der EU sieht. Wir möchten aber anregen, die Frage der rechtlichen Einordnung im Waffengesetz noch einmal zu prüfen und vielleicht auch Erkenntnisse anderer Länder zu analysieren.