Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Angelika Hunger zu TOP 16: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt“

Die Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz hat sich einen guten Namen bei der Förderung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzaufgaben gemacht. Ich finde ganz besonders die Aufgabe wichtig, Projekte zu fördern, die in Kitas, Schulen und Vereinen gerade Kindern und Jugendlichen Umweltbildung im besten Sinne ermöglichen. Die Verleihung des Umweltpreises, die in jedem Jahr stattfindet, hat die Vielfalt dieser Aktivitäten immer wieder gezeigt und damit auch intensiv für Öffentlichkeit gesorgt.

Auch die Trägerfunktion für das FÖJ, für das Freiwillige Ökologische Jahr, hat vielen jungen Menschen einen intensiveren Zugang zu Fragen des Naturschutzes eröffnet und sicherlich auch die Wahl von Berufs- oder Studienrichtungen beeinflusst. Seit einiger Zeit kümmert sich die Stiftung nun auch um die Entwicklung der Flächen des Grünen Bandes und des Nationalen Naturerbes. All das erfolgt völlig konform mit dem geltenden Stiftungsgesetz.

Allerdings ist zu bemerken, dass gerade die letztgenannte Aufgabe die Stiftung an ihre personellen Grenzen gebracht hat und dass auch die Erfüllung der anderen Aufgaben sowie die Verwaltungskosten aufgrund des geringen Zinsertrages des Stiftungskapitals eine gewisse Zitterpartie bleiben.

Der vorliegende Gesetzentwurf möchte es nun ermöglichen, die Aufgaben der Stiftung zu erweitern und der Stiftung Aufgaben des Landes zu übertragen. Die ersten sind bereits vorgesehen und es wurden Mittel dafür in den Haushaltsplan des Landes eingestellt.

Grundsätzlich ist gegen eine weitere Profilierung der Stiftung nichts einzuwenden. Aber auch jetzt wären eine Zusammenarbeit mit dem Land und damit auch eine Ausweitung der Aufgaben nach § 2 Abs. 3 bereits möglich. Allerdings würde die Verantwortung dann immer beim Land bleiben. Ich habe die Befürchtung, dass sich das Ministerium durch die jetzt gewählte Aufgabenübertragung einiger Aufgaben entledigen will, weil die personelle Decke dafür nicht mehr ausreicht. Daran, ob das durch die Stiftung abgefangen werden kann, habe ich doch so meine Zweifel. Deshalb sollten zumindest die geplanten Aufgaben klar im Gesetz formuliert werden. Lassen Sie uns alles Weitere im Ausschuss besprechen.